Die Dahner Burgen und ihre Besitzer

Die Geschichtsschreibung hat dem Geschlecht der Ritter von Dahn bisher nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Mit ein Grund hierfür mag eine abschätziges Urteil des Historikers Hermann Schreibmüller Anfang des 20. Jahrhunderts gewesen sein: “Die Geschichte dieses Geschlechtes verläuft in abwechslungsloser Dürftigkeit und Eintönigkeit, aus der sich ganz selten ein Familienmitglied wenigstens etwas heraushebt“. (1)
Es ist Ziel der folgenden Darstellung zu zeigen, dass dieses harte Urteil keineswegs zutrifft, die Dahner vielmehr zu einem der wohlhabenden und bedeutenden Geschlechter des pfälzischen Niederadels gehörten. (2) Um die Geschichte der Dahner Ritter darstellen zu können, war es zuerst einmal notwendig, alle erreichbaren Fakten zu sammeln. Im Rahmen einer intensiven Suche in Bibliotheken und Archiven wurden alle Nachrichten zur Geschichte des Dahner Rittergeschlechtes zusammengetragen und in chronologischer Reihenfolge zusammengestellt. Da nur eine fest begrenzte Zeit für die Recherche zur Verfügung stand, konnten nicht alle in Frage kommenden Archive gründlich durchforstet werden. Vor allem in französischen Archiven und kleinen Adelsarchiven schlummern vermutlich weitere Urkunden und Akten, die zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet und in das Regestenbuch aufgenommen werden sollen. Die Quellenlage zur Geschichte Dahns und seiner Burgen ist nicht gerade günstig. Zwar finden sich zahlreiche Belege zur Familie in den Archiven und Bibliotheken, doch viele Originalbelege sind im Laufe der Zeit verloren gegangen oder während der vielen Kriege vernichtet worden (Regest 806). Zahlreiche unvollständige Angaben in älteren Büchern können deshalb heute nicht mehr überprüft und ergänzt werden. Darüber hinaus sind einige ungenaue Fundstellenangaben in der älteren Literatur in den Archiven heute nicht mehr bekannt. Solche Urkunden müssen so lange als “verloren“ betrachtet werden, bis sie im Verlauf einer erneuten Suche wieder aufgefunden werden. Die hohe Verlustrate bzw. Unauffindbarkeit von Originalbelegen bringt es mit sich, dass viele Fakten und Nachrichten zur Dahner Geschichte nur aus der Literatur bekannt sind. Hier ist besonders auf die Arbeiten des Historikers Johann Georg Lehmann hinzuweisen, der im 19. Jahrhundert die Archive durchforstet und zahlreiche Belege zur Geschichte der pfälzischen Burgen gesammelt und veröffentlicht hat. Was die Dahner Burgen betrifft, ist man in vielen Fällen allein auf die wohl weitgehend zuverlässigen Angaben Lehmanns angewiesen. Ohne seine Arbeiten wären viele Details zur Dahner Geschichte nicht mehr bekannt und für immer verloren gewesen.
Eine weitere Besonderheit erschwert die Erforschung der Dahner Geschichte. In den schriftlichen Quellen des süddeutschen Raumes tauchen seit dem frühen 12. Jahrhundert immer wieder Mitglieder von Geschlechtern auf, die einen ähnlichen oder sogar gleichen Namen getragen haben. So finden sich in den Urkundenbüchern und Regestenwerken Namen wie Thann, Tann, Tanna, Tanne oder Tannika. Viele dieser Herren haben aber mit den Dahner Rittern aus dem Wasgau nichts zu tun. So läuft man bei der Durchsicht der Quellen immer wieder Gefahr, einer Verwechslung aufzusitzen. Die Thann-Orte, das machte die folgende Skizze deutlich, sind vor allem im bayerischen Raum zu finden. Doch auch in unmittelbarer Nähe Dahns liegen einige Orte ähnlichen Namens:

Über die Herkunft der Herren von Than liegen keinerlei Nachrichten vor. Vor allem bei den frühen Vertretern der Familie kann man nicht immer sicher sein, ob sie auch wirklich dem Wasgau entstammten oder nicht doch einer Familie aus einem der anderen Than-Orte. Der in der Literatur zuweilen als “der erste Dahner“ bezeichnete Anshelmus de Tannicka, der im Jahr 1127 zusammen mit anderen Herren der Umgebung bei der Gründung des Klosters St. Johann bei Saverne als Zeuge anwesend war, (3) stammte beispielsweise nicht aus dem Wasgau. Die Herren von Tannicka lebten auf Burg Tanneck bei Basel, Burg Tannegg südöstlich Titisee bzw. Burg Tannegg südwestlich des Ortes Will in der Schweiz.
Auch in späterer Zeit tauchen immer wieder “Dahner“ auf, die nach wie vor im Verdacht stehen, keine zu sein. In einigen Fällen zu Unrecht, wie das Beispiel des Kanonikers Konrad von Tanne zeigt.(4) Obwohl er mehrfach zusammen mit den Truchsessen von Waldburg - deren Stammsitz war Burg Altthan in Württemberg - in Urkunden bezeugt ist, stammte er wohl doch aus dem Wasgau.(5) Dieser Kanoniker Konrad war der wohl berühmteste Dahner: Von 1233 bis 1236 saß er als Konrad IV. auf dem Speyerer Bischofsstuhl.
