Das Steinenschloss und die Burgenpolitik im Süden des Reichslandes Kaiserslautern im 12. Jahrhundert

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Die Geschichte des Steinenschlosses bei Thaleischweiler-Fröschen liegt weitgehend im Dunkeln. Keine schriftliche Überlieferung verrät, wann die Burg entstand, wer sie erbaute, und warum sie offensichtlich schon bald nach ihrer Gründung wieder in Trümmern versank.(1) Die Unkenntnis über das Schicksal der eindrucksvollen Ruine drückt sich schon darin aus, dass sogar der ursprüngliche Name in Vergessenheit geraten ist. (2) Die heutige Bezeichnung Steinenschloss rührt von einer ehemaligen Siedlung "Stegen" oder "Steigen" her, die sich im 13. Jahrhundert unterhalb des Berges befand, 1564 aber bereits Wüstung war.
Die Datierung der vorhandenen Mauern und des im Burggelände ergrabenen Fundmaterials (Keramik) hat ergeben, dass der Bau der einst mächtigen Anlage an der Wende vom 11. zum 12. Jahrhundert erfolgt sein muss. Für sich gesehen ergibt dieser Zeitpunkt noch keinen Anhaltspunkt dafür, wer das Steinenschloss erbaut haben könnte. Bezieht man aber eine weitere Zeitvorgabe der Ausgräber in die Überlegungen mit ein, wonach das Steinenschloss in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts bereits wieder zerstört worden ist,(3) so bietet dieser mutmaßliche Zeitpunkt der Zerstörung einen Ansatzpunkt, die Entstehungsgeschichte der Burg zu rekonstruieren.
Zum Jahre 1168 berichten nämlich die Annalen des Klosters Disibodenberg, die Burg Saarbrücken sei zusammen mit drei anderen - nicht genannten - Burgen des Grafen Simon I. von Saarbrücken auf Befehl des Kaisers gebrochen worden.(4) Die räumliche und zeitliche Nähe dieser Nachricht zu dem Befund der Mittelalter-Archäologen haben in der Forschung allgemein zu der Ansicht geführt, dass eine der drei zerstörten saarbrückischen Burgen das Steinenschloss gewesen sein könnte.(5) Neben den Saarbrückern (6) sind auch andere Personen mit dem Bau des Steinenschlosses in Verbindung gebracht worden. Während Stein (7) das Steinenschloss zu den von Herzog Friedrich von Schwaben im Verlauf seines berühmten Burgenfeldzuges von 1116 gegründeten Burgen rechnet, hält Biundo die Burg für eine Gründung der Emichonen, der Vorläufer der Grafen von Leiningen.(8)
Das Steinenschloss lag im Mittelalter in jenem durch weitverzweigte Besitzverhältnisse gekennzeichnetem Raum, an den sich nach Norden anschließend im Laufe des 12. Jahrhunderts das Reichsland Lautern herausbildete. Im Rahmen der herrschaftspolitischen Bemühungen der Saarbrücker im Süden kam dem Steinenschloss ein hoher strategischer Stellenwert zu, da es im Bereich der Straße lag, die durch das Queichtal in den besitzrechtlich so umkämpften Bezirk Annweilers und des Trifels führte. Diesem Bereich kam eine Schlüsselstellung zu, da hier bischöflich-speyerische, Straßburger und salisch-königliche Rechte den Saarbrückern den Zugang zum Rhein und in die Stadt Speyer versperrten. Zudem lag die Burg in einem Schnittpunkt der Kolonisationsbewegungen, die vom Westen her durch das Kloster Hornbach, vom Osten her durch das Hochstift Speyer in den um 1100 noch weitgehend siedlungsarmen und noch stark bewaldeten nachmaligen Pfälzer Wald vorgetragen wurden. Die damit verbundene Rodungsbewegung wurde durch die Klöster Limburg und St. Lambrecht, die 1065 in den Besitz des Bistums Speyer kamen, noch weiter verstärkt. (9) Die Verfügungsgewalt über das Steinenschloss bot dabei einen gesicherten Bezugspunkt und die Möglichkeit, Einfluss auf die Ost-Weststraßen zu nehmen, die die Wege im Rheintal und am Ostrand des Pfälzer Waldes mit der alten Königsstraße Lautern-Metz-Paris verbanden.(10)
Die Entwicklung der politischen Landschaft an der Südseite des sich formenden Reichslandes Kaiserslautern und die Rolle, die die Grafen aus dem Hause Saarbrücken dabei spielen sollten, haben die 'Lebensdaten' des Steinenschlosses bestimmt.

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Der territoriale Aufstieg des Hauses Saarbrücken erhielt den entscheidenden Impuls, als Heinrich IV. zwischen 1065 und 1080, vermutlich aber im Zusammenhang mit der gegen ihn gerichteten Oppositionsbewegung Mitte der 70er Jahre, die Grafschaft im Saargau aus den Händen des Volmar (11) an Sigebert I. übertrug.(12) Der Übergang der Grafschaft bedeutete keine Enthebung Volmars, denn kurz vorher - im Metzer Bischofsstreit - stand er noch ganz auf der Seite des Königs. (13) Vielmehr zeigt sich das Bestreben des Königs, den ihm geeignet erscheinenden Dynasten Sigebert zum Wohle der salischen Interessen sozial und politisch aufzuwerten und materiell mit entsprechendem Amtsgut auszustatten. (14) Nach der Übertragung der Grafschaft wird auch das Metzer Kirchenlehen,(15) die Burg in Saarbrücken, in die Verfügungsgewalt des Grafen Sigebert oder seiner Nachfolger gelangt sein.(16) Der genaue Zeitpunkt ist nicht bekannt. Anlass des Übergangs könnte die Parteinahme Bischof Herrmanns von Metz für Papst Gregor VII. und seine Vertreibung aus dem Amt 1078 durch Heinrich IV. gewesen sein.(17) Die Burg könnte aber auch in der Amtszeit des kaiserlichen Gegenbischofs Bruno von Calw, der nach dem Tode Bischof Adalberos 1090 auf den Bischofsstuhl gelangte, Metz verloren gegangen sein. Die Verschleuderung von Kirchengut, die Bischof Bruno vorgeworfen wurde,(18) könnte sich möglicherweise auch auf die Burg Saarbrücken bezogen haben. Vielleicht trifft es sogar zu, dass eine Schwester Brunos Graf Sigebert geheiratet und der Bischof seinen Schwager zwischen 1085 und 1088 mit der Burg Saarbrücken, dem Ort Völklingen und den Wäldern links und rechts der Saar belehnt und ihm dazu die Vogtei über St. Arnual und Neumünster übertragen hatte.(19) Gegen eine Belehnung des Sigebert und für die Annahme eines sich allmählich vollziehenden okkupatorischen Aktes seitens seiner Familie spricht eine andere Überlegung. In der Urkunde von 1080 wird Sigebert ohne Herkunftsbezeichnung einfach als "comes" benannt. Den 'Nachnamen' Saarbrücken wird erstmals sein Sohn Friedrich im Jahre 1123 führen.(20) Ende des 11. Jahrhunderts war die Benennung des Adels nach ihrem zentralen Burgsitz nichts Ungewöhnliches mehr. Da Graf Sigebert dieser Entwicklung nicht folgte, muss man die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass die Burg in Saarbrücken entweder noch nicht im Besitz der Familie war (21) oder dass sie um 1100 noch nicht ihren Lebensmittelpunkt bildete. Somit gehörte Graf Sigebert wohl noch zu jenen Adeligen, die im Rahmen einer Reiseherrschaft auf wechselnde Stützpunkte angewiesen waren. Nach der Übertragung der Saargrafschaft und dem damit verbundenem Gebietszuwachs im Blies- und Saargau auf Kosten der Metzer Kirche,(22) begannen die Saarbrücker - noch ganz im Einklang mit den Interessen des salischen Königtums - ihre territorialen Bestrebungen weiter nach Osten auszudehnen.

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Heinrich IV. hatte Graf Sigebert I. schon deshalb so nachhaltig gefördert, weil er sich der Unterstützung einer Familie versichern wollte, die nach sozialem Status und politischer wie wirtschaftlicher Macht nunmehr in der Lage war, die Bewahrung der salischen Besitzungen und Rechte im Gebiet des heutigen Pfälzer Waldes zu gewährleisten. In erster Linie sollte die Familie dabei als Gegengewicht zur Opposition elsässischer und lothringischer Familien dienen, die sich im Zuge der reichsgeschichtlichen Auseinandersetzung zu dieser Zeit gebildet hatte.(23) Am Beispiel der Vorgänge um den Trifels und die Madenburg wird im Folgenden zu sehen sein, dass die Saarbrücker Grafen bereits zu diesem Zeitpunkt Kontakte zu den antisalischen Kreisen gehabt haben dürften. Der spätere Besitzanspruch des Saarbrücker Grafen und Mainzer Erzbischofs Adalbert auf den Trifels und die Madenburg rührt aus dieser Zeit her. Und gerade die Beziehungen zu den oppositionellen Kreisen um Trifels und Madenburg könnten den Jahre später erfolgenden Bau des Steinenschlosses möglich gemacht haben. Führende Vertreter der Adelsopposition gegen Heinrich IV., unter ihnen Graf Hugo VII. von Egisheim, planten im Jahre 1076 auf der Reichsburg Madenburg (Parthenopolis) über das politische Vorgehen gegen den vom Papst gebannten Kaiser zu beratschlagen. Die Reichsburg Madenburg, die vielleicht damals schon teilweise dem Speyerer Bischof gehörte,(24) war demnach fest in der Hand der Opposition.(25) Vielleicht waren an diesen Vorgängen bereits Diemar von Trifels und Konrad von Mörlheim beteiligt.(26) Dieser Diemar, der sich nach dem Trifels nannte(27) und somit 'Besitzer' die Reichsburg war,(28) wird erstmals im Jahre 1081 genannt, als er die Reichsburg dem in seinen Augen 'unrechtmäßigen' salischen Herrscher verweigert, ähnlich wie dies bei der Madenburg zu vermuten ist. Er übergab 1081 sein Erbgut in Zuzenhausen bei Sinsheim/Baden in die Hände seiner Verwandten (nepos) Herrn Meginlach von Obrigheim und Herrn Gerhard von Oberacker mit der Maßgabe, das Gut nach seinem Tode an das Kloster Hirsau weiterzureichen. Sodann vermachte er weitere Güter verschiedenen nicht näher bezeichneten Kirchen und überantwortete zum Schluß den hier erstmals genannten Trifels Hermann von Salm, dem von seiner Partei aufgestellten Gegenkönig.(29) Die Tatsache, dass Diemar von Trifels die Burg an den in seinen Augen rechtmäßigen König übergab, unterstrich ihren Status als Reichs- bzw. Reichslehnburg, deutete aber auch auf eine differenzierte Auffassung von Reichs- und Hausgut hin, die den Trifels nicht als entfremdetes Hausgut ansah, sondern ihn als Reichsgut in die Hände des 'rechtmäßigen' Königs legen wollte.

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Wahrscheinlich sind die Saarbrücker Grafen an den Vorgängen um die beiden Reichsburgen beteiligt gewesen. Für eine direkte personelle Verbindung der Saarbrücker zur antisalischen Opposition ist zwar kein Beleg vorhanden, eine vage Verbindung läßt sich aber über die Familie der Zeizolf Wolframe herleiten. Ihr gehörten Diemar von Trifels an,(30) ebenso seine Schwester Adelheid und sein Onkel, der Speyerer Bischof Johann (1090-1104), in dessen Diözese der Trifels lag.(31) Adelheid war mit dem Straßburger Hochstiftsvogt Heinrich von Tübingen verheiratet.(32) Über Schwester und Schwager war Diemar nun mit den Herren von Obrigheim verwandt. Auch sein Neffe Meginlach von Obrigheim bezeugte die Urkunde bezüglich des Trifels.(33) Meginlachs Bruder Hermann von Obrigheim könnte nun endlich das Verbindungsglied zu den Saarbrückern gewesen sein; wenn der Obrigheimer jener bisher noch nicht eindeutig identifizierte Hermann gewesen ist, der als Vogt des Klosters Hornbach den Saarbrückern den Bau des Steinenschlosses auf Hornbacher Klostergrund ermöglicht haben könnte; auf diesen Vogt Hermann wird weiter unten noch einmal zurück zu kommen sein. Auch zu den Mörlheimern, ebenfalls Verwandte Diemars von Trifels,(34) müssen frühe Verbindungen bestanden haben. Auf alle Fälle gelang es den Saarbrückern, in Mörlheim Fuß zu fassen und in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts geradezu als Rechtsnachfolger der Mörlheimer aufzutreten.(35) Mörlheim war aber vermutlich auch der Verwaltungsmittelpunkt der Straßburger Kirchengüter im Speyergau gewesen. Mit der Bindung des Trifels an Hermann von Salm konnte also nicht nur dem Anspruch Heinrichs IV., sondern auch einem übermäßigen Ausgreifen der Straßburger Kirche über ihren Besitz Annweiler hinaus vorgebeugt werden.(36) Da der Straßburger Einflußbereich zu dieser Zeit im Norden von der bischöflich-speyerischen Burg Meistersel und im Süden vom Trifels begrenzt wurde, hätte eine Inbesitznahme der Reichsfeste Trifels einen beachtlichen Machtzuwachs bedeutet. Die später folgenden zielgerichteten Aktionen der Staufer, die u.a. die Burg Trifels und den Ort Annweiler besitzrechtlich wieder vereinten, ließen den Straßburger Lehnskomplex dann rasch zerfallen.
Ein erstes Anzeichen einer beginnenden Entfremdung zwischen den Saarbrückern und dem salischen Königshaus, zumindest aber einer Umorientierung der kaiserlichen Politik wurde greifbar, als der Führer der Opposition Hugo VII. von Egisheim, Graf im elsässischen Nordgau, nach einem erbitterten Streit im Jahre 1086 wohl mit Wissen Bischof Ottos 1089 in Straßburg ermordet wurde.(37) Nicht ein Vertreter des Hauses Saarbrücken, sondern die königstreuen Huneburger rückten in der Person des Grafen im Unterelsaß Gottfried zu Sachwaltern der königlichen Interessen auf. Ob der Huneburger aber den Trifels in den Besitz Heinrich IV. zurückgeführt hat, und der 1085 genannte Ottnand von Trifels schon als Reichsministerialer fungierte, bleibt äußerst zweifelhaft. Zum einen stützt sich diese Annahme auf eine gefälschte Urkunde für das Kloster Neuweiler im Elsaß, und zum anderen wird dies durch die weitere Geschichte der Burg widerlegt.(38)

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So läßt sich vorläufig feststellen, dass die Reichslehnburg Trifels und die königlich-speyerische Madenburg dem Salier Heinrich IV. von oppositionellen Dynasten vorenthalten worden sind. Es läßt sich auch eine - freilich vage - frühe Beziehung der Grafen von Saarbrücken zu Herrmann von Obrigheim konstruieren, der uns somit als der unbekannte Vogt Herrmann im Kloster Hornbach wieder begegnen könnte. Eine Beziehung verwandtschaftlicher Art zwischen dem Zeisolf-Wolfram Diemar von Trifels und Graf Sigebert und seinen Nachfolgern ist nicht nachweisbar. Über den letzten Vertreter der Familie der Zeisolf-Wolfram, Bischof Johann von Speyer, sind aber eine Reihe von Burgen an das Hochstift gelangt, wie etwa die Kestenburg,(39) Burg Leimersheim(40) und Burg Meistersel.(41) Es bleibt aber zweifelhaft, ob auch die Burgen zu Deidesheim, Spangenberg im Elmsteiner Tal, Lindenberg mit dem dazugehörigen Königsbach und Wolfsburg mit Neustadt/Haardt(3942) an die Speyerer Kirche gelangt sind.(43) Ebenso ist nicht sicher, ob zu diesem frühen Zeitpunkt bereits ein speyerischer Einfluß auf die 1204 erstmals genannte Rietburg und die Krobsburg bei Edenkoben(44) bestanden hat. Für unsere Betrachtung ist von Bedeutung, dass er über seinen Nachfolger Bischof Bruno von Saarbrücken Ansprüche auf den Trifels und die Madenburg auf Erzbischof Adalbert I. von Saarbrücken weitergegeben haben muß.(45) Darauf wird noch zurück zu kommen sein. Schon früh nahm der Hochstiftsvogt für den Speyerer Bischof Grafenrechte im engeren Speyerer Gebiet wahr. Nach der Übertragung der Grafschaft im Lutramsforst und der Grafschaft Forchheim 1086 durch Heinrich IV. an den Speyerer Bischof muß sich seine Zuständigkeit fast auf den gesamten Speyergau ausgedehnt haben,(46) ihm oblag anscheinend alles Recht und alle Gewalt in den genannten Grafschaften, wie sie früher die weltlichen Grafen besessen hatten.(47) Das Gebiet seiner Zuständigkeit ist zwar nicht eindeutig einzugrenzen, seine Kompetenzen gingen aber mit Sicherheit weit über das Stadtgebiet hinaus. Er nahm gerichtliche Befugnisse wahr, vor allem aber unterstand ihm die Aufsicht über die Befestigungsanlagen der Stadt.(48) Seit 1020 und dann ununterbrochen von 1109 bis 1168 sind die Ekberte als Vögte und Burggrafen des Hochstiftes und der Stadt Speyer bezeugt.(49) Doch eine aktive Beteiligung der Vögte aus der Familie der Ekberte am Bau des Steinenschlosses ist schon deshalb kaum möglich, da für den Hornbacher Besitz in Eisweiler die Vogtei des Klosters zuständig war, die - wie wir sehen werden - ganz unter dem Einfluß des Speyerer Bischofs stand