Ob die Familie in den Wasgau eingewandert ist oder schon immer dort lebte, lässt sich nicht sagen. Zu keinem der anderen Than-Orte bzw. deren Bewohner lassen sich verwandtschaftliche Beziehungen erkennen. Die Dahner hatten - so weit das heute bekannt ist - keine rechtsrheinischen Besitzungen. Auch eine Verbindung zu dem Burgort Thanne im Elsass ist nicht erkennbar. Die dortige Burg Alt-Thann wird bereits 1194 erstmals genannt.(6) Zwar liegt sie dem Wasgau räumlich am nächsten und die Dahner verfügten über zahlreiche Güter und Rechte im mittleren und nördlichen Elsass, doch ist über das im elsässischen Thann lebende Burgherrengeschlecht zu wenig bekannt, als dass man dessen Abwanderung in den Wasgau annehmen könnte. Interessanterweise ist es aus dem südlichen Elsass verschwunden. Auf Burg Alt-Thann hielten die Herren von Egisheim Einzug.(7) Gleichwohl ist eine Verbindung zwischen den beiden Orten mit den bis heute vorliegenden Quellen nicht herzustellen.
Lässt man neben den allzu entlegenen Burgen Tann(8) auch solche Orte beiseite, die keine Niederadelsfamilie vergleichbaren Namens hervorgebracht haben, (9) bleibt eigentlich nur noch eine Burg übrig, die als möglicher Herkunftsort der Herren von Dahn in Frage kommt. Es ist dies die heute verschwundene Burg Altthan (bei Wolfegg) nördlich des Bodensees, die den seit 1170 belegten Herren von Tanne, den späteren Herren von Waldburg, gehörte. Der Stammsitz der Truchsessen von Waldburg bzw. von Tanne war eigentlich die Waldburg (sö Ravensburg), die im 12./13. Jahrhundert entstand. Eine Verbindung zu diesen Herren von Tanne ist ebenfalls nicht nachweisbar. Die schwäbischen Herren von Tanne gebrauchten aber teilweise dieselben Vornamen wie ihre Wasgauer Namensvettern, beide Familien standen sowohl mit dem Speyerer Bischof als auch mit dem Pfalzgrafen bei Rhein in Kontakt, wenngleich die Dahner aus dem Wasgau nie in Lehensbeziehung zu den Pfalzgrafen traten. Vertreter beider Familien tauchen auch gelegentlich zusammen in Urkunden als Zeugen auf. Doch bleibt es Spekulation anzunehmen, dass einige Herren Württemberg verlassen haben und in den Wasgau übergesiedelt sind.
Wahrscheinlich ist, dass die Dahner Familie nicht in den Wasgau eingewandert ist, sondern seit jeher dort ansässig war.(10) Nicht wenige Anzeichen sprechen für diese Vermutung. So wird im Jahr 1285 ein altes Lehen erwähnt, das die Familie in Hinterweidenthal vom Speyerer Hochstift trug. Dieses Lehen, so heißt es in der Urkunde, war vormals im Besitz des altehrwürdigen Klosters Hornbach gewesen. Es ist also gut möglich, dass die “Ur-Dahner“ ursprünglich aus der Gefolgschaft (familia) des Reichs-klosters Hornbach stammten. Diese Zugehörigkeit könnte die Ursache dafür sein, dass die Herren von Dahn im späten 12. Jahrhundert mehrfach in der Gruppe der Reichsministerialen(11) nachzuweisen sind.(12) Ende des 12. bzw. Anfang des 13. Jahrhunderts sind die Dahner dann immer weiter in die bischöflich-speyerische Ministerialität übergetreten,(13) wohl schon deshalb, weil ihre Hauptlehen vom Speyerer Hochstift stammten. Die Doppelstellung als Reichs- und Bischofsministerialen war zu dieser Zeit nichts Ungewöhnliches: Ähnliche Verhältnisse treffen wir auch bei den Herren von Fleckenstein an. War der König im Land, griff er bei Gerichtsverhandlungen und anderen Geschäften gerne auf die Dienste dieser Ministerialengruppe zurück. Zog der König weiter, traten die Dahner wieder als Speyerer Ministerialen auf.(14)
Ministerialen wurden die Dienstleute bedeutender kirchlicher oder weltlicher Herren genannt. Diese ursprünglich unfreien Eigenleute wurden von ihren Herren vor allem in der Güterverwaltung eingesetzt. Einzelne Ministerialen machten regelrecht Karriere im Verwaltungsapparat ihrer Herren und erfuhren einen gesellschaftlichen Aufstieg, der ihre Unfreiheit rasch vergessen ließ. Den Dahnern gelang es nicht nur, mit der Verwaltung einer Burg betraut zu werden, sondern ihm Zuge ihres gesellschaftlichen Aufstiegs auch in den Ritterstand aufzusteigen. (15)

Wann die Dahner Burgen entstanden sind, lässt sich nicht sagen. Es sind keinerlei Baudaten bekannt. Die häufig anzutreffende und in der Forschung stets weitergegebene Darstellung, derzufolge Burg Alt-Dahn irgendwann im 12. Jahrhundert bzw. um 1200, Burg Neu-Dahn zwischen 1233-1236 durch Heinrich II. Mursel, Burg Grafendahn um 1268 durch Konrad III. Mursel und Burg Tanstein nach dem Verlust Grafendahns um 1327 durch Johann III. von Dahn errichtet worden seien, kann sich nicht auf urkundliche Belege stützen.
Will man die Entstehungsphase der Dahner Burgen rekonstruieren, ist man weitgehend auf Vermutungen und Rückschlüsse angewiesen. Der Bau der Dahner Burgen könnte sich, wenn man alle bekannten Fakten zur Frühgeschichte betrachtet, ungefähr so vollzogen haben.
Der König ließ im Rahmen seiner Reichslandpolitik im Umfeld des Zentrums Kaiserslautern eine Burg errichten,(16) die er einem bis dahin namenlosen Ministerialengeschlecht zur Verwaltung überließ. Der Neubau wurde nach dem Ort, bei dem die Burg stand, Than genannt. Die Burgherren, die zuvor im bzw. beim Dorf Dahn in einem Herrenhaus gewohnt hatten, legten sich nach der Errichtung der Burg die Her-kunftsbezeichnung “von Than“ als Familiennamen zu.(17) Zu einem nicht näher bekann-ten Zeitpunkt hat der König dann die Dahner Burg dem Speyerer Bischof geschenkt. Solche Vergabungen waren nicht ungewöhnlich. Von der nahen Burg Berwartstein etwa weiß man, dass Kaiser Friedrich I. sie im Jahr 1152 dem Hochstift Speyer zum Dank für dessen Unterstützung schenkte.(18) Ähnliches könnte in Dahn passiert sein. Der Speyerer Bischof ließ die Königsleute auf der Burg wohnen, doch sie waren nun nicht mehr König und Reich, sondern in erster Linie ihm verpflichtet. Der Bischof knüpfte das Band zu ihnen noch fester, indem er den Burgbewohnern die Burg zu Lehen überließ. Aus der Reichsburg wurde eine bischöfliche Lehensburg, aus den Reichsministerialen nun endgültig Bischofsministerialen. Der Lehensmann musste den Bischof, unter Einhaltung bestimmter Regeln, auf Kriegszügen begleiten und stand ihm bei Bedarf als Beisitzer im Gericht sowie als Ratgeber und Helfer in allen Geschäften zur Verfügung. Der Lehensmann konnte weiterhin mit seiner Familie auf der Lehensburg wohnen, die Erträgnisse der zur Burg gehörigen Land-, Vieh- und Forstwirtschaft verbrauchen und die Einkünfte der Burgherrschaft wie etwa Gerichtsbußen, Zolleinkünfte, Pachtgelder usw. in die eigene Tasche wirtschaften. Im Falle eines Angriffs auf die Lehensburg und ihre Güter konnte er sich der Hilfe seines Lehensherrn sicher sein. Diese Ereignisse dürften sich im späten 12. Jahrhundert abgespielt haben. Als erster Inhaber des Dahner Lehens ist Friedrich I. von Dahn (belegt 1198-1236) belegt.

Erstmals genannt wird eine Burg Than im Jahr 1285. Dabei handelt es sich, das geht aus einer Güteraufzählung in der Urkunde hervor, um die heutige Burg Neu-Dahn. Am 3. 5 1285 unterverlehnte der söhnelose Wolfram II. von Dahn kurz vor seinem Tod Than die burg an seine Schwäger Friedrich Vogt von Windstein und Anselm von Eichen. Zum Burgbezirk gehörten einige Dörfer, die dort ansässigen Bauern, einige Ländereien sowie der Vorsitz im Gericht dieser Grundherrschaft. Alles war ein Lehen der Speyerer Bischöfe. Gleichzeitig unterverlehnte Wolfram II. das Wegerecht, den Bienenflug und das Jagdrecht im Burgumfeld, das er vom Herzog von Lothringen zu Lehen trug sowie die Rechte an der Woge zu Hinterweidenthal, die Wiesen und "das Wasser bis an die Lauter", die er von der Abtei Hornbach zu Lehen besaß. Wann diese Burg an der Mündung des Moosbaches in die Wies-Lauter auf einem Ausläufer des Kauertberges angelegt worden ist, lässt sich nicht sagen. Wahrscheinlich ist sie zur Zeit Wolfram II. (belegt 1270-1285) oder seines Vaters Wolfram I. (belegt 1259-1274) errichtet worden.
Doch auch auf dem Schlossberg über dem Ort Dahn bestand zu dieser Zeit bereits eine Burganlage, die ebenfalls vom Speyerer Bischof zu Lehen ging. Dort lebte in dieser Zeit Konrad IV. von Dahn. Da sich abzeichnete, dass er wohl ohne Söhne zu hinterlassen sterben würde, ließ er sich am 11.1.1287 vom Speyerer Bischof Friedrich zusichern, dass er seinen Burgteil - wahrscheinlich handelte sich um den hier erstmals erwähnten heute Grafendahn genannten Burgfelsen - auch an seine ehelichen Töchter als Lehen (Kunkellehen) weitergeben durfte. Eine seiner beiden Töchter, deren Namen wir nicht kennen, soll mit Wilhelm von Windstein verheiratet gewesen sein. (19)
Ein Jahr später werden auch die anderen, heute Alt-Dahn und Tanstein genannten Burgteile erwähnt. Aus einem 1288 geschlossenen Burgfrieden geht hervor, dass insgesamt vier Dahner Ritter mit ihren Familien auf dem Schlossberg, der burg zu Tan, lebten. Die vier Dahner verpflichteten sich, die Burganlage, den Burgberg, das Dorf Dahn und die umliegenden Höfe gemeinschaftlich gegen alle Feinde zu verteidigen. Jeder versprach, auf seinem Burgteil keinen Feind des anderen aufzunehmen. Die Namen der Haushaltsvorstände sind bekannt: Es waren die Familien des Konrad III. Mursel, Johanns I., Heinrichs IV. Sumer und Konrads IV. von Dahn. Die beiden Herren der etwas abseits gelegenen Burg Neu-Dahn, Friedrich Windstein und Anselm von Eichen, wurden mit ihrer von Wolfram II. von Dahn lediglich unterverlehnten Burg ausdrücklich in den Dahner Burgfrieden aufgenommen. Zu dieser Zeit bot der Dahner Burgfelsen demnach zahlreichen Personen Platz. Wahrscheinlich waren bereits alle fünf Kuppen des Schlossberges mehr oder weniger dicht bebaut, um den vier Familien, ihrer Dienerschaft und dem Gesinde Wohnraum zu bieten. Vor der Burg befanden sich Höfe, von denen aus die Land- und Viehwirtschaft der Burgherren betrieben wurden.