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Der Ansatzpunkt, den die Saarbrücker kurz nach 1100 zum Burgenbau in Thaleischweiler genutzt haben, ist im Bereich der Vogtei über das Kloster Hornbach zu finden. Das Kloster Hornbach(50) in der Metzer Diözese, nahm nach Doll schon früh eine verfassungsrechtlich eigentümliche "Zwischenstellung...zwischen Königskloster und Dynastenkloster" ein, besonders was die finanzielle Exemption und die Immunität betraf. Die vogteilichen Rechte lagen im Gefolge der widonischen Vorfahren ganz in den Händen des Königs als dem Eigenkirchenherrn.(51) Nachdem Konrad der Jüngere im Jahre 1039 kinderlos gestorben war, kam es zu einer vorübergehenden Aufteilung des pfälzischen Besitzes des Königshauses. Das ehemalige Königsgut um Lautern(52) und die Abtei Hornbach fielen nicht an die königliche Linie zurück, sondern wohl als persönliches Hausgut an dessen Bruder Bischof Bruno von Würzburg. Nach Brunos Tod 1045 blieben beide Besitzungen nicht bei der Würzburger Kirche, sondern kamen auf dem Erbweg an die königliche Linie zurück.(53)
Am 1. Januar 1072 bestätigte Heinrich IV. auf Bitten des Abtes Winither die Immunität der Abtei Hornbach und fügte hinzu, dass sie nicht unter erzbischöflichem, sondern unter königlichem Schutz (emunitate) stehe und dass der Bischof keinen Abt entsenden dürfe; der Kaiser ergänzte, dass kein Archidiakon oder Vogt etwas gerichtlich untersuchen oder entscheiden solle, er sei denn vom Abt gerufen; außer ihm, dem Kaiser, gebe es keinen Vogt und nach seinem Tode sei es nur derjenige, der ihm durch Verwandtschaft am nächsten stehe.(54) Heinrich IV. trat also ganz als Eigenklosterherr auf und behielt sich selbst die (Ober-)Vogtei vor, die er als eine Erbvogtei ansah.(55)

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Die vorgenannte Urkunde und die Betonung der salischen (Ober-)Vogtei gewinnt im Rahmen der Fragestellung noch mehr an Bedeutung, wenn man bedenkt, dass der Hornbacher Abt Winither ein Bruder des Grafen Sigebert von Saarbrücken war.(56) Über seine Amtsführung in Hornbach ist zwar nichts bekannt, als er aber 1077 als Abt nach Lorsch berufen wurde,(57) zeigte er sich als ein Territorialpolitiker, der in erster Linie das Wohl seiner saarbrückischen Familie im Auge hatte. Die Lorscher Chronik berichtet, dass er gleichsam non pastor, sed lupus gewesen war und seine Stellung dazu benutzt habe, seinem Bruder Sigebert wertvollen Klosterbesitz zukommen zu lassen.(58) So darf man annehmen, dass Winither auch als Hornbacher Abt seinen Bruder gefördert hat und unter den beiden Saarbrückern erste Versuche einer Einflußnahme auf die salische Vogtei und ihre künftige Entwicklung unternommen wurden. In Worms trug die Verbundenheit der Saarbrücker zum salischen Königshaus jedenfalls Früchte. Im Jahre 1085 wurde Winither als Nachfolger des verstorbenen kaiserlichen Gegenbischofs Thietmar von Heinrich IV. zum Gegenbischof des päpstlich gesinnten Bischofs Adalbert in Worms investiert.(59) Auch in dieser Stellung wurden Winither Unregelmäßigkeiten vorgeworfen: er habe sein Amt nur durch Simonie und auf Kosten des Klostervermögens erworben.(60) Doch Winither konnte sich in Worms nicht lange halten. 1088 zog er sich nach Hirsau zurück, wo er wohl 1092 verstarb.(61) Wahrscheinlich war Graf Werner, den man unter dem Namen von Grüningen kennt, schon zu der Zeit Bischof Winithers um 1090 Burggraf und Stadtvogt von Worms.(62) Um 1110 taucht er neben einem Eckebert auch als Vogt der Limburger Kirche auf.(63) Nachfolger Werners in der Stadtpräfektur und in der Hochstiftsvogtei in Worms wurden aber die Grafen von Saarbrücken.(64) Wie sie in die Vogtei gelangten ist nicht eindeutig geklärt. Gisela, die Ehefrau Graf Friedrichs von Saarbrücken, war wohl die Tochter Graf Werners von Grüningen und hat den Saarbrückern somit den Erbanspruch auf die Vogtei zugebracht.(65)

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Man erkennt deutlich, dass es den Saarbrückern gelang, mit teilweise umstrittenen Maßnahmen des Hornbacher Abtes und Wormser Bischofs Winither im Bereich des Klosters Hornbach und in Worms Fuß zu fassen und gleichzeitig ihre Hausmacht zu stärken. Vielleicht schon in einer Art Gegenreaktion auf Infiltrationsbewegungen der Saarbrücker im Umfeld der Hornbacher Vogtei, versuchte der Kaiser, das Kloster näher an das Hochstift Speyer zu binden. Im Zuge bedeutender Schenkungen an die Speyerer Kirche, erhielt der Bischof im Jahre 1087 nun die Abtei Hornbach im Bliesgau in der Grafschaft Gottfrieds(66) mit allen Rechten und allem Zubehör übertragen. Der König hat sich wohl auf konkrete Vorfälle, zumindest aber Befürchtungen bezogen, wenn er einschränkte, abusum illum non concedimus, ut bona ecclesie dividat inter milites suos.(67) Mit diesem Schenkungsakt war das Hochstift zur beherrschenden Macht im Speyergau aufgestiegen. Die Vogtei in Hornbach behielt der König vorerst für sich zurück und bestellte dafür als Untervogt einen gewissen Hermann. Diese entscheidende Beschränkung eines eigenkirchenrechtlichen Anspruches des Speyerer Bischofs führte auch sehr schnell zu Differenzen. Bischof Johann beschwerte sich beim Kaiser wegen der Übergriffe des Vogtes Hermann gegen seine familia. Heinrich IV. lenkte ein und übergab am 7. Januar 1100 dem Bischof Johann nun auch die Vogteirechte.(68) Vogt Hermann gab dazu seine Zustimmung, denn er konnte die Vogtei in Abhängigkeit vom Bischof weiterhin ausüben.(69)
Es wurde oben im Zusammenhang mit der Burg Trifels bereits darauf hingewiesen, dass dieser Vogt Hermann als Hermann von Obrigheim zu identifizieren sein dürfte. In der Forschung sind über die familiäre Zugehörigkeit dieses Vogtes Hermann schon viele Vermutungen angestellt worden.(70) Die These, dass der Hornbacher Vogt Hermann mit dem "homo quidam ingenuus nomine Herimanus" identisch ist, der im Einvernehmen mit Heinrich IV. das auf Allod gegründete Augustinerstift Hördt am 9. Februar 1103 der Speyerer Kirche tradierte, wurde von Doll korrigiert, der Hermann von Hördt den Grafen von Staufenberg zuordnen konnte.(71) Eine Identität des Hördter Stifters mit dem Vogt Hermann scheidet somit aus. Die Traditio weist über die Verbindung der Staufenberger zu den Zeisolf-Wolfram auch ganz in die Umgebung des Speyerer Bischofs bzw. des dortigen Burggrafen.(72) Wenn man den Hornbacher Vogt aber mit Hermann von Obrigheim identifiziert, der als Neffe Diemars von Trifels und Bruder des Meginlach und Wolbrand von Obrigheim bereits genannt wurde, ist eine Beziehung zum Hause Saarbrücken herleitbar. Die Saarbrücker hätten demnach ihre Verbindungen zu den oppositionellen Kreisen um den Trifels und die Madenburg auf die Vogteiverhältnisse des Klosters Hornbach ausdehnen können, als ein Obrigheimer dort Vogt geworden war. Eine entscheidende Vorbedingung für den Bau des Steinenschlosses auf Hornbacher Klostergrund wäre damit erfüllt gewesen. Wenn auch ein direkter Einfluß bzw. die stille Duldung des Burgenbaus seitens des Hornbacher Vogtes nur Vermutung bleiben kann, so läßt sich doch eine erhebliche Unruhe in der Vogtei in den Jahren nach der Jahrhundertwende feststellen. Die Spannungen wurden offenbar durch eine umstrittene Kompetenzverteilung zwischen Erzbischof und Kaiser ausgelöst, die Eigenmächtigkeiten des Vogtes nach sich zogen. Heinrich IV. stellte am 15. Februar 1105 fest, dass zu Zeiten Johanns ein Zwist zwischen dem Bischof und seinem Vogt entstanden war. Während der Bischof sich um die Verteidigung der Kirche und seiner familia bemühe, ergehe sich der Vogt in Plündern und Rauben. Der Kaiser verkündete, dass der Vogt in Hornbach sein Amt vom Bischof zu Speyer, dieser die Vogtei aber vom König und Kaiser empfangen solle.(73) Der Vogt solle sich mit seinem Beneficium, das zur Vogtei gehörte, begnügen und ungerufen weder nach Hornbach noch nach einem anderen zur Vogtei gehörenden Ort in amtlicher Eigenschaft kommen dürfen, da alle Klagesachen der Kompetenz des Abtes oder eines Vogteiangehörigen oder dessen villicus unterständen. Der König fügte hinzu, dass kein Graf oder Einnehmer Steuer oder Friedensgeld von den Leuten der Abtei einnehmen dürfe. Diese Initiative war ein klares Vorgehen gegen die Praktiken des Hochstiftsvogtes, der sich gegen König und Bischof Eigenmächtigkeiten in seinem Amtsbereich erlaubte. Da er den Vogt nicht vollständig vertreiben konnte, ihn für die Ausübung der Hochgerichtsbarkeit auch benötigte, ließ der Bischof ihn in seiner Zuständigkeit beschränken und vogteiliche Befugnisse, hier richterliche und steuerliche Kompetenzen abspalten.(74)

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Die Aktivitäten des Vogtes Hermann lassen sich nicht direkt mit einer Bautätigkeit in Verbindung bringen; alle Anzeichen sprechen aber dafür, dass der Bau des Steinenschlosses in der Spätzeit des Speyerer Bischof Johanns und der Zeit des Kompetenzgerangels in der Hornbacher Vogtei erfolgt sein muß. Als Bauzeit der Anlage, die wohl in einem Zug erfolgt ist, kann man unter Berücksichtigung der nach Antonow errechneten Vorgaben vergleichbarer Anlagen die Zeit zwischen 1103 und 1107 annehmen.(75) Während der Bischof seine Entvogtungspolitik vor Augen hatte, die Grafen und König gleichermaßen treffen sollte, mußte dem König in erster Linie daran gelegen sein, die Saarbrücker von dem strategisch so wichtigen Bereich des Steinenschlosses am Südrand des Lauterer Reichsbesitzes fernzuhalten. Der Bau des mächtigen und heute noch Residenzcharakter ausstrahlenden Steinenschlosses könnte eines der Signale gewesen sein, die Heinrich IV. veranlaßten, neben dem Ausbau des Reichslandes um Alzey, das das Erzstift Mainz an einem Vordringen nach Süden hinderte, nun auch die Konsolidierung des Reichsbesitzes um Lautern ins Auge zu fassen, um ein weiteres Vordringen der Saarbrücker zu verhindern. Spätestens zu diesem Zeitpunkt mußten die Anzeichen einer die Politik des Reiches zumindest berührenden Aktivität der Saarbrücker zu Tage getreten sein. In Hornbach selbst konnte Heinrich keinen Einfluß mehr auf die Vogteiverhältnisse nehmen, nachdem er sie dem Bischof anheimgestellt hatte. Und auch eine Entvogtung ist dem Speyerer Bischof nicht gelungen.(76) Die Familie des Vogtes Hermann ist entweder kurz nach 1100 ausgestorben,(77) oder die Vogtei kam zur Zeit Bischof Brunos von Saarbrücken (1107-1123) an seinen Bruder Friedrich.(78) Allgemein wird in der Forschung eine Erbfolge von Gisela, der Tochter und Erbin des Vogtes Hermann zu ihrem Ehemann Friedrich von Saarbrücken angenommen.(79) Spätestens ab 1135 jedenfalls lagen die Vogteirechte in Hornbach in den Händen der Saarbrücker.(80)
Der Bau des Steinenschlosses durch die Saarbrücker erfolgte in einem Raum, der den Grenzbereich verschiedener Machtsphären beinhaltete. Es soll im Folgenden versucht werden, die Herrschaftsbereiche im Umfeld der Burg näher zu beschreiben, um von da aus die Burgen- und Reichslandpolitik der Staufer zu betrachten, in deren Verlauf das Steinenschloss schließlich wieder zerstört worden ist.

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Im Verlauf der Untersuchung wurde versucht, den Einfluß der Saarbrücker auf die Vogtei des Klosters Hornbach aufzuzeigen. Die Prämisse, dass die Saarbrücker diese Machtstellung genutzt und das Steinenschloss auf Hornbacher Klostergrund errichtet haben, setzt natürlich voraus, dass der Bauplatz zur besagten Zeit auch im unmittelbaren Einflußbereich bzw. sogar Besitz des Klosters gewesen ist. Wenn man sich die zur Vogtei des Klosters Hornbach gehörenden Orte betrachten,(81) erkennen man, dass der Schwarzbach in dem von uns beschriebenen Zeitraum die ungefähre Grenzlinie zu den nördlich anschließenden territorialen Kräften gebildet hat. Weitere Gerechtsame und Grundherrschaften des Klosters lagen vornehmlich im ehemals königlichen Waldland zwischen mittlerer Saar und Blies östlich von Saarbrücken. Die Hauptrichtung der territorialen Bestrebungen hatte sich aus dem Gebiet um Hornbach nach Osten in den heutigen Pfälzer Wald, in das Pirmansland um Pirmasens, in das Gebiet um Wilgartswiesen,(82) in die Gegend um Eußerthal, in die Ortschaften Godramstein, Birkweiler, Gienheim und in das Siebeldinger Tal im Umland des Trifels orientiert. Im Gebiet des Lauterer Königshofes verfügte Hornbach - wie die späteren Beziehungen zu den Vorläufern der Grafen von Saarwerden, den von ihnen abstammenden Herren von Kirkel und den Grafen von Homburg/Saar zeigen -, wohl bereits Anfang des 12. Jahrhunderts über Besitz bei Glanmünchweiler an der Südgrenze des Remigiuslandes, in Nanzweiler, um Münchweiler an der Alsenz (83) und an der Südgrenze des Holzlandes (Loyben/Lauberhof) in und um Waldfischbach (Hermersbergerhof) und Burgalben.(84) Das Kloster Hornbach war somit fast entlang der gesamten Südgrenze des Lauterer Reichslandes begütert. Man kann also davon ausgehen, dass auch der Standort der Burg in dem für uns wichtigen Zeitraum bereits dem Kloster Hornbach gehört hat. Diese Annahme wird allerdings im Wesentlichen nur durch die spätere Präsenz des Klosters in diesem Gebiet gestützt(85).

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Eine Abgrenzung des hornbachisch-saarbrückischen Einflussbereiches und des Gebietes des Lauterer Königshofes im Bereich des sog. Holzlandes und Lauberwaldes nördlich des Steinenschlosses lässt sich für die Zeit des frühen 12. Jahrhunderts nur aus späteren Quellen rückschließen und vermag demzufolge kaum zu befriedigen.(86) Verfolgt man in dieser Weise die Entwicklung der in unmittelbarer Nähe der Burg gelegenen Gemarkung Waldfischbach, so müsste man das Holzland mit den Orten Waldfischbach, Geiselberg, Heltersberg, Schmalenberg, Schopp, Steinalben schon im frühen 12. Jahrhundert zum Reichsland zählen; für diese Annahme kann aber kein Beweis erbracht werden. Auch der Lauberwald, südlich des Moosalbbaches, der mit der Grenzlinie Waldfischbach-Schmalenberg-Burg Wilenstein- Leimen an die nördliche Grenze der Speyerer Diözese stieß, kann erst später definitiven Besitzverhältnissen zugeordnet werden.(87) Mit dem Wechsel des Lauberwaldes um 1174/1179 aus dem Besitz der Grafen von Saarwerden, an das Kloster Eußerthal (88) wurde der Übergang an das Bistum Speyer bereits eingeleitet, aber erst unter Bischof Konrad von Scharfenberg vollzogen, da Konrad als Bischof von Speyer und Metz die beiderseitigen Interessen in Einklang bringen konnte.(89)
Das Steinenschloss lag wohl genau im Schnittbereich der verschiedenen Interessensphären; die herrschaftsausweitende Funktion des Burg in das Reichsland Lautern hinein (90) und seine Aufgabe als Bindeglied und Etappenstation zwischen Bliesgau und Rheinebene wird klar ersichtlich. Die spätere Nachricht,(91) dass der südlichste Punkt des Reichslandes der Ort Fehrbach gewesen sein soll, könnte eine Gegenbewegung der Reichsgewalt bedeutet haben, die das Steinenschloss später in seinen Einflussbereich einbezog, während die Ostgrenze des Reichsgebietes mit den Orten Schorlenberg - Burg Beilstein - Fehrbach sich im südlichen Bereich jahrhundertelang an alte Grenzlinien zur Diözese Speyer und zum Speyergau anlehnte.(92)

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Der saarbrückische Einflußbereich im Gebiet um das Steinenschloss gehörte zum Randgebiet ihrer Machtsphäre. Die Allode, über die die Saarbrücker östlich von Zweibrücken und besonders in den Gebieten nördlich von Pirmasens um Höhmühlbach, Höheinöd, Thaleischweiler und Burgalben verfügten,( 93) sind zum Bau des Steinenschlosses nicht in Anspruch genommen worden.(94) Es kann sein, dass die entsprechenden Grundstücke aus strategischen oder geomorphologischen Gründen für einen Burgenbau nicht geeignet waren.(95) Mit entscheidend für die Standortwahl wird aber gewesen sein, dass der Burgplatz auf dem Boden einer bevogteten Kirche bzw. dort, wo eine Vogtei angestrebt wurde, einen unmißverständlichen Machtanspruch bedeutete. Vor dem Hintergrund der Rangeleien in der Hornbacher Vogtei zur Zeit des Burgenbaus und angesichts der Tatsache, dass die Saarbrücker Jahre später tatsächlich die Vogtei in Hornbach erlangten, spricht für diese Annahme. Die in der Forschung oft geäußerte Ansicht, das Steinenschloss sei primär zum Schutz des Reichslandes auf Reichsboden errichtet worden, ist nicht nicht zu teilen. Das Fehlen von Hinweisen auf ein entsprechendes Lehensverhältnis ist zwar noch kein gegenteiliger Beweis, doch lassen die eben geschilderten grund-herrschaftlichen Bedingungen um das Steinenschloss allenfalls eine Zustimmung des Königs zum Dynastenbau vermuten. (96) Als einen weiteren Beleg unserer Annahme läßt sich die im folgenden beschriebene Burgen- und Reichslandpolitik der Könige anführen, die sich vor allem auf den Einsatz von Reichsdienstmannen und Reichslehnburgen stützt und eine Übertragung ähnlicher Strukturen auf die Saarbrücker Grafen und das Steinenschloss ausschließt. Besonders aber die Umstände der Neutralisierung des Steinenschlosses 1168 durch den König sprechen gegen eine solche Interpretation. Gestützt auf ihre Verbundenheit mit dem salischen Königtum war es den Saarbrückern bisher gelungen, über das Eindringen in Kirchenlehen und Vogteien ihren Einflußbereich zu vergrößern und gleichzeitig eine ganze Reihe von Familienmitgliedern in einflußreiche geistliche Würdenstellungen zu lancieren. Zu Unstimmigkeiten mit ihren Gönnern und Förderern, den salischen Königen, mußte es in dem Moment kommen, als das Wirken im salischen Interesse mit der Betonung einer eigenständigen Hausmachtpolitik kollidierte.(97) Der sich ausweitende territorialpolitische Gegensatz zum Königshaus schlug sich zunächst in unterschiedlichen Auffassungen der Besitzqualität einiger Burgen - namentlich des Trifels und der Madenburg - und der sich daraus ergebenden Konsequenzen nieder. Die Ursachen dieser Auseinandersetzung reichen weit in die Zeit vor der Erbauung des Steinenschlosses zurück. Der Zwist erreichte seinen Höhepunkt, als Heinrich V. dem Expansionsdrang der Saarbrücker - vertreten durch den Mainzer Erzbischof Adalbert von Saarbrücken - mit der Forcierung seiner Reichs- und Hausgutpolitik entgegentrat.

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Am 28. Dezember 1107 belehnte Heinrich V. den Grafen von Zütphen mit der ledig gewordenen Grafschaft Friesland und erhielt im Gegenzug das Lehen Alzey zurück. (98) Der Ausbau Alzeys zum Mittelpunkt einer Güterpolitik und die beginnende Reichslandpolitik um Lautern schoben erneut einen Keil zwischen das Erzstift Mainz und den Saarbrücker Machtbereich.(99) Von dieser Entwicklung war aber auch der örtliche Adel betroffen. Die Zeit, in der Gefolgschaft zu den Saliern größere territoriale Erwerbungen versprach, ging mit der Neuorientierung der salischen Hausgutpolitik zu Ende. Die zunehmende Einschränkung der Dynasten manifestierte sich in der rheinisch-fränkischen Adelsopposition, die später - nach seinem Bruch mit dem König - maßgeblich von Erzbischof Adalbert beeinflußt wurde. Seinem Bruder Friedrich von Saarbrücken war es gelungen, nach dem Verzicht Bischof Gebehards 1107 den gemeinsamen Bruder Bruno auf den Bischofsstuhl in Speyer zu lancieren.(100) Das ambivalente Verhalten Bischof Brunos und die Bedeutung, die dem Hochstift Speyer dank der zahlreichen königlichen Übertragungen der letzten Jahre zukam, machen verständlich, warum die im Folgenden dargestellten Kampfhandlungen gerade hier ihren Anfang nahmen. Offenkundig wurde der Dissens zwischen dem Reich und Saarbrücken, als im Jahre 1112/1113 der Streit um den Besitz des Trifels(101) und des "castrum Beatae Marie",(102) der Madenburg, sowie einiger anderer Burgen eskalierte.

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Die oppositionelle Haltung des Saarbrücker Hauses muß, wie oben bereits dargelegt wurde, ein längeres Vorspiel gehabt haben. Nur so wird verständlich, warum Erzbischof Adalbert, der sich bisher der Gunst des Kaiser erfreute, sich scheinbar ohne Grund und Vorwarnung kurz nach seinem Amtsantritt 1112 in Mainz gegen den Kaiser stellte.(103) Die beiden weltlichen Brüder Adalberts, Graf Sigbert und Friedrich fielen zusammen mit Adalbert vom Kaiser ab. Bischof Bruno schwenkte dagegen nur für kurze Zeit auf die politische Linie des Bruders ein, weil er wohl auf seine salierbestimmte Umgebung Rücksicht nehmen mußte.(104) Da Adalbert sich hartnäckig weigerte, gewonnene Positionen aufzugeben, war eine gütliche und rechtliche Einigung mit Heinrich IV. nicht zu erreichen. Adalberts Versuch, die außerhalb seines Erzstiftes in der Speyerer Diözese gelegenen Festen Trifels und Madenburg unter seiner Botmäßigkeit zu behalten, zeigen, dass ihm in der ersten Phase seiner Amtszeit daran gelegen war, sich im Großraum Mainz von fremden Einflüssen zu befreien; dabei verlor er den Nutzen für das Grafenhaus Saarbrücken nie aus dem Auge. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass zwischen dem König und Adalbert unterschiedliche Auffassungen darüber geherrscht haben, welche besitz- und lehnsrechtliche Konsequenz die Verfügungsgewalt über einige Reichs- bzw. Reichslehnburgen folgen ließ. Dabei scheint im Falle des Trifels die Auffassung eines gewissen Erblehenanspruchs aus dessen zeisolf-wolframschen Verfügungsgewalt vorhanden gewesen zu sein, den der Mainzer Erzbischof auf sich gezogen hatte. Trotzdem mußte Adalbert den Reichsgutcharakter anerkennen und das Lehen letztendlich zurückgeben.(105) Im Falle der Madenburg gab der bischöflich-speyerische Besitzanteil keine Veranlassung zum Einlenken. Wahrscheinlich hatte sich zudem Friedrich von Saarbrücken, der im Einvernehmen mit seinem Bruder Adalbert das Haus Saarbrücken im Saar- und Bliesgau vertrat, unter seinem Bruder Bruno als Lehensmann des Hochstiftes Speyer auf der Madenburg festgesetzt. Dies hätte den saarbrückischen Anspruch auch von dieser Seite her untermauert. Trotzdem ist nicht mit Sicherheit zu entscheiden, woher nun der Mainzer Erzbischof seine Ansprüche abgeleitet, bzw. die speyerisch-salische Madenburg, auf der vielleicht Saarbrücker Mannen saßen, zu einer Angelegenheit erzstiftischen Aufsichtsanspruchs gemacht hat.(106) In seinem 'Manifest' gegen Erzbischof Adalbert(107) machte Heinrich V. diesen Zusammenhang deutlich, wenn er Adalbert vorwarf, er - der Kaiser - habe ihm alle Herrschaftsmittel, sein Hausgut, Kirchengüter und Reichsgut zur Verfügung gestellt und Adalbert habe alles zu seinem eigenen Vorteil verwendet.(108)

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Von welch grundlegender Bedeutung dieser Streit um die Madenburg, den Trifels und andere Burgen war, zeigt die harte Reaktion des Kaisers, die landesweite Beachtung fand.(109) Auf einem Tag in Worms Ende November 1112 hatte Heinrich das castrum Beate Marie vergeblich zurückgefordert.(110) Bei einem eher zufälligen Treffen Anfang Dezember bei Langesdorf forderte der Kaiser erneut alle dem Erzstift anvertrauten Burgen (castra commissa) zurück. Als Adalbert sich weigerte, wurde er inhaftiert. Erst nach langem Drängen des Kaisers (111) und nach viermonatiger Gefangenschaft(112) war er zu Konzessionen bereit und gab am 6. April 1113 den Trifels zurück.(113) Heinrich V. reagierte sofort und ließ die Feste durch Ministerialen besetzen.(114) Wieder uneingeschränkt im Besitz des Reiches konnte der Trifels bereits 1113 als Gefängnis für Wiprecht von Groitzsch dienen, der hier drei Jahre lang seine Strafe verbüßte.(115) In der Zeit, als Adalbert den Trifels zurückgeben mußte, gelang es wohl noch 1113 Herzog Friedrich von Schwaben, den Hof Annweiler am Fuße des Trifels gegen den Hof Morsbrunn im Unterelsaß vom Bistum Straßburg einzutauschen. Damit kam zu der Reichsburg Trifels das staufische Hausgut Annweiler; die Besitzeinheit war wieder hergestellt.(116) Heinrich V. konnte die Abwesenheit des Erzbischofs von Mainz während dessen Inhaftierung nur kurzfristig nutzen. Für den 1. November 1115 war von Heinrich V. ein Fürstentag in Mainz angesagt worden, um eine Aussprache über die anhaltende Opposition zu führen. Nur wenige Bischöfe erschienen, von den weltlichen Fürsten kam niemand. Das gab den Mainzern wohl den Mut, den Kaiser zu bitten, Adalbert freizulassen. Als er sich weigerte, entschlossen sich die Bürger, ihrem Wunsch nach Frieden und ungestörter wirtschaftlicher Entfaltung Nachdruck zu verleihen. Sie drangen bewaffnet in den kaiserlichen Palas ein und zwangen den Kaiser mit Hilfe des Mainzer Burggrafen Arnold von Looz, Erzbischof Adalbert im Dezember 1115 wieder freizulassen.(117) Mit den alia castra, die Heinrich V. in seinem Manifest erwähnte, werden wohl solche Burgen gemeint sein, die mit Konsens des Königs erbaut oder als verlehnte Reichsburgen in der Hand eines Dynasten, der Reichsland- und Hausgutpolitik der Salier entgegenstanden. Ob neben den genannten von den Saarbrückern beherrschten Burgen auch das Steinenschloss angesprochen war, ist eher unwahrscheinlich.(118)

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Sofort nach seiner Freilassung aus der Haft knüpfte Adalbert in Köln Verbindungen zu Herzog Lothar von Sachsen.(119) Alsbald schickte der Erzbischof sich an, nach Westen und Süden in die salischen Kernbereiche vorzudringen, und versuchte mit Hilfe seiner Brüder, den seine territorialen Pläne beengenden salischen Besitzgürtel im linksrheinischen Hinterland der Bischofsstädte Mainz, Speyer und Worms zu durchbrechen.(120) Heinrich V. überließ Herzog Friedrich II. von Schwaben und Pfalzgraf Gottfried von Calw den Kampf gegen die Opposition und reiste im Februar 1116 nach Italien.(121) Adalbert griff Ostern 1116 unverzüglich Speyer an.(122) Er belegte die Stadt mit dem Interdikt und exkommunizierte seinen Bruder Bischof Bruno, weil der ihn bei diesem Eroberungszug nicht unterstützen wollte. Der Erzbischof ließ im Verlauf des Kriegszuges zahlreiche Befestigungen anlegen und Burgen zerstören.(123) So gelang es ihm, die Reichsburg Stromberg, die die mainzische Territorialpolitik im Hunsrück und die Verbindung zur Mosel beeinträchtigte, zu zerstören.(124) Friedrich II. von Schwaben setzte sich im Gegenzug von Basel aus in Bewegung. Während dieser Unternehmung entstand das berühmt gewordene Sprichwort Ottos von Freising, der Herzog ziehe am Schwanze seines Pferdes stets eine Burg hinter sich her. Herzog Friedrich brachte bis Juli 1116 das Gebiet bis Worms in seine Gewalt, indem er Burg um Burg vereinnahmte, an geeigneten Punkten neue anlegte oder bereits vorhandene befestigte. Otto von Freising gibt keine Anhaltspunkte, um welche Burgen es sich gehandelt haben könnte. Angesichts der angedeuteten hohen Zahl der Burgen und des Tempos, mit dem Herzog Friedrich im Speyergau vorging, um den Gebirgsrand des Pfälzer Waldes und die wichtigen Seitentäler zu erobern und mit Burgen abzusichern, kann er nur einfache Befestigungsanlagen oder Holzburgen errichtet haben, die dann zu einem späteren Zeitpunkt zu Burganlagen im eigentlichen Sinne ausgebaut wurden.(125) Anfang August 1116 rückten Adalbert und Herzog Lothar mit einem Heer vor Worms, wo sich Herzog Friedrich und Gottfried von Calw verschanzt hatten. Ungeachtet der Verhandlungen bezüglich eines Waffenstillstandes(126) versuchten die Wormser einen Ausfall. Herzog Friedrich geriet danach derart in Bedrängnis, dass er einem Schlichtungstag für den 29.9.1116 in Frankfurt zustimmen mußte.(127 ) Trotzdem ließ Herzog Friedrich Ende 1116 die Burg Limburg mit einer Besatzung belegen, die u.a. ein Waffengefährte des Herzogs, Ulrich von Hurningen führte.(128) Herzog Friedrich erschien zu dem Fürstentag in Frankfurt nicht. So zogen Adalbert, Herzog Lothar und die übrigen Fürsten(129) von Frankfurt nach Limburg und belagerten drei Wochen lang die Burg. Die Aktion brach sofort zusammen, als Herzog Friedrich II. mit mit Heeresmacht anrückte und Entsatz brachte.(130) Nach überstandenen Kämpfen um Mainz(131) halfen im Jahre 1118 Mainzer Truppen, Hermann von Winzenburg und wohl auch Friedrich von Arnsberg dem Erzbischof, die Stadt Oppenheim mit Kirche und Kloster und der Burg (praesidium) Herzog Friedrichs II. zu zerstören.(132) Herzog Friedrich mußte weichen. Zum Dank für ihre Unterstützung gewährte Adalbert den Mainzern wohl noch 1118 das große Stadtprivileg.(133) Als Heinrich V., vom Elsaß kommend, im Juni 1121 die Bischöfe Bruno von Speyer, Buggo von Worms und Kuno von Straßburg vertrieben hatte, organisierte er in einer breitangelegten Aktion die Belagerung der Stadt Mainz.(134) Er blockierte die Schiffahrtsroute, legte Schutzwehren für seine Truppen an, verfügte eine allgemeine Handelssperre und verhinderte jegliche Lebensmittelzufuhr in die Stadt.(135) Adalbert rüstete sich von Sachsen her zwar zum Gegenschlag, doch es kam nicht zum Kampf.(136) Das Wormser Konkordat 1122 leitete dann vorerst friedlichere Zeiten für Mainz ein.(137)

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Nach der kämpferischen Phase, die maßgeblich durch Erzbischof Adalbert I. bestimmt war, schienen die Grafen Sigebert und Friedrich von Saarbrücken noch vor dem Tod ihres Bruders und vor dem Ausgleich mit Lothar III. mit den Staufern, ihren Oberlehnsherren, Frieden geschlossen zu haben.(138) Adalbert I. dagegen verfolgte den Kaiser weiterhin mit unversöhnlichem Haß. Nach dem Scheitern seiner Pläne südlich von Mainz, verlagerte sich seine Politik in die östlichen und nördlichen Teile des Erzstiftes. Zwischen 1130 und 1135 heiratete Agnes, die Tochter Graf Friedrichs von Saarbrücken den Stauferherzog Friedrich II. von Schwaben, den Vater Friedrich Barbarossas.(139) Mit der Beschreitung eigener, vom 'großen Bruder' unabhängiger politischer Wege begann eine weitere Phase des Erwerbs von Rechten und Besitzungen durch die Saarbrücker und eine Stabilisierung ihrer Machtverhältnisse am Rhein unter dem Königtum der Staufer. Die Vorgänge sind im Einzelnen nur mühsam zu verfolgen. Die neuen Gerechtsamen sind meist erst im zweiten Viertel des 12. Jahrhunderts in den Händen der Saarbrücker nachzuweisen. Es läßt sich also kaum feststellen, in welcher Phase der Saarbrücker Politik und auf welche Weise sie an die Familie gekommen sind.(140) Der Erfolg ihrer politischen Aktivitäten zeigt sich schon daran, dass es mit Unterstützung Herzog Friedrichs gelang, im Jahre 1137 den Bruder der Agnes, Adalbert II. auf den Mainzer Bischofsstuhl zu bringen.(141) Anzeichen der verbesserten Beziehungen zwischen Grafenhaus und Staufern ist auch die Rückgabe der Madenburg an das Bistum Speyer bzw. das Reich. Dort hielt ein Burgverwalter Einzug.(142)