Die Gebäude auf dem Schlossberg werden in den Urkunden anfangs unterschiedslos als “Burg Than“ bezeichnet. Erst im Jahr 1327 werden unterscheidende Namen für ein-zelne Burgteile bekannt. Bei der Nennung der Burg Alt-Than bleibt freilich unsicher, ob es sich um die heutige Burg Alt-Dahn oder um Burg Tanstein handelt. Beide Burgteile werden zuweilen als Alt-Dahn bezeichnet. Gewisse Gesteinsmerkmale sollen darauf hinweisen, dass die Bauten auf dem Alt-Dahner und Tansteiner Burgfelsen in staufischer Zeit (1125-1250) entstanden sind. (20). Im gleichen Jahr 1327 wird eine Burg Nuwen Than genannt, bei der es sich aber nicht um die heutige Burg Neu-Dahn, sondern um Burg Grafendahn handelt. Warum man sie als neu bezeichnete, muss offen bleiben, vielleicht ist damals ein umfassender Umbau vorgenommen worden. Burg Neu-Dahn wird erstmals 1340 als nuwenburg zu Than erwähnt. Der Burgname Dankenstein taucht erstmals 1346 in den Quellen auf. Burg Grafendahn schließlich wird erstmals 1425 mit diesem Namen bedacht.
Fassen wir zusammen: Es ist aus urkundlicher Sicht nicht zu sagen, ob die Dahner Burgen vor dem späten 13. Jahrhundert entstanden sind. Neben der heute Neu-Dahn genannten Anlage wurden auf dem Schlossberg über dem Ort Dahn Baugruppen errichtet, die sämtlich den Namen "Burg Dahn" trugen. Schon früh bewohnten mehrere Familien die Großanlage, wobei einzelne Familien bestimmte Burgteile an ihre direkten Nachkommen weitergaben. In dem Maße wie diese Familienzweige sich verselbstständigten, so gesehen also eine Familie innerhalb der Großfamilie bildeten, wurden die von ihnen bewohnten Burgteile mit eigenständigen Burgnamen voneinander geschieden. Dabei führen wechselnde Bezeichnungen von „alter Burg“ und „neuer Burg“ zuweilen zu Verwechslungen der einzelnen Burgteile. Erst seit dem späten 14. bzw. frühen 15. Jahrhundert ist die Gesamtanlage klar in Neu-Dahn, Alt-Dahn, Grafendahn und Tanstein unterschieden.

Als Johann I. von Dahn im Jahr 1319 starb, waren die Burgbauten auf dem Alt-Dahner und Grafendahner Burgfelsen ungeteilt in seiner Hand. Seine Mit-Burgherren von 1288 waren mittlerweile verstorben. Konrad III. Mursel von Dahn sowie Anselm von Eichen, Unterlehensherr auf Burg Neu-Dahn (1274), werden nach 1288 nicht mehr erwähnt und Konrad IV. von Dahn war nach 1309 ohne Erben aus dem Leben geschieden. Lediglich Friedrich von Windstein, Unterlehensherr auf Neu-Dahn, sollte noch eine Rolle spielen, diesmal allerdings auf Burg Grafendahn.
Obwohl der Ehe des Johann I. mit Adelheid von Dirnberg keine Söhne entsprossen waren, erhob die Witwe Anspruch auf die Dahner Burgen. Adelheid besaß nämlich Söhne aus ihrer ersten Ehe, für die sie nun die Dahner Herrschaft sichern wollte. Damit war aber der Trierer Domherr Konrad V. von Dahn, ein Neffe des verstorbenen Johann I., nicht einverstanden. Er beanspruchte ebenfalls das Erbe seines Onkels. Handstreichartig besetzte er den Dahner Schlossberg, doch Adelheid von Dirnberg wusste sich zu wehren. Ihr Sohn Wolfram III. Sumer, Gemeiner auf der Burg Johanns I., sowie ihre Helfer Friedrich von Windstein und Johann von Wasigenstein nahmen Konrad V. von Dahn kurzerhand gefangen und besetzten die Burgen Grafendahn und Alt-Dahn, womit offensichtlich der Burgteil auf dem Tanstein gemeint ist. Bischof Emich von Speyer griff in seiner Eigenschaft als Lehensherr in den Streit ein und versuchte zu vermitteln. Zunächst bestellte er am 15.3.1327 den Speyerer Domherren Günther von Landsberg zum Verwalter der beiden Burgen, deren Burggüter und Grenzbereiche er genau feststellen lassen sollte.
Am 26.3.1327 sprachen das geistliche Gericht des Bistums Speyer und Bischof Emich die beiden Burgen Johann III. dem Jungen von Dahn zu. Um zukünftigen Streit zu vermeiden, durfte Johann III. die Burgen, sollte er ohne männliche Erben sterben, seinem Bruder Johann IV. von Dahn hinterlassen.