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Das Steinenschloss hatte bis zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit eine entscheidende Rolle beim Ausbau der saarbrückischen Machtstellung im Blies- und Speyergau gespielt. Wenn im Folgenden die Reichslandpolitik der Staufer näher betracht werden soll, wird deutlich, warum die saarbrückische Eigenburg von der Reichsgewalt gleichsam als Fremdkörper in der Südflanke des Lauterer Königslandes empfunden wurde und ihre Neutralisierung 1168 nahezu zwangsläufig erfolgen mußte. Mit dem Regierungsantritt Friedrichs I. 1152 änderte sich die staufische Hausmachtpolitik grundlegend. Mit der Einbindung der im Reichsland begüterten Herren von Homburg-Merburg, Hohenecken und Huneburg in den Reichs(burgen)-dienst und die "Flurbereinigung" (Werle) anderer allodialer Güterpartikel, wie etwa die der Mathilde von Tuszien und Heinrich von Laach, vollzog sich unter Barbarossa eine weitgehende Verschmelzung von staufischem Hausgut und Reichsgut. Pfalzgraf Konrad von Staufen, der Bruder Barbarossas und Sohn der Agnes von Saarbrücken, war zwar eng an das staufische Kaiserhaus gebunden, doch drohten Erbansprüche des Hauses Saarbrücken, diese Bindung aufzuweichen. Dem Ausgreifen des Saarbrücker Einflusses gedachte der Kaiser dadurch entgegenzuwirken, dass er den in Zeiten König Konrads III. und Herzogs Friedrichs weitgehend geduldeten territorialen Übergriffen der Saarbrücker nunmehr strikt Einhalt gebot. Obwohl Simon I. noch in der Umgebung des Kaisers anzutreffen war, konnte der Graf bei der sich abschwächenden kaiserlichen Protektion an einen Ausbau der Machtposition kaum noch denken. Im Gegenteil: Das Haus Saarbrücken wurde gegenüber der Reichsgewalt und der Pfalzgrafschaft zunehmend in eine Verteidigungsposition gedrängt.(143)

Analog zum Ausbau der Burg Trifels und der Pfalz Hagenau, verstärkte Barbarossa seit 1152 den Königshof Lautern durch die Errichtung einer Pfalz. Bis zu dieser Zeit war ein Ausbau wohl durch den störenden Einfluß der Saarbrücker behindert worden.(144) Mit der Heirat zwischen Agnes von Saarbrücken und Friedrich von Staufen und der Wahl des ersten Stauferkönigs Konrad III. waren nun die Voraussetzungen geschaffen, den alten Hof Lutra an der Königsstraße von Paris über Metz nach Mainz zu einem Kernpunkt staufischer Macht auszubauen. Bereits 1158 hört man von der Prächtigkeit der Anlage und ihren starken Befestigungen. 1172 wird die Pfalz als Reichsburg (castrum dominum imperatoris) erwähnt.(145)

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In Verbindung mit dem Bau der Pfalz entstanden eine Reihe von Burgen der Herren, die im Bereich des Reichslandes bereits begütert waren und die Barbarossa als Burgmannschaft für seine Pfalzpolitik einzuspannen wußte. Auch für die betroffenen Herren brachte dies Vorteile, denn sie konnten so bedeutende Herrschaftsrechte erwerben bzw. ausdehnen. Zum Kreis dieser Burgmannschaft gehörten vor allem die aus der Dienstmannschaft des Bistums Worms stammenden Herren von Hohenecken.(146) Die Hohenecken schufen sich um 1160 mit dem Bau der gleichnamigen Burg einen machtvollen politischen Mittelpunkt.(147) Friedrich I. legte einen wohldurchdachten Burgenkranz um die Pfalz, der die militärische Sicherung und den Aufbau einer Verwaltung gewährleisten sollte. Bei Landstuhl entstand in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts im äußersten Westen des Reichslandes an der großen Heer- und Handelsstraße vom Rhein nach Lothringen der Nannstein(148) und wohl auch die am nördlichsten Punkt des Reichsgutes gelegene Burg Sterrenberg bei Otterbach.(149) Weiterhin sind zu nennen die Burgen Alt-Dahn,(150) die Falkenburg bei Wilgartswiesen,(151) die Guttenberg südlich des Trifels,(152) Burg Germersheim in der Nähe der Spiegelburg,(153) der Drachenfels,(154) die Homburg, das Reichslehen der Grafen von Homberg,(155) die Burg Kübelberg (=Wonnenburg), die die Nordseite des Landstuhler Bruches schützte, Burg Kirkel,(156) die Wartenburg,(157) Burg Beilstein,(158) die Ramburg,(159) Burg Neukastel,(160) Burg Schallodenbach,(161) Burg Scharfeneck/Scharfenstein,(162) Burg Elmstein,(163) Burg Frankenstein(164) und Burg Lichtenstein.(165) Die Taktik Barbarossas, Ministeriale des Bistums Speyer zum Reichsdienst einzusetzen wird besonders im Falle des Trifels, der Kästenburg und der Burgen Meistersel und Dahn feststellbar. Ein direktes Zusammengehen mit der Speyerer Kirche ist zu erkennen, als Friedrich I. 1152 den Berwartstein dem Bistum schenkte, allerdings als Hochvogt des Stiftes seinen Einfluß auf Burg und Landschaft wahrte.(166)

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Der Einfluss der Grafen von Saarbrücken reichte von der Saar bis in die Bischofsstädte am Rhein. Graf Simon I. (1135-1182) war im Besitz der Mainzer Vogteien St. Viktor, St. Peter und wohl auch St. Alban, er war 1143 Vogt in dem mainzischen Kloster Disibodenberg,(167) vom Hochstift Speyer hielt er die Vogteien der Klöster St. Lambrecht und Hornbach, ebenso wie die staufische Vogtei des Klosters Limburg. Er war Schirmvogt des Wormser Hochstiftes und zugleich Praefekt in der Stadt.(168) Dank der flexiblen Territorialpolitik des Grafen Simon I. hatte das Haus Saarbrücken seine größte Machtfülle erreicht. Nach dem Scheitern der Pläne Pfalzgraf Konrads, sich gegenüber dem Kölner Erzstift eine eigene Stellung in den Städten des Mittelrheins und im Moselgebiet aufzubauen, verlagerte sich der Schwerpunkt der pfalzgräflichen Politik an den Mittel- und Oberrhein. Hier kollidierte die politische Neuorientierung mit den lehns- und vogteirechtlichen Stellungen der Grafen von Saarbrücken. Dank der schwindenden kaiserlichen Protektion für das Haus Saarbrücken, gewann der Pfalzgraf Konrad rasch entscheidende Positionen in den Landschaften der Rheinebene vor der Bergstraße und in Teilen des Odenwaldes und stieg bis 1167 zu einem wichtigen Eckpfeiler der staufischen Macht auf.(169) Nachdem Pfalzgraf Konrad politisch auf die Seite seines Bruders eingeschwenkt war verlagerte sich das Schwergewicht der staufischen Bemühungen im heutigen Pfälzer Wald auf die Reichs- und Hausgutpolitik.

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Dem Kaiser war im Rahmen der Sicherung seiner Rechte und seines Güterbestandes vor allem an einer ministerialischen oder lehensrechtlichen Bindung seiner Gefolgsleute gelegen.(170) Die Aktivitäten des Grafen Simon von Saarbrücken, dessen konsequenter Drang nach Machtausweitung selbst den Kirchenbann nicht scheute,(171) standen diesen Plänen im Wege, da sie immer noch die Gefahr der Entstehung einer territorialen Macht am Rhein in sich bargen.(172) Deshalb entschloß sich der Kaiser wohl zu einem Schlag gegen die Zentren der saarbrückischen Macht,(173) die seiner Konzeption im Wege standen. Die Brechung der Burg Saarbrücken und drei weiterer Festen des Grafen Simon durch den Kaiser 1168 erwies sich dabei nicht als zerstörerischer Kraftakt der Reichsgewalt, sondern als eine wohlüberlegte Zurechtweisung und Machtbeschränkung des Saarbrücker Grafen.(174) Mit dieser Aktion wollte der Kaiser keinesfalls die saarbrückische Macht zerschlagen; wenig später erschien Graf Simon wieder in der Umgebung des Königs.(175) Die Brechung der Burgen war mehr symbolischer Akt und Korrektiv, das auf die Beziehung dieser Burgen zur Reichsgewalt allgemein und die Rechtsstellung der gebrochenen Burgen im Besonderen abzielte. Mit dem doch entschiedenen Durchgreifen konnte der Kaiser einerseits seine Funktion als Garant und Wahrer des Rechtes hervorheben.(176) Auf der anderen Seite konnte dem Kaiser an einer groß angelegten Zerstörungsaktion nicht gelegen sein, da er damit nur ein Machtvakuum geschaffen und andere Gewalten zum Nachrücken animiert hätte. Die Brechung der Burgen muß subtilere Gründe gehabt haben. Im Falle der Burg Saarbrücken ist bekannt, beim Steinenschloss kann man wie geschildert davon ausgehen, dass beide Festen auf Kirchengut gestanden haben. Dasselbe lässt sich für die dritte 1168 bei derselben Gelegenheit vielleicht zerstörte Burg, das Schlössel, voraussetzen. Die wohl ohne rechtliche Grundlage in den Besitz der Saarbrücker geratenen Burgen Saarbrücken und Schlössel und das 'illegal' auf bevogtetem Kirchengut errichtete Steinenschloss waren, soweit man weiß, weder besitz- noch lehnsrechtlich in ein Rechtsverhältnis zwischen den betreffenden Kirchen und den Saarbrückern eingebunden. Ungeachtet einer eventuellen Verletzung des Burgbauregals bildeten diese Burgen, waren sie einmal vollendet, einen eigenen Rechts- und Friedensbereich und wurden anscheinend als 'adeliges Haus' von den Saarbrückern als Eigenbesitz angesehen. Strittig war allenfalls das Eigentum am Grund und Boden, auf dem sie standen. Die durch den willkürlichen Bauakt entstandene Rechtslage konnte nur durch einen nachträglichen Rechtsakt, eine Lehnsnahme oder Schenkung 'legalisiert' werden. War dies nicht möglich oder nicht beabsichtigt, war die Rechtsunsicherheit auch dadurch zu beheben, dass die strittige Burg zerstört wurde. Der Tatbestand der Zerstörung war bereits erfüllt, wenn eine Lücke im Burgbering klaffte oder das Burgtor eingeschlagen war. Die Existenzberechtigung der Burg quasi als Rechtsperson (Patze) war von der Niederlegung zwar nicht berührt, doch mit Hilfe des Königs, konnte die Konzession (Maurer) neu erteilt werden.(177) War die Bresche wieder geschlossen, konnte die 'wiedererrichtete' Burg durch den König wie gewünscht in den Lehensbesitz der Kirche überführt werden. Der Schutzherr des Klosters konnte darüber hinaus eventuell entgangene Rechte selbst wieder geltend machen. Genau dies ist im Falle der Burg Saarbrücken geschehen, für die eine Lehensnahme durch die Saarbrücker nicht bezeugt ist. Die Burg war spätestens 1171 wiederhergestellt. Kaiser Friedrich bestätigte dem Bischof von Metz den Besitz der Burg erneut und drohte demjenigen Bestrafung an, der sie der Metzer Kirche streitig zu machen versuchte. Diese lehnsrechtliche Verankerung lag auch ganz auf der von Spieß charakterisierten politischen Linie des Kaisers, "das zum staatlichen Organisationsprinzip erhobene Lehnsrecht durch gesetzliche Fixierung in den Griff zu bekommen, um so die kaiserliche Machtstellung zu stärken und abzusichern".(178) Ähnliche Zusammenhänge kann man für die Burg in Eisweiler annehmen, deren Bau auf Hornbacher Klostergrund rechtlich nicht legitimiert gewesen sein dürfte.

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Zu der Frage, welche Burgen noch von der Strafaktion des Kaisers betroffenen gewesen sein könnten meint Karl Schwingel, eine der drei unbekannten Burgen mit einer Wasserburg in Saarbrücken identifizieren zu können, die den Markt geschützt haben soll.(179) Tillmann nennt in diesem Zusammenhang die Burg Wiebelskirchen bei Ottweiler.(180) Ruppersberg verweist auf die Burg Quierschied und auf mögliche Festen auf dem Stromberg (Kaninchenberg) und auf dem Halberg. Auch die Burg Mühlenbach bei Numborn ist mit der Zerstörung 1168 in Verbindung gebracht worden, ebenso die Burg (Blies-) Mengen.(181) Neben diesen reinen Vermutungen scheint sicher, dass eine der 1168 zerstörten Burgen die von den Saarbrückern auf Klingenmünsterer Kirchengut um die Mitte des 11. Jahrhunderts in eine Wehranlage des 9./10.Jahrhunderts hinein gebaute Turmburg Schlössel gewesen ist.(182) Decker(183) nimmt in Klingenmünster eine vielleicht seit den Zeiten Herzog Ottos von Kärnten-Worms bestehende salische Vogtei an, die Heinrich IV. dann seinen saarbrückischen Gefolgsleuten übertragen habe.(184) Es ist anzunehmen, dass die Klingenmünsterer Kirchenvogtei spätestens in der Amtszeit Erzbischof Adalberts I. in den Einflußbereich der Saarbrücker geraten ist,(185) und dass sich dieser auf den Vogtsitz, das Schlössel ausgedehnt hat. Somit wäre 1168 der saarbrückische Vogtsitz auf dem Schlössel das Angriffsziel des Kaisers gewesen.(186) Auch in Klingenmünster ging es dem Staufer nicht um eine Verdrängung der Saarbrücker, sondern um die Betonung seiner Schutzherrschaft über das Kloster. Sobald seine obervogteiliche Stellung sichergestellt war, ermöglichte er es um 1200, anstelle der alten und unbrauchbar gewordenen Anlage des Schlössels nun Burg Landeck als Reichsburg zu errichten.(187) Die Saarbrücker konnten in der neu definierten Stellung als Lehnsmannen in ihren Rechten verbleiben.(188) Die Saarbrücker wurden vor allem auf solchen Positionen geschädigt, für die sie keinen oder nur umstrittene Rechtstitel hatten.(189) Die Betonung der obervogteilichen Stellung durch die Staufer ist in Worms und Speyer, vielleicht auch in Limburg zu beobachten. Während die Saarbrücker bis 1174 das königlich-staufische Lehen, die Wormser Hochstiftsvogtei verloren, ohne allerdings ihren Rechtsanspruch darauf aufzugeben, scheinen sie das Burggrafenamt in Worms behalten zu haben.(190) In Speyer lief die Reihe der edelfreien Vögte mit dem Leitnamen Ekbert allmählich aus.(191) Ihr letzter Vertreter Graf Ekbert d.J. war mit Gräfin Ida von Madenburg verheiratet,(192) die ihre rechtlichen Ansprüche an der Madenburg bis zu ihrem Tode gegenüber den Staufern behaupten konnte.(193) Die Nachfolge in den vier Ämtern, Grafenamt im Lutramsforst, Burggrafenamt, Stadt- und Hochstiftsvogtei traten nach 1163 bischöfliche Ministerialen an.(194) Auch in Limburg scheinen die Saarbrücker die Klostervogtei verloren zu haben.(195) Den Saarbrückern verblieben aber zahlreiche Gerechtsame, wie z.B. die Mainzer Kirchenvogteien von St. Peter, St. Nikomedes, St. Viktor,(196) St. Alban und Altenmünster(197) und St. Lambert.(198)

Das Steinenschloss wurde nach seiner 'Zerstörung', den Funden nach zu schließen, bis zur Jahrhundertwende weiter bewohnt.(199) Aus strategischen Gründen wurde die Feste um 1200 aufgegeben und der Gräfenstein bei Merzalben scheint die 'Nachfolge' angetreten zu haben.(200) Neben den Grafen von Werd im Elsaß und den Grafen von Zweibrücken bauten vor allem die Leininger auf der ehemals machtvollen Basis ihrer Vorläufer auf und schienen zeitweise zu einer ähnlich machtvollen Stellung wie die Saarbrücker aufsteigen zu können. Noch Anfang des 16.Jahrhunderts ist die Ruine in Besitz der Grafen von Leiningen-Hardenburg. In den Jahren 1896/97 fanden Grabungen im Burggelände durch Prof. Dr. Mehlis statt. Heute betreut der Heimatverein von Thaleischweiler-Fröschen die Grabungen und Arbeiten an der Anlage. 