Adelheid von Dirnberg und ihre Söhne (aus 1. Ehe) wurden am 30.3.1327 aufgefordert, Konrad V. von Dahn aus der Gefangenschaft zu entlassen und die Burgen zu räumen. Sollten sie dem Urteil keine Folge leisten, wurde ihnen die Exkommunikation, der Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft, angedroht. Wolfram III. Sumer legte förmlich Widerspruch gegen diese Entscheidung ein: Als Gemeiner Johanns I. von Dahn habe er Anspruch auf gewisse Burgteile. Daraufhin wurde er am 20.7.1327 vom bischöflichen Lehengericht in Speyer aufgefordert, entsprechende Beweise für seine Behauptung vorzulegen. Die Herren von Wasigenstein und Windstein waren dem Gerichtstermin aus vorgeschobenen Gründen ferngeblieben, weil sie wohl keinerlei Erfolgsaussichten für ihre Sache sahen.
Es ist nicht bekannt, ob Wolfram III. Sumer beweiskräftige Urkunden vorlegen konnte. Auf alle Fälle kam die Belehnung Johanns III. mit den genannten Burgteilen nicht wirklich zustande. Adelheid von Dirnberg, ihr Sohn Wolfram III. Sumer sowie Friedrich von Windstein und Johann von Wasigenstein blieben auf dem Grafendahner Burgfelsen wohnen.
Friedrich von Windstein war im Jahr 1285 Unterlehensherr auf Burg Neu-Dahn gewesen. Als seine Ehefrau, eine namentlich nicht bekannte Tochter Wolframs I. von Dahn, gestorben war, musste er Burg Neu-Dahn verlassen, die wieder uneingeschränkt in die Verfügungsgewalt Johanns I. von Dahn fiel. Der greise Windsteiner ließ sich auf Burg Grafendahn nieder, wo sein Sohn Wilhelm lebte, der mit einer Tochter Konrads IV. verheiratet gewesen war. Als diese starb, hatte er Elisabeth von Kirkel geheiratet, die eine Nichte des Grafen Johann II. von Sponheim war. Über diese Verbindung war es dem Grafen gelungen, als Gemeiner auf Burg Grafendahn Fuß zu fassen.(21) Schritt für Schritt begann die sponheimische Partei, Burg Grafendahn in ihre Hand zu bringen.
Da Johann III. der Junge, der auf Burg Alt-Dahn lebte, auf dem Grafendahner Felsen nicht Fuß fassen konnte, baute er den Felsen, der heute Burg Tanstein heißt, wohnlich aus. Die weit verbreitete Ansicht, Burg Tanstein wäre erst zu dieser Zeit entstanden,(22) trifft nicht zu, denn Johann III. kaufte 1338 die alten Besitzanteile (auf dem Ostfelsen?) des Ritters Johann von Wasigenstein, der mit Adelheid, einer Tochter der Adelheid von Dirnberg, verheiratet war und ihm kurz zuvor Grafendahn mit streitig gemacht hatte, und nahm diesen Teil Tansteins ebenfalls von Bischof Gerhard von Speyer (1336-1363) zu Lehen. Auf Tanstein wohnte zu dieser Zeit vielleicht schon sein Sohn Walter II. Knehtelmann, der 12 Jahre später als Besitzer eines Teils der Burg Tanstein bezeugt ist.

Da an den Besitzverhältnissen nichts mehr zu ändern war, gab der Speyerer Bischof Gerhard (1336-1363) Wilhelm von Windstein Burg Grafendahn und die zugehörigen Güter offiziell zu Lehen,(23). Wilhelm und seine Ehefrau Elisabeth von Kirkel verkauften am 9.8.1339 mit Zustimmung des Lehensherrn ihre Lehensburg Grafendahn samt Zubehör an Graf Johann II. von Sponheim. Als dieser 1340 ohne erbfähige Kinder starb, sah sich sein Neffe Graf Walram von Sponheim als Erbe der Sponheimer Güter an, zu denen auch Burg Grafendahn gehörte. Bischof Gerhard pochte auf sein Recht, das Lehen Grafendahn nach dem Tod des Lehensnehmers einzuziehen und frei darüber zu verfügen, als Lehensnachfolger hatte er Friedrich Horneck auserkoren, doch der Sponheimer verweigerte mit dem Hinweis, das Lehen sei erblich, die Herausgabe. Daraufhin rief der Bischof das königliche Hofgericht in München an. Dort wurde unter Vorsitz des Herzogs Ludwig IV. von Reck entschieden, dass Johann von Venningen den neuen Lehensmann in sein Lehen einführen sollte. Doch Walram von Sponheim hielt sich nicht an die Entscheidung des Königsgerichtes und behielt Grafendahn. Daraufhin wurde die Reichsacht über ihn verhängt. König Ludwig der Bayer (1314-1347) bestellte die Kontrahenten für den 8. April 1342 nach München und sicherte dem Sponheimer freies Geleit zu. Bischof und Graf erschienen aber nicht zum Gerichtstermin, sondern ließen dem Herrscher ausrichten, dass sie den Streit gütlich beilegen wollten. Das war König Ludwig recht, sollte allerdings keine Einigung zustande kommen, wollte er einen neuen Gerichtstag in München anberaumen.