ANMERKUNGEN 1 - 10

(1) Das Steinenschloss wird in der einschlägigen Burgenliteratur meist nur unter baugeschichtlichen Gesichtspunkten behandelt. Zusammenfassend: Kunstdenkmäler S.11-32 zur allgemeinen Geschichte, S.508-509 zu Thaleischweiler, S. 520-524 zum Steinenschloss - Biundo, Geschichte - Stein, Burgen S. 23-26.
(2) Christmann, Siedlungsnamen S.587-588 Art. Thaleischweiler - Lüder S.172 verwirft frühere Identifizierungen mit der Wüstung Hohenstein bei Schopp oder dem Atzenstein in der Gemarkung Höheinöd - Kunstdenkmäler S.520.
(3) Böhme, Burgen 2 S.57.
(4) Annales Sancti Disibodenbergenses S.30: Castrum Sarebrucha comitis Symonis iussu imperatoris confractum cum aliis tribus castris eiusdem comitis.
(5) Kunstdenkmäler S.12 u. 18 - Lüder S.171.
(6) Grundlegend zur Geschichte der Grafen von Saarbrücken Ruppersberg, Geschichte und Werle, Machtstellung.
(7) Stein, Burgen S.24 sieht eine Erbauung durch Graf Emich I. im Zusammenhang mit dem Reichsland und einen Übergang an die Grafen von Saarbrücken - Stein, Grundrisse S.1832.
(8) Biundo, Geschichte, S. 17. Die Emichonen (Toussaint, Grafen S.204 - Seiler, Hochstift.) waren sukzessiv über Kirchenlehen in den nördlichen Teil des Wormsgaus eingedrungen. Dabei war es ihnen gelungen, als Lehensgrafen der Salier in weiten Teilen in die Nachfolge der Zeisolf- Wolframe einzutreten.(Werle, Hausmachtpolitik S. 283f.) Im Jahre 1100 wird Emich I., bekannt unter dem Beinamen 'der Kreuzfahrer' als Graf im Wormsfeld und Nahegau bezeichnet;(11) als Inhaber der Grafschaft im Speyergau, in deren Bereich das Steinenschloss lag, wird dagegen ausdrücklich der Bischof von Speyer genannt.( Remling, UB Bi Speyer S.69 Nr.70) Erst Graf Friedrich I. von Leiningen wird es Ende des 12. Jahrhunderts gelingen, als kaiserlicher Landvogt und Vogt des Klosters Limburg, auch im Speyergau und im Gebiet um das Steinenschloss Fuß zu fassen. Als Erbauer der Burg kann Emich I. demnach kaum in Betracht kommen, da ihm im Bereich der Feste Anfang des 12. Jahrhunderts noch die materielle und rechtliche Grundlage gefehlt hat.( Heiberger, Schloss S.8. )
(9) Heß-Gotthold, Hausmacht S.7 u. 37 - Lüder S.189 - Heuermann, Hausmachtpolitik S.63 - Büttner, Erzbischof S.396.
(10) Stein, Wehrgeographie S.3f. verweist auf die Verbindung von der Madenburg in den Raum Pirmasens und die Straßen durch die Täler der Pfrimm, des Speyerbaches und der Isenach.

ANMERKUNGEN 11-22

(11) Werle, Machtstellung S.24 - Lehmann, Bliesgaue S.254. nennt ihn Folmar von Blieskastel - Hoppstädter/Herrmann 2, S.65 verweisen Folmar in den Familienzweig Metz-Lunéville- Vgl. zur Genealogie der Folmare von Blieskastel, Metz, Huneburg und Saarwerden: Crollius S.69 und 75 - Herrmann, Geschichte 2, S.47 u. 50 - Herrmann, Grundzüge S.58.
(12) MGH. Dipl. Reg. DH IV, Nr. 324. Bei der Übertragung der Abtei Wadgassen im Jahre 1080 wird er zum ersten Mal als Graf im Saargau bezeichnet - Vgl. Ruppersberg, Geschichte, S.66.
(13) Herrmann, Geschichte S.47 - Herrmann, Stande.
(14) Werle, Machtstellung S.24 und Hoppstädter/Herrmann 2, S.65.
(15) Ruppersberg, Geschichte, S.64f. - Kolbe S.9. Im Jahre 999 hatte Otto III. Burg und Markt Saarbrücken der Metzer Kirche geschenkt. Nach einer Belagerung während der sog. Moselfehde im Jahre 1009 (Annales Altahenses Maiores S.790) entzog Heinrich II. dem Bischof die Feste. Sie fiel dann als Königslehen an Herzog Friedrich von Lothringen. Der überwies am 3. April 1065 kurz vor seinem Tod das castellum Sarebrucca dictum in pago Sargowe...in comitatu Folmari situm seinem Bruder, dem Bischof Adalbero III. von Metz (MGH. Dipl. Reg. DH IV, S.185, Nr. 143 - Jungk Nr.39).
(16) vgl. hierzu: Herrmann, Grundzüge S.57f.
(17) Pöhlmann, Geschichte, S.61 u. 65. Bischof Hermann stand seit dem Frühjahr 1076 zuammen mit Bischof Adalbero von Würzburg in Opposition zum Kaiser und befürwortete das Gegenkönigtum Herzog Rudolfs von Rheinfelden. Die Übertragung der Burg Saarbrücken an Graf Sigebert wäre somit ein erster Schritt zur Entmachtung des Bischofs gewesen.
(18) Liber de unitate S.256.
(19) Hoppstädter/Herrmann 2, S.67f.
(20) Jungk Nr.48.
(21) Der Zusammenhang der ersten Nennung 1123 und der Beendigung der aggressiven Politik Erzbischof Adalberts im salischen Hausmachtbereich südlich von Mainz in dieser Zeit bietet sich an.
(22) Zum verbliebenen Metzer Besitz an der Blies vgl. Hoppstädter/Herrmann 2, S.82ff. - Gerlich, Besitz.

ANMERKUNGEN 23 - 29

(23) Hoppstädter/Herrmann 2, S.62-65 - vgl. Köhne, Ursprung S.203f.
(24) Werle, Machtstellung S.35. - Doll, Vögte S.263f.
(25) Der Überlieferung nach war Heinrich IV. zu der Versammlung auf der okkupierten Burg eingeladen worden, er hatte sich dazu aber nicht überreden lassen. Stattdessen besetzte er mit großem Truppenaufgebot den Rheinübergang bei Oppenheim und verhinderte das Treffen. So kam es im Oktober 1076 zu einer Fürstenversammlung auf eindeutig 'eigenem' Boden, in der Kaiserpfalz Tribur. Meyer von Knonau 2, S.727f. - Bertoldi Annales S.286 zum Jahr 1076 - Giesebrecht S. 1136 - Boos,Geschichte S.331.
(26) Werle, Trifels S.113.
(27) Er wird als "quidam ex capitaneis Germaniae" bezeichnet, was wohl auf einen edelfreien Stand hinweist - Nach Bosl S.91 bedeutete um 1100 der Usus der Dienstmannen und wenig später auch bei Königsministerialen, sich nach dem Burgsitz zu nennen, eine Anerkennung des Prinzips der Erblichkeit auch für ministerialische Dienstmannlehen.
(28) Zum Trifels: Biundo, Trifels, Biundo, Erzbischof - Sprater, Trifels - Sprater/Stein, Trifels mit reichem Literaturverzeichnis zum Trifels - Schreibmüller, Trifels S.245 - Werle, Trifels S.116f.
(29) Reichenbacher Schenkungsbuch S. 450 - Werle, Machtstellung S.23f. u. 36 - Werle, Trifels S.117 und 125f. - Stein, Burgen S. 171 - Zur baugeschichtlichen Datierung: Bernhard/Barz S.153.

ANMERKUNGEN 30 - 38

(30) Werle, Trifels S.112f., 116, 123ff. - Werle, Hausmachtpolitik S. 322 - vgl. Biundo, Kaiserzeit S.68f.
(31) Remling, Geschichte Bischöfe S.315: Johann war der Sohn des Grafen Wolfram und dessen Ehefrau Atzela, einer wohl illegitimen Tochter Heinrichs III. Wolfram hatte zwei Söhne und eine Tochter, Johann, Zeisolf und Adelheid. Wolframs Bruder Zeisolf war somit der Vater Diemars. Nach Doll, Stifterfamilie S.5 wird sie als seine Nichte und Universalerbin bezeichnet (!).
(32) Adelheid und Heinrich gaben ihre ausdrückliche Zustimmung zur Übergabe des Trifels - Den 'H. comes Argent.' aus der Urkunde haben Sprater, Gralsburg S.12 und Schreibmüller, Trifels S.245 noch als Graf Hugo VII. von Egisheim angesehen.
(33) Doll, Stifterfamilie S.3.
(34) Konrad von Mörlheim war wie Diemar von Trifels in der selben Gegend rechts des Rheins begütert. Auch er schenkte 1109 einen Großteil seiner Erbgüter dem Reformkloster Hirsau und trat dort ein (Württ. UB 1, S.338 Nr. 267) - Während Diemars Machtstellung links des Rheins wohl nur auf dem Trifels und einigen salischen und Straßburger Lehen basierte, stützte sich Konrad von Mörlheim auf Eigengüter im Lutramsforst, im wesentlichen aber auf Straßburger Lehen. Diese Gemeinsamkeiten haben bei der Bestimmung der Familienzugehörigkeit Diemars schon oft zu Verwechslungen geführt. In der Generation Konrads ist auch ein Diemar von Mörlheim nachgewiesen. Diemar von Röttingen, der ebenfalls Lehensträger der Straßburger Kirche war, wird u.a. von Medding, Burgen S.16 mit Diemar identifiziert. Die Zugehörigkeit Diemars zur Familie von Mömpelgard, die auf der Lützelburg im Elsaß saß, kann ausgeschlossen werden - Werle, Fundatoren S.75.
(35) Werle, Trifels S.124 u. 127 - Werle, Hausmachtpolitik S.325f. - Werle, Fundatoren S.76f. Um 1170 verzichteten sie auf Ansprüche an der Kapelle zu Mörlheim zugunsten der Mörlheimer Gründung Eußerthal (Jungk Nr.108).
(36) Wohl mit gutem Grund: Denn von 1082 bis 1100 wurde der Salierfreund Otto von Staufen, der Bruder Herzog Friedrichs von Schwaben, Bischof in Straßburg - Zur lehnsrechtlichen Bindung Diemars von Trifels an die Straßburger Kirche und zur ausgebliebenen Übergabe des Trifels an das Bistum Straßburg s. Werle, Trifels S.127 und Heß-Gotthold, Hausmacht S.34f.
(37) Hoppstädter/Herrmann 2, S. 248.
(38) MGH. Dipl. Reg. DH IV, S.493, Nr. 371: Odnandus de Trifelss unterzeichnet 1085 eine Urkunde Heinrichs IV. - Nach Biundo, Kaiserzeit S.68 war Ottnand Burgverwalter auf dem Trifels für Hermann von Salm gewesen und dann als Reichsministerialer in die Dienste Heinrichs IV. getreten. Als Beleg wird der 1113 erwähnte Reichsministeriale Heinrich von Trifels angeführt, der aber erst nach der Rückgabe des Trifels durch Erzbischof Adalbert von Mainz erscheint.

ANMERKUNGEN 39 - 49

(39) In der letzten Hälfte des Jahrhunderts war sie über Atzela, die wohl illegitime Tochter Heinrichs III. an Wolfram, den Vater der Adelheid gekommen. Da die Ehe der Adelheid mit Heinrich von Tübingen kinderlos blieb, war sie somit wohl an Bischof Johann gefallen. 1180 urkundet Ulrich II. von Speyer in castro nostro Chestenburc (Remling, UB Bi Speyer 1, S.120, Nr.105) - Remling, Maxburg S. 22ff. die Erbauung der Reichsburg Kästenburg in die Zeit Heinrichs II. - Hans, Burgenpolitik S. 23 - Nach Lehmann, Speyergaue S.305f. ist die Burg erst 1231 im bischöflichen Eigentum (Remling, UB Bi Speyer S. 189f., Nr. 182 u. 183).
(40) Doll, Stifterfamilie S.3ff. vermutet, dass die Burg im Rahmen der Stiftung des Klosters Hördt durch Hermann von Staufenberg 1103 an das Hochstift gekommen ist, weil über Adelheid eine Erbengemeinschaft der Zeisolf-Wolfram zu den Grafen von Staufenberg bestanden habe - Hoppstädter/Herrmann 2, S.295 - Pöhlmann, Regesten S.65 Nr. 205 die Nennung der Burg Leimersheim.
(41) Am 6.1.1100 schenkte Bischof Johann das "castrum nostrum Meistersele" dem Domkapitel (Remling, UB Bi Speyer S.69 Nr.70 - Haselier, Territorium S.13 und Bosl S.234 - Medding, Burgen S.26 u. 45 - Würdtwein, Subs. 10, S.352: 1186 erscheint Herrmann von Meistersel als Reichsdienstmann unmittelbar nach Simon von Saarbrücken als Zeuge in einer Urkunde bezüglich des Lauberwaldes - Eine Baubeschreibung der Burg bei Pohlit, Ruine.
(42) Vielleicht mit Hilfe der Pfalzgrafen im 13. Jahrhundert erbaut, war sie zunächst Lehen der Speyerer Bischöfe und fiel 1255 (erste Nennung) an Albrecht von Lichtenstein.
(43) Das bestreitet z.B. Lehmann, Speyergaue S.232f. Für ihn ist Burg Meistersel eine Gründung Friedrichs I. Auch Spangenberg und Lindenfels seien im Jahr 1100 noch nicht gegründet gewesen (Lehmann, Speyergaue S.304f.). Spangenberg wird erstmals 1317 erwähnt und auch das leiningische Erfenstein ist wohl erst nach der leiningischen Teilung 1137 erbaut worden. Erst 1272 erscheint Heinrich von Erfenstein als Burglehnsmann Bischof Friedrichs von Speyer auf der Kästenburg (Lehmann, Speyergaue S.355 u.360) - Stein, Burgen S.102 u. 115.
(44) Bosl S. 237 Heinrich von Krobsburg ist am 29.8. 1210 bei der Rückgabe der Burg durch Konrad von Zollern an das Hochstift Speyer bezeugt.
(45) Das Hochstift Speyer war nördlich des Trifels begütert. Der westliche Abschnitt des Annweiler Tals, der partiell aus altem salischen Hausgut bestand, sowie östlich vorgelagerte Gebiete, gehörten teilweise bereits dem Kloster Weissenburg bzw. dem Kloster Hornbach. Vgl. hierzu die Karte der Weissenburger Besitzungen bei Schweer, Weissenburg S.29.
(46) MGH. Dipl. Reg. DH IV, S.506, Nr.381 - Remling, UB Bi Speyer S.62, Nr.63 - Haselier, Territorium S.10.- Doll, Vögte (Protokoll) S.12 setzt die Grafschaft Lutramsforst mit dem gesamten Speyergau gleich. - Weinfurter, Herrschaftslegitimation, S.89, Anm. 165 - vgl. Kaul, Grafen zieht S.8f. die Westgrenze von der Quelle der Sauer über die Wasserscheide zwischen dem Speierbach und dem Schwarzbach bis Johanniskreuz und Harterkopf - Bereits am Tage zuvor, am 11. Januar 1086, hatte Heinrich IV. dem Speyerer Bischof ein Gut in der "villa Lutera" geschenkt, das seiner Nichte Mathilde von Tuszien gehört hatte (MGH. Dipl. Reg. DH IV, S.505, Nr.379) - vgl. dazu Heß-Gotthold, Hausmacht S.14f.
(47) Koehne, Ursprung S.145 u.183 - Remling, Geschichte Bischöfe S.315 - Doll, Vögte (Protokoll) S.11.
(48) Vgl. Koehne, Ursprung S.145, 156ff., 180-183 u. ebd. S.160-164 - Doll, Vögte (Protokoll) S.15f. - Doll, Vögte S.267ff. - Beyerle, Wehrverfassung S. 70.
(49) Doll, Vögte S.245ff. u. 263. - Doll, Vögte (Protokoll) S.6f. u. 16f. - Koehne, Ursprung S.181.

ANMERKUNGEN 50 - 55

(50) Zur Geschichte: Doll, Pirminskloster - Remling, Geschichte Abteien 1, S. 53-87 - Drumm, Geschichte geht auf das Kloster nur am Rande ein.
(51) Doll, Pirminskloster S.125 - Neubauer, Regesten Nr. 11, 20 u. 23.
(52) MGH. Dipl. Reg. 2/2, S.405, Nr.9. Den Hof Lautern hatte Otto III. zusammen mit dem Wasgauforst 985 seinem Vetter, dem Salier Otto von Worms geschenkt.
(53) Doll, Pirminskloster S. 131 - Doll, Kloster S.101f. - Hoppstädter/Herrmann 2, S.58.
(54) MGH. Dipl. Reg. DH IV, S.315, Nr. 249 - Neubauer, Regesten Nr. 32.
(55) Doll, Pirminskloster S.130f. - Vgl. aber Pöhlmann, Geschichte S.39.

ANMERKUNGEN 56 - 65

(56) Pöhlmann, Geschichte, S.61. Zur Abtreihe siehe Remling, Geschichte Abteien 1, S.53-87, bes. S.61-64.
(57) Jungk Nr. 43 - Crollius nennt S.239 Winither 1078 als Abt in Lorsch und 1087 als Bischof in Worms - Im Chronicon Laureshamense wird S.409 Winither zwischen 1077-1080 als Zeuge genannt.
(58) Chronicon Laureshamense S.421, vgl. ebd. S.429 und 434.
(59) Schannat S.347 - Seiler, Hochstift S.46.
(60) Meyer von Knonau 4, S. 42.
(61) Ruppersberg, Geschichte, S.69. - Crollius gibt das Jahr 1090 als Todesjahr an.
(62) Werle, Machtstellung S.32 - Doll, Vögte S.249 - Seiler, Hochstift S.21f. - Werle, Studien S.80ff. Graf Werner von Maden-Kirburg-Markgrö-ningen hielt vom Erzstift Mainz die Grafschaft Maden im Hessengau. er hatte die Vogtei über die Wormser Abtei Weilburg, die speyerische Abtei Kaufungen und das mainzische Stift Fritzlar inne.
(63) Würdtwein, Nova 1, S.138. - Koehne, Ursprung S.166 -Doll, Vögte S.269 - Kaul, Grafen S.4 sieht Werner als Mitglied der Bolander an.
(64) Als solcher ist Graf Simon von 1141 bis 1166 bezeugt. Die Stellung der Saarbrücker als Hochstiftsvögte in Worms ist noch nicht ganz geklärt. Hess-Gotthold, Hausmacht wendet sich S.9 gegen eine noch frühere Übernahme der Wormser Vogtei durch die Saarbrücker.
(65) Werle, Studien S.82 - Koehne, Ursprung S. 166.

ANMERKUNGEN 66 - 74

(66) Herrmann, Geschichte S.49 identifiziert diesen Gottfried als Grafen von Kirkel - Haselier, Territorium S.11.
(67) MGH. Dipl. Reg. DH IV, S.626, Nr.396 - Remling, Ub Bi Speyer S.64, Nr.66 - Werle, Machtstellung S.25 - Pöhlmann, Geschichte, S.40 - Weinfurter, Herrschaftslegitimation S.89.
(68) MGH. Dipl. Reg. DH IV, S.626, Nr. 464 - Neubauer, Regesten Nr. 33 die Schenkung der Abtei Hornbach 1087 u. ebd. Nr. 34 die Schenkung der Vogtei.
(69) Heidrich, Bischöfe S.206.
(70) Das häufige Vorkommen des Namens Hermann macht eine familiäre Zuordnung bisher nicht möglich. - Doll, Stifterfamilie schließt S.3 eine Verwandtschaft des Hornbacher Vogtes Hermann mit Hermann, dem Stifter des Klosters Hördt aus. Die Zuordnung der Herkunft Hermanns zur Familie Spiegelberg (so etwa Remling, Geschichte Abteien 2, S.21 u. 319, Geschichte, Ub Bi Speyer S.82 Nr. 76 im Kopfregest und Baumann, Geschichte S.1ff. u. S.18-22) ist aus späteren Quellen konstruiert - Der von Toussaint, Grafen S.31 erwähnte Hermann von Leiningen, wohl ein Bruder Emichs I., kommt für unseren Zusammenhang nicht in Frage, ebenso wie die von Doll, Pirminskloster S. 134 Anm. 162 und Hoppstädter/Herrmann 2, S.246 u. Stammtafel 4 im Anhang angesprochenen Grafen von Lunéville, die auch den Namen Hermann führten. Der dort 1070 nachgewiesene Hermann wäre somit der Sohn des Grafen Folmar, des Grafen in der Saargaugrafschaft gewesen - Bosl S.238f. - Palatia Sacra 3, S.84f.
(71) Doll, Stifterfamilie S.3. verwirft in seiner genealogischen Untersuchung jeden Zusammenhang des Stifters Hermann mit der Familie Spiegelberg. In einer Bestätigungsurkunde Papst Innozens II. für Hördt von 1139 wird Hermann nachträglich als "illustris quondam vir Hermannus comes" bezeichnet, Friedrich I. nennt ihn 1155 postum "vir illuster".
(72) Büttner, Vogteientwicklung S.343f. und 364f.
(73) MGH. Dipl. Reg. DH IV, S.665, Nr.489 - Neubauer, Regesten Nr. 35 - Koehne, Ursprung S. 163.
(74) Bosl S.94 - Doll, Pirminskloster S.133f. - Büttner, Vogteientwicklung S.352f.

ANMERKUNGEN 75 - 80

(75) Vgl. dazu Antonow, Planung S.215ff., bes. S.361-364.
(76) Werle, Machtstellung S.26.
(77) Drumm, Geschichte S.7.
(78) Ähnlich Pöhlmann, Geschichte, S.5. Für ihn hat Bischof Bruno von Speyer die Vogtei seinem Bruder Friedrich übertragen, er schließt aber auch den Weg der Erbschaft nicht aus, wenn Gisela die Tochter und Erbin des Vogtes Hermanns gewesen ist - Doll, Pirminskloster S.137f. vermutet, dass Friedrich und dann sein Sohn Simon entweder mit dem früheren Vogt Hermann verwandt gewesen sind, oder die Vogtei vom Speyerer Bischof als Lehen empfangen haben - Vgl. zur wirtschaftlichen Bedeutung Hornbachs die Einrichtung der Münze um 1135 (Neubauer, Regesten Nr.36 u. 41 (a.1163), hierzu Braun von Stumm S.73 - Gerlich, Landeskunde, S.372ff. - Hoppstädter/Herrmann 2, S.97.
(79) Ruppersberg, Geschichte S.92f. - Kremer, Geschichte S.131ff. hält Gisela für eine Tochter Herzog Dietrichs und für eine Schwester Simons I. von Oberlothringen (den meint wohl auch Werle, Machtstellung S.25) - Doll, Vögte S.261.
(80) Neubauer, Regesten Nr. 36 (1135) - Remling, Geschichte Abteien 1, S. 65 - Kunstdenkmäler S.13 - Pöhlmann, Geschichte, S.55.

ANMERKUNGEN 81 - 85

(81) Die Angaben der Karte nach Pöhlmann, Geschichte, S.5f.
(82) Neubauer, Regesten Nr.226 - Zum Hornbacher Besitz um Wilgartswiesen siehe Christmann, Pirminius.
(83) Doll, Reichsland S.23f. - Christmann, Glanmünchweilerer Weistum - vgl. das Weistum von Glanmünchweiler von 1456, in: Jungk, S.233-236. 
(84) Vgl. Neubauer, Regesten Nr.14, 22, 38, 41, 44, 47, 140, 182 - Heß-Gotthold, Hausmacht S.34 - Ruppersberg, Geschichte, S.71f. Im Jahre 1152 bestätigt Papst Eugen III. eine Güterübertragung in Burgalben an das Kloster Wadgassen. Später steckten im Holzland die Herrschaft Lemberg, der an Lemberg beteiligte Lehnsherr, das Herzogtum Lothringen und das Haus Zweibrücken und die Abtei Wadgassen in Burgalben ihre Rechte ab. Im Gericht Wallhalben haben später die Reichministerialen von Hohenecken umfangreichen Besitz erworben, der dann den Leiningern zugefallen ist. Lehmann, Bliesgaue, S.274f. - Kunstdenkmäler S.11f. - Pöhlmann, Südwestgrenze S.593 - Christmann, Königsland S.60.
(85) Kunstdenkmäler S.12f. u. 510. - Pöhlmann, Geschichte, S. 43 u. 47f. zur geistlichen Zuständigkeit Hornbachs.

ANMERKUNGEN 86 - 92

(86) Dies sind vor allem der Reichsspruch von 1337 (Abgedr. bei Häberle, Reichsland S.155ff. Nr.11 und das Weistum von Glanmünchweiler von ca. 1330 (Neubauer, Regesten S.214ff. - Zur allgemeinen Diskussion der Grenzproblematik Heß-Gotthold, Hausmacht S.48ff. - Hoppstädter/Herrmann 2, S.84 - Werle, Hausmachtpolitik S.325.
(87) 1272 hielten die Grafen von Homburg die Vogtei über Waldfischbach (Neubauer, Regesten Nr. 104), die Vogtei über das Holzland lag später in der Hand der Grafen von Saarwerden - Doll, Reichsland S.27f. mit weiteren Belegen - vgl. die Karte in Alter, Pfalzatlas 2, Blatt 145 Karte, aus der auch im Jahre 1803 noch eine Grenzlinie Burgalben-Trippstadt erkennbar ist - vgl. Heß- Gotthold, Hausmacht S.50 - Vgl. zur Herrschaft Wilenstein und Homburg Lehmann, Bliesgaue S.34-45 und 175-227.
(88) Graf Ludwig II. schenkt 1179 sein Gut "Loyben in confinio Vosagi", das von dem Hermannsbach, der Moos- und Burgalbe und dem Hahnenberg begrenzt war, mit Zustimmung Landolfs von Wilenstein, der Ludwig das Lehen wieder überließ, dem Kloster. (vgl. oben Anm. 52 und unten Anm. 110). Herrmann, Geschichte 1, Regest S. 53, Nr.55 von August 1174. Inseriert in einer von Graf Simon I. von Saarbrücken bezeugten Urkunde von 1180 April 9-20: ebd. Nr. 65, vgl. ebd. Nr.66 und S. 645f.(Würdtwein, Subs. 10, S.350 und 12, S.109 Nr.33) - 1184 erscheinen Landolf und Gerwin von Wilenstein in einer Urkunde der Abtei Eußerthals bezüglich des Lauberwaldes. Landolf ist 1184 scultetus in dem zu Wilenstein gehörenden Waldbezirk (Würdtwein, Nova 12, S.118 Nr.37). Landolf wurde auch zur Festsetzung der Grenzen des Kloster Otterberg hinzugerufen (Würdtwein, Monasticon S.257 Nr.38) - vgl. Werle, Fundatoren S.74-83.
(89) Christmann, Königshof bes. S.25.
(90) Anfang des Jahrhunderts bestand hier noch Aussicht auf territorialen Zugewinn, das Reichsland war keine geschlossene Einheit. So waren die elsässischen Landgrafen von Huneburg, die Herren von Homburg-Merburg und die Grafen von Blieskastel aber auch Mathilde von Tuszien und der Edelherr Heinrich von Laach im Reichsgebiet begütert: MGH. Dipl. Reg. DH IV, Nr.379 und 480; Werle, Machtstellung S.37 - Werle, Hausmachtpolitik S.423 - Eyer, Landgrafschaft S.165f. u. 173 - Zur Diskussion über die Identifizierung des Ortes Lutera und der Herkunft des Edelherren Heinrich vgl. Heß-Gotthold, Hausmacht S.14ff. und 19ff.
(91) Pöhlmann, Südwestgrenze, S.586f. u. 589f. mit einer detaillierten Grenzbeschreibung. 1357 werden die Grenzen mit den Punkten "kromme Birk off dem Schorleberge" und "von dannen hinder Bilenstein vorüber bitz zu dem Bremenraine und von dannen bitz zu den Staffeln und von dannen bitz zur Bartenfurt", also vom Schorlenberg an Burg Beilstein vorbei nach Südwesten bis nördlich von Langenstein bei Fehrbach, dem südlichsten Punkt des Reichslandes angegeben. Vgl. die Angaben im Wallhalbener Weistum (1531) und im Landstuhler Weistum abgedruckt bei Grimm, Weisthümer 5, S.671 und 669. Von den Staffeln verlief die Reichslandgrenze zunächst genau nördlich bis an den Schwarzbach. Die auf dessen Südufer gelegenen Orte Thalfröschen, Meisenbach (eing.) und Hohmühlbach gehörten schon dem Kloster Hornbach. Der Schwarzbach bildete bis zum Westende der Markung Rieschweiler die Grenze.
(92) Im Rahmen dieser Diskussion kommt der besitzrechtlichen Zuordnung der Burgen Orlebach in Oberauerbach und Einöd einige Bedeutung zu. Allenfalls die Burg in Einöd, kaum aber Oberauerbach bzw. Orleburg kann die Funktion von grenzsichernden Stützpunkten des Reiches gehabt haben, die die Saarbrücker Grafen vor einem Nachrücken nach Norden abhalten sollten. Denn es gilt zu bedenken, dass beide Orte nach Pöhlmann zum Vogteibereich des Klosters Hornbach gehört haben. Wenn wir eine Reichszugehörigkeit annehmen, müßte sich das Reich schon recht früh gegen eventuell saarbrückische Burgen auf Hornbacher Klostergrund durchgesetzt haben Pöhlmann, Geschichte, S.7f. - vgl. aber Pöhlmann, Südwestgrenze S.593f. Hoppstädter nimmt in Niederauerbach und Einöd sogar eine saarbrückische Residenz an.

ANMERKUNGEN 93 - 97

(93) Hoppstädter/Herrmann 2, gibt S.288-296 sowie auf den Karten im Anhang eine detaillierte Aufstellung der Saarbrücker Besitzungen - Pöhlmann, Geschichte, S.6ff. - Kremer, Origines 2, S.249 u.307. Graf Simon I. von Saarbrücken vererbte bei seinem Tode um 1182 eine Besitzung in Eisweiler seinem Neffen Friedrich von Leiningen - Burg, Regesten S.16, Nr.11 und S.20, Nr.21. Im Jahre 1152 bzw. 1179 geben die Saarbrücker in Burgalben einige Allode an ihre Stiftung Wadgassen. Sie kamen später in den Besitz der Grafen von Zweibrücken-Bitsch. Das sog. Holzland um Waldfischbach fiel an das Kloster Hornbach, der Teil des Lauberwaldes zwischen Trippstadt und Leimen (Johanniskreuz) 1179 von den Saarwerden an das Kloster Eußerthal (Würdtwein, Nova 12, Nr.32, S. 107f. Vgl. oben Anm.104.
(94) Köllner, Geschichte S. 38: Burg Alt-Warsberg könnte als Lehen der Metzer Kirche schon früh im Besitz der Saarbrücker gewesen sein. Auch Burg Siersberg gilt als Gründung Graf Simons I. S. dazu Crollius S.180 und 188.
(95) Es ist aber auch anzunehmen,, dass kein Eigengut 'geopfert' werden sollte, das als Wald-, Acker-, Weide oder Pachtland gebraucht wurde bzw. Einkünfte versprach.
(96) In welchem Maße die Heidelsburg östlich des Steinenschlosses in diese Territorialpolitik eingebunden war, muß offen bleiben.
(97) Werle, Machtstellung S.24f. - Ruppersberg, Geschichte, S.62.

ANMERKUNGEN 98 - 102

(98) Spieß, Lehnsbrief. Die Urkunde ist der erste direkt überlieferte Lehnsbrief überhaupt - Gedr. bei Böhmer, Acta imp. Sel. S.68 Nr. 73 - Hess-Gotthold, Hausmacht S.9 - Böhn, Beiträge S. 55f.
(99) Zudem drohten die Bischofsstädte Mainz, Worms und Speyer im Verhältnis zu ihren Territorien endgültig in eine Randlage zu geraten - Werle, Saliergut S.107 - Werle, Hausmachtpolitik S.271 - Böhn, Beiträge S. 44 u. 55f.
(100) Meyer von Knonau 6, S.42 - Sein Nachfolger in Limburg wird der Klingenmünsterer Abt Stephan, der als kaisertreuer Abt dort wohl noch in der Zeit der kriegerischen Ereignisse von 1116 amtiert. Ruppersberg, Geschichte, S.90 - Hoppstädter/Herrmann 2, S.281. Bruno war Mönch in Lorsch, dann Domküster in Speyer, wahrscheinlich auch Abt in Limburg.
(101) Die betreffenden Quellen für das Jahr 1113 sind zusammengestellt bei Biundo, Regesten S.4- 6, Nr.4-12.
(102) Als Madenburg wird die Burg erstmals 1176 in Verbindung mit der Gräfin Ida von Madenburg genannt. Giesebrecht S. 1215f. hat das "castrum Beate Marie" zuerst mit der Madenburg identifiziert - Vgl. aber dazu Kolbe S. 49ff.

ANMERKUNGEN 103 - 108

(103) Falck, Geschichte S. 128f. "im Besitz der Mainzer Erzbischofswürde, fühlte sich der ehrgeizige Grafensohn als Territorialfürst".
(104) Ruppersberg, Geschichte, S.90f.
(105) Heß-Gotthold, Hausmacht S.35f. bezweifelt die Zugehörigkeit des Trifels zum Reichsgut. Sie nimmt die Bezeichnung des Trifels seitens des Kaisers als "in munitissima urbe sua Drifels" (vgl. Anm.132) und die Aufbewahrung der Reichsinsignien in der Feste als Beleg dafür, dass der Trifels zum salischen Hausgut gehört haben muß.
(106) vgl. Haselier, Territorium S.13.
(107) Mainzer Urkundenbuch 1, S.358f. Nr.451.
(108) Hoppstädter/Herrmann 2, S.69. Damit schob er ihm auch die Verantwortung für den Wormser Zwischenfall einen Monat vorher zu - Kolbe S.41ff. - Ruppersberg, Geschichte, S.81. Im September 1112 lag Heinrich V. kurz nach seiner Rückkehr aus Italien schwer erkrankt im Kloster Neuhausen bei Worms. Die Fürsten schienen mit Adalbert zusammengekommen zu sein, um die Konsequenzen des möglichen Todes des Kaisers zu beratschlagen. Dabei waren Wormser Bürger in das Kloster eingedrungen und hatten versucht, sich der "regalia" zu bemächtigen. Dies weist mit Sicherheit nicht auf die Reichsinsignien hin, sondern auf die "regalia" im Sinne von Herrschaftsrechten. Die Reichsinsignien werden erst 1125 nach dem Tod Heinrichs V. durch Herzog Friedrich von Schwaben von der Abtei Limburg auf den Trifels gebracht (Ekkehardi Chronicon S.264 - Koehne, Ursprung S.228f. - Kolbe S.44f. - Biundo, Wiprecht S. 2f. - Goerz, Regesten 1, S.485, Nr.1769 - vgl. Biundo, Regesten S.7, Nr.17 erwähnt Burg Hammerstein als Aufbewahrungsort. Erst 1153 werden sie nach einigen Unterbrechungen von Barbarossa in die Pfalz Hagenau überführt. Hier blieben sie bis 1208. Vgl. dazu Leistikow S. 88 und Sprater, Reichskleinodien - Sprater, Gralsburg, S. 15 und S. 61-64.