Graf Walram von Sponheim ging nun daran, unumkehrbare Fakten zu schaffen. Da er nicht selbst auf Grafendahn residieren konnte, setzte er einen Burggrafen auf die Burg und stellte zu ihrer Verteidigung Burgmannen an.(24)
Einige dieser Burggrafen sind namentlich bekannt:

(vor) 1397: Werner Knebel von Bacharach
1384: Wildgraf Gerhard von Kyrburg
1392-1404/1405: Gerhard von Meckenheim
1405: Gerhard und Wilhelm von Kropsburg
1410: Konrad Wolf von Sponheim
1415: Hertwig Eckbrecht von Dürkheim

Walter II. Knehtelmann von Dahn zu Tanstein stellte 1344 dem Grafen von Sponheim den Westfelsen (?) der Burg Tanstein als Offenhaus zur Verfügung, d.h. der Graf konnte diesen Bereich unter Einhaltung gewisser Vorschriften militärisch nutzen. Auch Johann III. von Dahn zu Alt-Dahn akzeptierte die Besitzverhältnisse und legte am 17.10.1345 zusammen mit Graf Walram die beiderseitigen Burggrenzen fest. Man einigte sich über den strittigen Bereich zwischen ihren beiden Burgen, namentlich über daz hus vnd die hovestat...die da ligent an dem thurme mines heren grauen Walrams sowie über die auf beiden Seiten des Schlossberges befindlichen Liegenschaften (vnd waz darzu horet ...an dem berge der burgk zu Than). Der Graf verzichtete auf sein wirkliches oder vermeintliches Recht an der Zisterne von Johanns “Mittelhaus“ (zü der zisternen uff myme mitteln huß), womit entweder die große Zisterne auf dem östlichen Tansteiner Burgfelsen oder die Zisterne auf Burg Alt-Dahn gemeint ist. Mit dieser Einigung war der Sponheimer im sicheren Besitz des Grafendahner Burgfelsens. Seine Versuche, auch auf den benachbarten Burgfelsen Fuß zu fassen, waren endgültig gescheitert.
Ein Eintrag im ältesten Lehenbuch des Hochstiftes Speyer, das um 1340 abgefasst wurde, bestätigt die Besitzverhältnisse auf den Dahner Burgen. Demnach war Burg Grafendahn [castrum in Tan] im Lehensbesitz des Grafen Johann von Sponheim (gest. 1340). Der Edelknecht Walter II. von Dahn gen. Knehtelmann bewohnte den Tansteiner Felsen [castro antiquo Tan] (Westfelsen?). Johann III. von Dahn lebte auf dem Alt-Dahner Burgfelsen (castrum antiquum), war aber noch im Besitz desjenigen Teils der Burg Tanstein (Ostfelsen?), den er 1338 von Johann von Wasigenstein gekauft hatte. Zudem war er auch Herr auf Burg Neu-Dahn, die hier erstmals als Neu-Dahn (novum castrum) erscheint. Mit der Verteilung der Burgen wurde auch die Dahner Gemarkung unter den Burgeigentümern aufgeteilt.
Obwohl Bischof Lambert 1365 nach längerem Zögern Graf Walram von Sponheim in seinem Lehensbesitz bestätigte, fehlte es nicht an Versuchen, die Burg aus der spon-heimischen Verfügungsgewalt herauszulösen. Im Jahr 1394 werden erneute Versuche des Speyerer Bischofs bekannt, Burg Grafendahn wieder an sich zu ziehen. Doch nach längerer Auseinandersetzung musste auch Bischof Raban die längst verfestigten Besitzverhältnisse akzeptieren. Am 14.5.1398 belehnte er in Anwesenheit des neuen Pfalzgrafen Ruprecht III. (1398-1410) im kurfürstlichen Schloss von Heidelberg Graf Simon von Sponheim mit Burg Grafendahn samt Zubehör.

Als Walter II. Knehtelmann von Dahn zu Tanstein Ende 1345 starb, übernahm Ritter Johann III. von Dahn den ganzen Tanstein. Im Jahr 1353 wurden diese Besitzverhältnisse beurkundet. Bischof Gerhard von Speyer belehnte am 25.11.1353 den Ritter mit Burg Alt-Dahn (alten burg zu Than), Burg Neu-Dahn (nuwenburg zu Than) sowie mit Burg Tanstein (burg Dankenstein) samt allen zugehörigen Rechten im Dahner Lehen. Nach dem Tod des 1365 letztmals genannten Johann III. erbten seine beiden Söhne Ritter Johann VI. und Edelknecht Heinrich IX. den Besitz. Johann VI. begründete eine Alt-Dahner, Heinrich IX. eine Neu-Dahner Linie.
Im Juni/Juli 1372 starb Heinrich IX. von Dahn zu Neu-Dahn. Vormund seiner noch unmündigen Söhne wurde Heinrich von Fleckenstein, der 1378 in dieser Eigenschaft dem Pfalzgrafen Ruprecht I. das Öffnungsrecht auf Burg Neu-Dahn verschaffen sollte.
Auch Johann VI. von Dahn zu Alt-Dahn starb vor 1372. Seine Witwe heiratete einen Ritter namens Stophes, der sich auf Alt-Dahn niederließ und die Burg als Stützpunkt für allerlei Raubzüge und Überfälle benutzte. Der eigentliche Erbe Alt-Dahns, der Sohn des verstorbenen Johann VI., Walter III. von Dahn, war zu dieser Zeit noch minderjährig.
Das "landschädliche" Verhalten des Stophes erregte den Zorn seiner Nachbarn und rief schließlich die Truppen des Landfriedens auf den Plan. Im Landfrieden hatten sich Herren und Städte mit dem Ziel verbündet, den Rechtsfrieden im Land zu wahren. Im Sommer 1372 erschien ein Heer unter der Leitung des Landfriedenshauptmannes Graf Emich VI. von Leiningen vor der Burg, belagerte sie und nahm sie am 17. Juli 1372 ein. In der Chronik der Stadt Worms heißt es dazu: [...] ward in diesem jahr Dahn die festung im Wasgau zerbrochen und gewonnen [...] man fand auch darinnen manchen gefangenen mann in den stöcken und auch todter menschen glieder, die ihnen abgefaulet waren. Ob diese Darstellung den Tatsachen entspricht oder eher einer Übertreibung der siegreichen Partei ist, kann nicht entschieden werden.