ANMERKUNGEN 109 - 118

(109) Die Gefangennahmne Adalberts wird in fast allen Annalen und Chroniken erwähnt. Eine Zusammenstellung bei Böhmer/Will 1, S.246ff. Nr. 27 - vgl. Meyer von Knonau 6, S.263.
(110) Der Erzbischof lehnte brüsk mit den ihm in den Mund gelegten Worten ab: "Ich werde sie nicht zurückgeben, solange ich lebe, und nicht umsonst will ich euch dienen". Die propagandistische Wirkung dieser Überlieferung spricht für sich.
(111) Ruppersberg, Geschichte, S.82f.
(112) Zu den Gründen Pettke, Kanzlei S.274 - Zum Ort der Gefangennahme und Inhaftierung Adalberts vgl. Kolbe S.50f. - Hausmann, Reichskanzlei S.33 - Koehne, Ursprung S.230-235.
(113) Böhmer/Will 1, S.249, Nr. 32
(114) Werle, Hausmachtpolitik S.325f.- Codex Laureshamensis S.401, Nr.133 - Chronicon Laureshamense S.420 - Bosl S.220f. Ein Konrad, Werner und Heinrich von Trifels sind als Reichsdienstmannen in einer Urkunde Heinrichs V. von 1113 belegt. Ihnen folgen 1123 Heinrich von Neukastel (eine Nebenburg des Trifels) und bereits 1128 Werner von Bolanden.
(115) Meyer von Knonau 6, S.275 - vgl. Ann. Pegav. S.251: "in munitissima urbe sua Drivels" - vgl. ebd. zum Hammerstein und Annales Pegavienses S.154f. zur Funktion der Blankenburg als "Staatsgefängnis".
(116) Böhmer, Reg. Imp. 5/1, S.243, Nr. 1054 - Der Tausch ist in dem Stadtrechtsprivileg Friedrichs II. für Annweiler vom 14. September 1219 erwähnt. Bisher wurde allgemein angenommen, Herzog Friedrich habe Annweiler im Zusammenhang mit seinem Rheinfeldzug 1116 erworben. 1219 wird die Einheit von Burg und Stadt ausdrücklich betont und mit der materiellen Versorgung der Burg in Verbindung gebracht - Vgl. Codex Laureshamensis S.197 - Chronicon Laureshamense S.420 - Stein, Burgen S.73 - Heuermann, Hausmachtpolitik S. 63 - Graf, Herzog S.42 - vgl. zur Frage, ob Annweiler Reichs- oder Hausgut war Werle, Hausmachtpolitik S.326 Note 276 - Bosl S.219.
(117) Böhmer/Will 1, S.258 Nr.76 - Koehne, Ursprung S.231f. - Pettke, Kanzlei S.275 - Schmitt, Erzbischof S. 8 - Speer, Lothar S.72 - Kolbe S.62ff. - Büttner, Erzbischof S.397 - Meyer von Knonau 6, S.338ff.
(118) Von den betreffenden Burgen heißt es "castra nostra fidei sue commendata, quedam non concessa sibi usurpat", eine Wortwahl, die ein Lehnsverhältnis nahelegen, was wir für das Steinenschloss ausdrücklich ausschließen. - Böhmer/Will 1, S. 247ff. Nr. 27 u. 32.

ANMERKUNGEN 119 - 137

(119) Böhmer/Will 1, S.250ff. - Casus Monasterii Petrishusensis (Chron. Petersh.), in: MG.SS.XX. S.621-683, hier S.659 - Annales Pegavienses S.131f. - Speer, Lothar S.73f. - Falck, Geschichte S.129.
(120) Werle, Machtstellung S.27 - Hoppstädter/Herrmann 2, S.69.
(121) Meyer von Knonau 7, S.17ff. Heuermann, Hausmachtpolitik S.49 u.53 - Büttner, Erzbischof S.398 - Kolbe S.69f.
(122) Böhmer/Will 1, S. 251, Nr. 43.
(123) Graf, Salier S.53 und Graf, Herzog S.40 vermuten, dass dazu auch die Otterburg gehört haben könnte. Zum Ausgleich dafür ließ Herzog Friedrich II. um 1120 durch zwei seiner Gefolgsleute die Huneburg bei Erfenbach und die Burg Sterrenberg bei Otterbach erbauen. Die zerstörte Otterburg wurde 1144 mit Zustimmung des Mainzer Erzbischofs Heinrich dem Abt Ruthard von Eberbach überlassen und zu einer Zisterze umgebaut. vgl. Kaller, Gründungsgeschichte S.3.
(124) Siehe dazu Heinrichs Brief an die Mainzer vom Dezember 1116 (Mainzer Urkundenbuch 1, S.374ff. Nr.467) - Werle, Machtstellung S.279.
(125) Bischof Otto von Freising S.152/153. Vgl- dazu Heuermann, Hausmachtpolitik S. 61f., Bosl S.100, Hess-Gotthold, Hausmacht S.36 und Stein, Grundrisse S.1832.
(126) Annales Pegavienses S.132f. - Speer, Lothar S.76.
(127) Boos, Geschichte S.341 - Koehne, Ursprung S.233.
(128) Böhmer/Will 1, S.253, Nr. 52 die Belagerung Limburgs - Graf, Herzog S. 37 - Werle, Hausmachtpolitik S.333.
(129) Kolbe S.70ff. - Pettke, Kanzlei S.276 - Erzbischof Friedrich von Köln, Bischof Reinhard von Halberstadt, Bischof Godebald von Utrecht, Bischof Heinrich von Paderborn, Abt Erkenbald von Corvey, Graf Hermann von Winzenburg und Graf Hermann von Calvelage. Erzbischof Adelgot von Magdeburg, Pfalzgraf Friedrich von Sachsen und Markgraf Rudolf von Stade waren zwar in Frankfurt mit dabei, zogen aber nicht mit nach Limburg.
(130) Böhmer/Will 1, S.253 Nr.52.
(131) Werle, Anfänge S.365 - Kaul, Verhältnis S.226 - Kolbe S.69f.
(132) Böhmer/Will 1, S.258, Nr. 77 - Meyer von Knonau 7, S.84 Anm.47 zur Zerstörung Oppenheims - Schwind, Verfassung S.106ff - Bosl S.266 - Vgl. dazu Baur, Veste S.45, Anm.4 - Falck, Geschichte S.29f - Krause, Stadt S.10f. - Werle, Hausmachtpolitik S.335.
(133) Mainzer Urkundenbuch 1, S.517ff., Nr.600 die Erneuerung des Privilegs von 1135 - Büttner, Erzstift S.20 - Ruppersberg, Geschichte, S.87 - Falck, Geschichte S.129f. - Koehne, Ursprung S.235f. will die Unterstützung der Bürger beim Sturm auf Oppenheim als Folge der Privilegerteilung sehen.
(134) Speer, Lothar S.78f. Bischof Otto von Freising S.154/155 beschreibt sehr anschaulich die topographische Lage der Stadt Mainz und ihre militärische Befestigung (vgl. Böhmer/Will 1, S.254, Nr.63 und Annalisto Saxo., in: MG.SS.6, S.542-777, hier S.753).
(135) Ekkehardi Chronicon S.256 - Kolbe S.98f.
(136) Speer, Lothar S.79f.
(137) Falck, Geschichte S.130 - Schmitt, Erzbischof S.7f. - Pettke, Kanzlei S.276f.

ANMERKUNGEN 138 - 142

(138) Ruppersberg, Geschichte, S.92. Vgl. Spieß, Königshof S.214ff. zu der fast gleichzeitigen Umorientierung der Leininger und anderer Geschlechter hin zum Königtum.
(139) Werle, Machtstellung S.28 - In erster Ehe war Herzog Friedrich mit der Welfin Judith, der Schwester Heinrich des Stolzen und Mutter Barbarossas vermählt. Der Ehe mit Agnes von Saarbrücken entstammten Pfalzgraf Konrad und eine Tochter Klarissa, die den Landgrafen Ludwig den Eisernen von Thüringen heiratete.
(140) Werle, Machtstellung S.27.- Vgl. Pöhlmann, Geschichte, S.8f.
(141) Auch Adalbert II. wurde nachgesagt, er habe seiner Familie zahlreiche Kirchengüter zugeschanzt. Anselmi Hevel-bergensis, Vita Adelberti II Moguntini, in: Philippus Jaff: Monumenta Moguntina. Berolini 1866, S.565-603, hier S. 565ff. - Pöhlmann, Geschichte, S.7 - Ruppersberg, Geschichte, S.95f.
(142) Würdtwein, Nova 7, S.102, Nr.38 vom Jahr 1138.

ANMERKUNG 143

(143) Werle, Machtstellung S.30-33 - Pöhlmann, Geschichte, S.12f. - Schaab/Moraw S.1. - Schaab, Grundlagen.

ANMERKUNGEN 144 - 145

(144) Hess-Gotthold, Hausmacht S.12ff. - Bosl S.241 - Graf, Herzog S.42.. Vgl. dazu Bernhard/Barz, S.140ff.
(145) Bischof Otto von Freising S.712/713 - Stein, Burgen S.40f - Werle, Hausmachtpolitik S.331, 342f. u. 345. - Doll, Kloster S.101f.

ANMERKUNGEN 146 - 166

(146) Bosl S.241 und 243 Anm.8.
(147) Stein, Burgen S.71 - Lehmann, Bliesgaue, S.46-62 - vgl. zum Besitz der Herren von Hohenecken im 13. Jahrhundert Pöhlmann, Südwestgrenze, S.591f. - Bosl S.247f. - vgl. Möller, Stammtafeln S.114 - Nach Tillmann S.793f. soll der Bergfried der westlich der Burg Hohenecken gelegenen Burg Perlenberg aus der Zeit um 1200 stammen, die Anlage könnte also älter sein.
(148) Lehmann, Bliesgaue S.130 - Bosl S.255. 1189 urkundet König Heinrich hier (Würdtwein, Subs. 6, S.297, Nr.16), später erscheint Albert von Nannstein als Lehnsträger Werners II. von Bolanden.
(149) Doll, Reichsland S.39 - Häberle, Sterrenberg. Die Herren von Sterrenberg werden ähnlich wie die unbekannten Herren der Otterburg Burgmannendienste in Lautern ausgeübt haben. Ein Konrad von Sterrenberg ist 1257 belegt.
(150) Bosl S.235. Der 1127 genannte Anshelmus de Tannika kann noch nicht eindeutig als Reichsdienstmann angesehen werden. Erst 1189 erscheint mit Heinrich von Tanne eindeutig ein Reichsministeriale. 1239 sind die Herren von Alt-Dahn Ministeriale des Bistums Speyer - Hans, Burgenpolitik S.28, Anm.92 - Stein, Burgen S.144 u. 151.
(151) Lehmann, Speyergaue S.338, erst 1246 als Reichsburg erwähnt (Würdtwein, Monasticon 3, Nr.76 S.175).
(152) Sie ist wohl wie die Falkenburg seit der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts Reichsburg, 1150 urkundet der Edelfreie Landolf von Gudenburc für das Kloster Eußerthal (Würdtwein, Nova 12 S.90, Nr.22 und Remling, Ub Bi Speyyer 1, S. 116 Nr.101 für 1170) - Bosl S.235.
(153) Hier urkundet 1161 Friedrich I. (Württ. UB 2, S.135) - Bosl S.239.
(154) Lehmann, Speyergaue S.101: 1219/1221 mit Burkhard von Drachenfels erstmals erwähnt.
(155) Die südöstlich von Homburg gelegene Merburg deckte das ganze Lambsbachtal und den Weg in Richtung Homburg, wo später ihre 'Nachfolgerin' die Homburg errichtet wurde - Hoppstädter/Herrmann 1, S.156 - Hoppstädter, Homburg, S.373 - Bosl S.256.
(156) Medding, Burgen S.112. Burg Kirkel ist wohl noch vor 1075 als Reichsburg entstanden und war im Besitz der Bliesgaugrafen und deren späteren Nachfolgern, der Grafen von Blieskastel. Infolge einer Erbteilung kam sie um 1100 an die Grafen von Saarwerden. Zur weiteren Geschichte: Hoppstädter/Herrmann 1, S.169 und 2, S.267ff. - Ecker, Kirkel-Neuhäusel S.57f.
(157) Nordöstlich Lautern. Zwischen 1156-67 urkundet ein Odalrich von Wartenberc in einer undatierten Urkunde Friedrichs I. - Bosl S.250f.
(158) Beim Nentersweilerhof sö Lautern. Die Beilsteiner waren mit den Wartenbergern verwandt. Sie werden erstmals 1185 erwähnt (Würdtwein, Monasticon 1, S.257, Nr.33). Ob sie schon damals über eine Burg verfügten ist unsicher; sie wird erst 1234 fertiggestellt (Böhmer, Acta Imp. Sel. S.287f. - Bosl S.252 - vgl. Heß-Gotthold, Hausmacht S.31.
(159) 1163 erscheint der Reichsministeriale Dietleib von Ramburg in einer Urkunde des Abtes von Hornbach (Würdtwein, Nova 12, Nr.24, S.93f. - Bosl S.234 - Lehmann, Speyergaue S.207.
(160) Östlich Scharfenberg zwischen Ransbach und Leinsweiler. Heinrich von Neukastel erscheint 1123 als Zeuge in einer Urkunde Heinrichs V., 1181 folgen Berenger und Hermann von Neukastel - Bosl S.234 - Lehmann, Speyergaue S.160.
(161) Nordwestlich Otterberg, 1202 Burgsitz des Johann von Schallodenbach - Bosl S.256f.
(162) Burg Scharfeneck bei Frankenweiler/Gleisweiler. 1169 erscheint Bertold von Scharfeneck und Scharfenstein, nebst seinen Söhnen Bertold, Heinrich und Konrad, dem späteren Bischof von Speyer, 1194 wird Marschall Eberhard von Anebos in einer Urkunde Heinrichs VI. genannt - Lehmann, Speyergaue S.83f. - Heß-Gotthold, Hausmacht S.31 nennt in diesem Zusammenhang noch die Perle(n)burg w Burg Hohenecken, die Burg Breitenborn (?) und Burg Randeck bei Neuheimsbach nö Kaiserslautern (vgl. Tillmann S.841).
(163) 1212 erscheint Eckebert Schenk von Elbstein - Lehmann, Speyergaue S.371.
(164) bei Frankenstein/Neustadt. 1146 ist ein Hellenger von Frankenstein Zeuge in einer speyerischen Urkunde (Remling, UB Bi Speyer 1, S.112, Nr.99) - Lehmann, Speyergaue S.395.
(165) 1219 ist ein Konrad von Lichtenstein genannt - Lehmann, Speyergaue S.384.
(166) 1219 ist ein Konrad von Lichtenstein genannt - Lehmann, Speyergaue S.384.

ANMERKUNGEN 167 - 169

(167) Stumpf, Acta S.27f. Nr.24.
(168) Anno 1159 (Goerz, Regesten 2, S.43, Nr.151 u. S.46 Nr.157). Anno 1166 (ebd, S.73 Nr.256) wird er als praefectus urbis in Worms bezeichnet - Doll, Vögte S.269 - Remling, Geschichte Bischöfe 1, S.346.- Werle, Machtstellung S.25 - Werle, Hausmachtpolitik S.359 -Ruppersberg, Geschichte, S.97.
(169) vgl. dazu Schaab, Geschichte - Büttner, Territorialpolitik S.19f. 1161 sind Pfalzgraf Konrad und Simon von Saarbrücken noch gemeinsam allerdings in der strittigen Sache Burg Südlingen beim Kaiser nachweisbar (Goerz, Regesten 2, S.55, Nr.196).

ANMERKUNGEN 170 - 178

(170) Büttner, Territorialpolitik S.21f.
(171) Jungk Nr. 83 (a.1152) und 86 (a.1152) der Streit mit dem Kloster Schwarzach.
(172) Gerstner, Geschichte S.102 Er betrachtete diesen vielmehr als aqua Rheni libera et regia strata, also als eine freie Königsstraße.
(173) Werle, Aufgaben S.151ff.
(174) Hoppstädter/Herrmann 2, S.282 u. 472.
(175) Ruppersberg, Geschichte, S.100f.
(176) Die Wortwahl des Lorscher Chronisten (vgl.Anm.4), der für die Zerstörung das Wort confractum und nicht etwa deletum oder destructum wählte, legt den Schluß nahe, dass der Zerstörungsgrad der vier Burgen wohl nicht vollkommen gewesen sein kann. Man darf die Quellenstelle schon wegen ihrer Singularität und ihrer zeitverschobenen Niederschrift nicht überinterpretieren. Doch gerade weil nur eine Quelle von der Niederlegung der Burgen berichtet, kann es sich um keine spektakuläre Unternehmung gehandelt haben.
(177) Patze, Bedeutung S.519 - Maurer, Rechtsverhältnisse S.100-103 - Schulze, Grundstrukturen S.115.
(178) vgl. Spieß, Lehnserneuerung - Spieß, Lehnsgesetze.

ANMERKUNGEN 179 - 198

(179) Schwingel, Bedeutung S.562 mit Anm.9.
(180) Tillmann S.1208.
(181) Ruppersberg, Geschichte, S.100. Die spärlichen Reste der ehemaligen Burg Mühlenbach liegen nordwestlich von Quierschied bei Numborn. Seyler, Burgen S.80 datiert sie in das 11. Jahrhundert - Die Reste der Burg (Blies-)Mengen liegen ganz in der Nähe des Ortes Habkirchen, der zum Vogteibereich des Hornbacher Vogtes gehörte. Obwohl sie erst 1289 erwähnt ist, könnte ein Vorläuferbau u.U. zum Kreis der für eine Zerstörung 1168 in Frage kommenden Burgen gehören. Vgl. Tillmann S.97 und S.244 der Hinweis auf die Burg Frankenberg ssw Miltenberg, die ebenfalls 1168 durch Kaiser Friedrich I. zerstört worden sein soll. Inwieweit hier eine Verwechslung mit der Burg Frankenburg im Elsaß, die den Grafen von Werd zeitweise als namengebende Burg diente, besteht, ist hier nicht zu entscheiden.
(182) Sprater, Schlößl - Stein, Grundrisse S.1830-1832 - Stein, Schlössel - Zur Datierung s. Böhme, Burgen 2 S.28f. und Bernhard/Barz, S.143-152.
(183) Decker, Benediktinerabtei S. 40 leitet aus der Lage des Klosters Klingenmünster im Lutramsforst den saarbrückischen Einfluß auf das Kloster und das Schlössel ab. Bezeichnenderweise folgt nach 1086 eine Reihe von Urkundenfälschungen des Klosters Klingenmünster, der eine weitere Serie von Fälschungen unter Erzbischof Adalbert I. folgt - Vgl. dazu Palatia Sacra 3, S.119 und 126ff.
(184) Stein, Burgen S.19f. hält Heinrich IV. für den Bauherren. Er habe seinen Architekt Benno von Osnabrück von Speyer aus, die salische Anlage zu den spätkarolingischen bzw. frühottonischen Fluchtburganlagen errichten lassen. Während des Feldzuges Friedrichs II. 1116 sei die Burg im Auftrag Heinrichs V. erobert worden und die der Lehenshoheit der Äbte von Klingenmünster unterstehende Feste schon damals als Vogtsitz in den Händen der Saarbrücker gewesen. - Vgl. Stein, Schlössel S.108ff.
(185) Werle, Machtstellung S.26: Bis um 1200 haben die Saarbrücker und ihre Nachfolger, sowie die Zweiglinie Zweibrücken fast den gesamten geschlossenen Besitz der Abtei Klingenmünster territorialisiert und die Abtei geradezu mediatisiert, ähnlich wie die Zweibrücker Grafen später ihr Vogteikloster Hornbach.
(186) Auf Spuren einer Zerstörung aus dieser Zeit weist Sprater, Schlößl S.4 hin.
(187) Pöhlmann, Geschichte, S.6f. - Werle, Machtstellung S.35 - Decker, Benediktinerabtei, S.80f.
(188) Bei der Teilung mit seinem Bruder Simon II. erhielt Graf Heinrich I. von Zweibrücken den halben Teil der Burg. Die andere Hälfte wird Simon III. von Saarbrücken seinem Bruder Friedrich, dem Stammvater des zweiten Geschlechts der Grafen von Leiningen überlassen haben. Bei ihrer ersten urkundlichen Erwähnung 1237 und 1238 ist sie in der gemeinschaftlichen Verfügunsgewalt der Grafen Heinrich II. von Saarbrücken und seines Vettersohnes Graf Friedrich von Leiningen. 1252 wird Burg Landeck immer noch als Reichslehen des Grafen Emich von Leiningen bezeichnet (die Urkunde vom 5.10.1252 ist abgedruckt, in: ZGO 11, 1860, S. 288) - Stein, Burgen S.56 sieht sie ab 1210 mit ihren Pertinenzen aus dem Klingenmünsterer Kirchengut als ein Reichslehen der Grafen von Eberstein - Werle, Machtstellung S.35.
(189) Einzelheiten bei Hoppstädter/Herrmann 2, S.294f.
(190) Goerz, Regesten 2, S.73 Nr.256: Noch 1166 wird Graf Simon als "praefectus urbis" in Worms genannt, 1174 ist bereits Pfalzgraf Konrad Vogt des Wormser Hochstiftes (ebd., S.101, Nr.357). 1271 erhob Heinrich II. von Zweibrücken als Rechtsnachfolger Anspruch auf die Wormser Burggrafschaft, sein Sohn erlangte dann eine Abfindung. Ruppersberg, Geschichte, S.100, Anm. 5 - Boos, Geschichte S.298 - Pöhlmann, Geschichte, S.9.
(191) Sie brach wohl nicht schlagartig ab, wie Doll, Vögte S.258 und 268 und Schreibmüller, Landvogtei S.14 dies annehmen. Somit ist auch kein ursächlicher Zusammenhang mit der Strafaktion gegen das Haus Saarbrücken herzustellen.
(192) Belege für 1176: Würdtwein, Nova 12, S.132 -Nach Remling, Geschichte Abteien S. 123 vermehrte Ida vor 1153 die Besitzungen Limburgs (Würdtwein, Monasticon 1, S.59) - Württ. UB 2, S. 207 Nr. 241 nennt 1180 die comitissa de Mattenberc.
(193) Lehmann, Speyergaue S.307f. Werle, Machtstellung S.28. Anfang des 13. Jahrhunderts geriet die Burg in den Lehnsbesitz der Grafen von Leiningen.
(194) Bereits 1163 und dann 1176 und 1178 erscheint ein Dudo advocatus, 1188 sind Friedrich Barbarossa und Heinrich VI. als Speyerer Vögte nachgewiesen. Württ. UB 2, S.254 Nr. 455 - Baur, Hess. Urk. S.35f. Nr.22.: 1202 findet sich ein "Anselmus spirensis advocatus".
(195) Nach der Amtszeit des Saarbrückers Bruno auf dem Abtstuhl in Limburg war 1116 Werner von Grüningen Vogt in Limburg. Zwischen 1135 und 1153 hatte Graf Simon I. von Saarbrücken die Vogtei inne. Im Jahre 1173 trat Wildgraf Gerhard in dieser Position auf. 1205 erschien dann endgültig König Philipp als Schutzherr der Abtei, der den Landvogt im Speyergau Graf Friedrich von Leiningen mit der Ausübung des Schutzes beauftragte (Böhmer, Reg. Imp. 5/1, Nr.123) - Doll, Vögte (Protokoll) lehnt S.17 eine staufische Obervogtei zur Zeit Werners und Simons in Limburg ab.
(196) Jungk Nr.47 (1122) und Nr.67(1139) für St. Viktor, Nr.49 (a.1124) für St. Peter.
(197) Jungk Nr.131 (a.1181) für St. Alban u. Nr.213 (a.1215) für Altenmünster - Pöhlmann, Regesten Nr.28 für St. Alban und Altenmünster (1200-1209).
(198) Jungk Nr 88 (a.1153).

ANMERKUNGEN 199 - 200

(199) Stein, Grundrisse S.1833. Zwischen 1140-50 wurden an der Nordwestseite der Burg bauliche Veränderungen vorgenommen und auch der heute noch als Sockel vorhandene Bergfried stammt aus der Spätzeit der Burg. Ob der Ausbau der Burg Grund für die Zerstörung war oder den Versuch eines Neuanfangs symbolisiert, ist nicht zu entscheiden.
(200) Die Saarbrücker haben wohl im späten 12. Jahrhundert mit dem Bau der Anlage begonnen. Um 1220 fiel sie dann an die sich von den Saarbrückern abspaltende Familie der Leininger. Bei der Leiningischen Teilung 1237 zwischen den Grafen Friedrich II. und Emich IV. blieb die in diesem Jahr erstmals genannte Anlage zusammen mit den Dörfern Rodalben, Merzalben und dem Ort Eisweiler bei der alten Leininger Linie: castrum Grebinstein cum villis Rothalbin, Merichisalbin et Eiswilre attinentibus (Lehmann, Speyergaue S.3). Stein, Burgen S. 53.

A

Acht, Peter: Das Verhältnis der Klöster Limburg und Seebach im 12. und 13. Jahrhundert, in: Oberrheinische Studien, Band 3, FS für Günther Haselier aus Anlaß seines 60. Geburtstages, hrsg. v. Alfons Schäfer, Bretten 1975, S.175-197. (zitiert: Acht, Verhältnis)

Annales Altahenses Maiores, in: MG.SS.XX, S.772-824. (zitiert: Ann. Altah. Mai.)

Annales Sancti Disibodenbergenses, in: MG.SS.XVII, S.4-30. (zitiert: Ann. Disib.)

Annales Hildesheimenses, Quedlinburgenses, Weissemburgenses et Lamberti pars prior, in: MG.SS.III, S. 19-116. (zitiert: Ann. Hildesh.)

Annales Patherbrunnenses. Eine verlorene Quellenschrift des 12. Jahrhunderts. Hrsg. v. Paul Scheffer-Boichorst. Innsbruck 1870. (zitiert Ann. Path.: )

Annales Pegavienses et Bosovienses, in: MG.SS. XVI, S. 232-270. (zitiert: Ann. Pegav.)

Annalisto Saxo, in: MG.SS.6, S.542-777. (zitiert Ann. Saxo: )

Antonow, Alexander: Planung und Bau von Burgen im süddeutschen Raum, Frankfurt am Main 1983. (zitiert: Antonow, Planung)

B

Baldes, Heinrich: Die Salier und ihre Untergrafen in den Gauen des Mittelrheins. Diss. Marburg 1913. (zitiert Baldes, Salier: )

Baumann, J.: Zur Geschichte von Hördt, Speyer 1909. (zitiert: Baumann, Geschichte)

Baur, Ludwig: Hessische Urkunden, Bd.2. Rheinhessen 963-1325, Darmstadt 1862, ND Aalen 1979. (zitiert: Baur, Hess. Urk.)

Baur, Ludwig: Die Veste Landskron in Oppenheim, in AHG 2, 1841, S.43-75. (zitiert: Baur, Veste)

Bernhard, Helmut und Dieter Barz: Frühe Burgen in der Pfalz. Ausgewählte Beispiele salischer Wehranlagen, in: Böhme, Horst Wolfgang: Burgen der Salierzeit in Hessen, in Rheinland-Pfalz und im Saarland, in: ders. (Hrsg.), Burgen der Salierzeit, Teil 2: In den südlichen Landschaften des Reiches (RömGermZentrMus Monographien 26), Sigmaringen 1991, S.125-175. (zitiert: Bernhard/Barz)

Bertoldi Annales (Jahrbücher Bertholds von Reichenau), in: MG.SS V, S.264-326. (zitiert: Bert. Ann.)

Beyerle, Franz: Zur Wehrverfassung des Hochmittelalters, in: Festschrift Ernst Mayer (1932). (zitiert: Beyerle, Wehrverfassung)

Biller, Thomas und Bernhard Metz: Anfänge der Adelsburg im Elsass, in: Böhme, Burgen 2 S.245-284. (zitiert: Biller/Metz) Biundo, Georg: Erzbischof Adalbert, Trifels und Reich. Sonderdruck der "Wasgau-Zeitung", Annweiler vom Januar 1942. (zitiert: Biundo, Erzbischof)

Biundo, Georg: Geschichte Thaleischweilers und seiner Umgebung. Thaleischweiler 1924. (zitiert: Biundo, Geschichte)

Biundo, Georg: Der Trifels in der deutschen Kaiserzeit, in: AbhhSaarPfälzLdforsch 1, 1937, S.67-80. (zitiert: Biundo, Kaiserzeit)

Biundo, Georg: Regesten der Reichsfeste Trifels (TrifelsVeröffSaarpfälzInstLdVolksforsch), Kaiserslautern 1940. (zitiert: Biundo, Regesten)

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D

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Doll, Anton: Vögte und Vogtei im Hochstift Speyer im Hochmittelalter. 30. Protokoll über die Arbeitssitzung der Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein (Karlsruhe) vom 8. Februar 1963. (zitiert: Doll, Vögte (Protokoll))

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L

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N

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P

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R

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S

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Stein, Günter: Zu einer neuentdeckten mittel-alterlichen Ruine bei Zweibrücken, in: Pfälzer Heimat 29, 1978, S.121-128. (zitiert: Stein, Ruine)

Stein, Günter: Das "Schlössel" bei Klingenmünster. Zur Baugeschichte einer salischen Turmburg, in: Mainzer Zeitschrift 67/68, 1972, S.108-123. (zitiert: Stein, Schlössel)

Stein, Günter: Zur Wehrgeographie der Pfalz. Wehrsysteme im Mittelalter und Neuzeit, in: Stimme der Pfalz, 32, H.3, 1981, S.3-8. (zitiert: Stein, Wehrgeographie)

Stumpf, Karl Friedrich: Acta Moguntina seculi XII. Urkunden zur Geschichte des Erzbistums Mainz im 12. Jahrhundert, Innsbruck 1863. (zitiert: Stumpf, Acta)

T

Tillmann, Curt: Lexikon der deutschen Burgen und Schlösser. Band 1. Stuttgart 1958. (zitiert: Tillmann)

Toussaint, Ingo: Grafen von Leiningen. Studien zur leiningischen Genealogie und Territorialgeschichte bis zur Teilung 1317/18, Sigmaringen 1982. (zitiert: Toussaint, Grafen)

W

Weinfurter, Stefan: Herrschaftslegitimation und Königsautorität im Wandel, in: Stefan Weinfurter (Hrsg.): Die Salier und das Reich, Band 1: Salier, Adel und Reichsverfassung.. Sigmaringen 1992. (zitiert: Weinfurter, Herrschaftslegitimation)

Werle, Hans: Die politischen Anfänge des Grafenhauses Leiningen, in: MittbllRhHessLdkde 16, Heft 3/4, 1967, S.362-370. (zitiert: Werle, Anfänge)

Werle, Hans: Die Aufgaben und die Bedeutung der Pfalzgrafschaft bei Rhein in der staufischen Hausmachtpolitik, in: MittHistVPfalz 57, 1959, S.137-153. (zitiert: Werle, Aufgaben)

Werle, Hans: Die Fundatoren der Zisterze Eußerthal, in: BllPfälzKiG 32, H.2, 1956, S.74-83. (zitiert: Werle, Fundatoren)

Werle, Hans: Staufische Hausmachtpolitik am Rhein im 12. Jahrhundert, in: ZGO 110, 1962, S.241-370. (zitiert: Werle, Hausmachtpolitik)

Werle, Hans: Die Machtstellung des Saarbrücker Hauses am Mittel- und Oberrhein im 12. Jahrhundert, in: Saarbrücker Hefte 5, 1957, S. 23-37. (zitiert: Werle, Machtstellung)

Werle, Hans: Die salisch-staufische Obervogtei über die Reichsabtei Weissenburg, in: AmrhKiG 8, 1956, S.333-338. (zitiert: Werle, Obervogtei)

Werle, Hans: Das Saliergut an Mittel- und Oberrhein (944-1125), in: Pfalzatlas, Textband I, S.105-110. (zitiert: Werle, Saliergut)

Werle, Hans: Studien zur Wormser und Speyerer Hochstiftsvogtei im 12. Jahrhundert, in: Blätter für Pfälzische Kirchengeschichte und religiöse Volkskunde 21, 1954, S. 80-89. (zitiert: Werle, Studien)

Werle, Hans: Der Trifels als Dynastenburg, in: MittHistVPfalz 52, 1954, S.111-132. (zitiert: Werle, Trifels)

Werle, Hans: Die Vögte der Reichsabtei Lorsch im 11. und 12. Jahrhundert, in: BllPfälzKiG 23, H.2, 1956, S.52-58. (zitiert: Werle, Vögte)

Werling, Michael: Die Baugeschichte der ehemaligen Abteikirche Otterberg unter besonderer Berücksichtigung ihrer Steinmetzzeichen, Kaiserslautern 1986. (zitiert: Werling, Baugeschichte)

Wilke, Herbert und Norman Hothum: Die Burg Montfort, Idar-Oberstein (1980). (zitiert: Wilke/Hothum)

Würdtwein, Stephan Alexander: Monasticon Palatinum chartis et diplomatibus instructum notitius authenticus illustratum I, Mannheim 1793. (zitiert: Würdtwein, Monasticon)

Würdtwein, Stephan Alexander: Nova subsidia diplomata, Bd.1, 7 und 12, ND Frankfurt/Main 1969. (zitiert: Würdtwein, Nova)

Würdtwein, Stephan Alexander: Subsidia diplomata ad selecta juris ecclesiastica Germaniae...,Bd.6 und Bd.10, ND Frankfurt/Main 1969. (zitiert: Würdtwein, Subs.)

Württembergisches Urkundenbuch, hrsg. von dem Königlichen Staatsarchiv in Stuttgart, 13 Bde., Stuttgart 1833–1913. (zitiert: Württ. UB

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