Johann VII. von Dahn hatte Burg Neu-Dahn von seinem Vater Heinrich IX. geerbt. Lehmann zufolge belehnte ihn Bischof Raban von Speyer am 21.8.1397 auch mit den Burgen Alt-Dahn und Tanstein. Doch Johann VII. konnte sich auf den Dahner Burgen nicht durchsetzen. Schuld daran waren u.a. auch Ereignisse um die Burg Tannenberg jenseits des Rheins, in die er zusammen mit seinem Bruder Heinrich X. verwickelt war.
Burg Tannenberg, um 1232 von Ulrich von Münzenberg errichtet, wurde im Jahre 1239 erstmals genannt. 1379 war Ylian von Dahn, Witwe Heinrichs IX. von Dahn zusammen mit ihrem Bruder Diether Kämmerer von Worms und anderen Herren Gemeiner auf der Burg. Als König Ruprecht I. (1400-1410) im Sommer des Jahres 1400 Tannenberg angriff, stellten sich die Dahner gegen den König. Unter den Verteidigern waren auch Ylians Söhne Johann VII. und Heinrich X. von Dahn. Das Königsheer siegte, auch die Dahner mussten sich am 5.10.1400 den Belagerern unterwerfen und Urfehde schwören.
König Ruprecht I. bestrafte die ganze Familie Dahn für die Gegnerschaft im Krieg um Tannenberg und ließ Burg Neu-Dahn durch den Ritter Heinrich Eckbrecht von Dürkheim beschlagnahmen. Sie wurde der Verwaltung des Neustadter Viztums Hanemann von Sickingen übergeben. Johann VII. musste Dahn verlassen. Er besaß zwar keine Burg mehr, wurde aber nicht vollständig entmachtet, denn im Jahr 1401 belehnte ihn der König mit der Herrschaft Geisberg.
Das Sagen auf Alt-Dahn und Tanstein hatte im Jahr 1400 der mittlerweile erwachsen gewordene Walter III. von Dahn. Er nannte auch Teile der Burgen Klein-Arnsberg, Hohenburg und Unterwasigenstein sein Eigen. Walter III. war in dieser Zeit mit Graf Simon III. von Sponheim-Vianden zu Grafendahn in Streit geraten, weil dieser den Raum zwischen ihren beiden Burgen überbaut, Mauern abgebrochen und Gräben gezogen hatte. Man einigte sich am 8.5.1400 darauf, dass der Graben zwischen den Burgfelsen beiden gemeinsam gehören sollte. Welcher Graben gemeint ist, der zwischen Grafendahn und Alt-Dahn oder derjenige zwischen Grafendahn und Tanstein, lässt sich nicht sagen. Wahrscheinlich ist Burg Tanstein angesprochen, denn zwischen ihr und Burg Grafendahn sind noch heute Spuren von Gebäuden und einer Mauer zu erkennen.
Doch auch Walter III. blieb nicht in Dahn. Am 25.8.1402 urkundete er zum letzten Mal dort. Er wanderte in den Elsass ab und ist 1410 dort als königlicher Unterlandvogt bezeugt. Der Speyerer Bischof Raban belehnte am 3.3.1403 Heinrich X. von Dahn mit den Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn und Tanstein. Wann die im Jahr 1400 beschlagnahmte Burg Neu-Dahn der Dahner Familie zurückgegeben worden war, ist nicht bekannt.

Grafendahn war nach längerem Streit der Sponheimer Amtmänner untereinander und nach Klagen über ihr nicht gerade zimperliche Amtsführung (1414 Streit mit dem Stift Weißenburg) nach dem Tod Graf Simons von Sponheim-Vianden an seine Tochter Gräfin Elisabeth gefallen. Diese setzte 1415 den Amtmann Hertwig Eckbrecht von Dürkheim als Verwalter auf der Burg ein. Wenig später erhielt sie die Burg vom Speyerer Bischof Raban als Lehen bestätigt. Als Elisabeth 1417 starb, fiel das Lehen an Graf Johann von Sponheim, der die Burg für 300 Gulden an den Grafendahner Amtmann Hertwig Eckbrecht von Dürkheim verpfändete. Wieder versuchte der Speyerer Bischof Raban, die Burg als erledigtes Lehen einzuziehen.
Anfang des Jahres 1421 verpfändete Graf Johann von Sponheim alle seine Burgen, u.a. auch Thann, borg und dorff dem Reinhard von Remchingen, dem Sachwalter seines Verwandten Markgraf Bernhard I. von Baden. Der Markgraf unterverpfändete am 26.4.1424 Grafendahn an Friedrich IV. von Dahn weiter (Afterpfandschaft). Als der Lehnsherr Bischof Raban von Speyer Friedrich IV. aufforderte, die Speyerer Rechte an der Burg schriftlich anzuerkennen, weigerte sich dieser zunächst. Er sah vielleicht eine Gelegenheit, mit Hilfe des mächtigen Markgrafen die Burg - in Abhängigkeit von der Markgrafschaft Baden - wieder an die Dahner Familie zu bringen. In diesen jahrelangen Streit griff auch der Würzburger Bischof Johann schlichtend ein. Selbstbewusst nahm Ritter Friedrich IV. von Dahn Ausbauarbeiten an Grafendahn vor. Am 12.6.1432 war Markgraf Jakob I. die Streitigkeiten leid. Er beendete die Dahner Pfandschaft und verpfändete Burg Grafendahn an Friedrich Röder von Rodeck.

Seit 1403 war Heinrich X. von Dahn Herr auf den Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn und Tanstein. Aufgrund seines fortgeschrittenen Alters beteiligte er seinen Neffen Heinrich XI. den Jungen an der Herrschaft. Dieser lohnte dem Alten das ihm entgegengebrachte Vertrauen schlecht, denn er versuchte, der Tochter seines Onkels, Margrede, deren Erbteil auf Burg Alt-Dahn streitig zu machen. Als seine Versuche nichts fruchteten, scheint er die Burg im Winter 1425/1426 einfach angesteckt zu haben. Den Vorwurf der Brandstiftung wies er bei der sich anschließenden Gerichtsverhandlung vehement zurück.
Am 11. bzw. 16. März 1426 verhandelte ein Schiedsgericht, bestehend aus dem Weißenburger Dekan Walther von Geroldseck, dem Ritter Johann von Lewenstein sowie Friedrich von Fleckenstein, Heinrich der Junge von Fleckenstein, Hans von Gommersheim und Reinhard Meiser, die Brandschäden an dem schloss zu Than. Man beschloss, am 3. April beide Burgfelsen zu besichtigen (bede felsen und den begriff besehen) und den Burgbezirk unter den streitenden Parteien aufzuteilen. Heinrich X. und Heinrich XI. wurden aufgefordert, einen Burgfrieden aufzusetzen, um künftigen Meinungsverschiedenheiten von vornherein aus dem Wege zu gehen. Die Taktik Heinrichs XI. ging, wenn er für den Brand verantwortlich gewesen war, nicht auf. Zwar musste Margrede ihre Ansprüche auf Alt-Dahn aufgeben und sich mit der Zuweisung von Gütern und Einkünfte in der Burgherrschaft Birlenbach zufrieden geben, aber auch Heinrich XI. kam in Dahn vorerst nicht zum Zuge. Er scheint Dahn verlassen und sich vorwiegend auf Burg Sulz und später (1432) auf seiner Reichslehensburg Geisberg aufgehalten zu haben.
Als der Inhaber der Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn und Tanstein Heinrich X. im Jahr 1432 starb, erbten seine Neffen, die Brüder Friedrich IV. und Heinrich XI. von Dahn, die Speyerer Lehen. Friedrich IV. pochte als der ältere Bruder auf Belehnung, aber auch Heinrich XI. meldete seine Ansprüche an. Bischof Raban hielt sich mit der Vergabe der Lehen zurück, diewyl die bruder von des enphanes wegen nit eins sint. Der Bischof legte sich, wohl weil er das Schlimmste für seine Lehensburgen befürchtete, auf keinen der beiden Erben fest. Enttäuscht zog sich Friedrich IV. an den markgräflich-badischen Hof zurück, Heinrich XI. ist 1434/35 als Gefolgsmann der Grafen von Zweibrücken-Bitsch bekannt.
Erst als Friedrich IV. 1438 bzw. 1439 starb, belehnte Bischof Reinhard von Speyer am 30. September 1439 Heinrich XI. von Dahn mit den drei Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn und Tanstein samt dazugehörigen Burggütern, namentlich das Pfarrbesetzungsrecht in den Dörfern Dahn und Hauenstein und das Dorf Roschbach. Heinrich XI. regierte fortan in Dahn ungestört und unangefochten. Der mögliche Rivale und Sohn seines Bruders, Walter VI. von Dahn, lebte in Wasselnheim und war 1456 auch Herr auf der Wangenburg. Andere Familienmitglieder lebten zu dieser Zeit auch auf den Burgen Hohenburg, Klein-Arnsberg und Wasigenstein.

Graf Johann von Sponheim starb 1437 und seine sämtlichen Besitzungen fielen vertragsgemäß zu gleichen Teilen an die Markgrafschaft Baden und die Grafschaft Veldenz. Markgraf Jakob I. von Baden und Graf Friedrich von Veldenz vereinbarten, Burg Grafendahn möglichst bald bei den Pfandherren Röder von Rodeck auszulösen und gemeinsam zu verwalten. Bischof Reinhard von Speyer versuchte wie seine Vorgänger den Herrschaftswechsel zu nutzen, Burg Grafendahn als erledigtes Lehen einzuziehen. Als Graf Friedrich von Veldenz am 5.10.1439 bei ihm um die Belehnung mit Grafendahn nachsuchte und anführte, ihm sei Grafendahn vom Markgrafen von Baden zugewiesen worden, kam der Bischof dieser Aufforderung nicht nach. Die Tage der un-mittelbaren markgräflichen Herrschaft in Dahn waren ohnehin gezählt.
Der Besitzer der Burg, Markgraf Karl I. von Baden war im Sommer 1462 in der Schlacht von Seckenheim von Pfalzgraf Friedrich I. dem Siegreichen (1451-1476) gefangen genommen worden. Um sich aus der Haft freizukaufen, verpfändete er ihm sämtliche Burgen und Ortschaften in der Vorderen Grafschaft Sponheim. Er räumte ihm auch das Recht ein, die immer noch an die Röder von Rodeck verpfändete Burg Grafendahn auszulösen. Der Pfalzgraf besetzte die Burg, doch die Pfandhalterin Agnes von Zeiskam, Witwe des Friedrich Röder, und ihre Söhne Martin und Erhard kamen der Aufforderung, die Burg dem Pfalzgrafen herauszugeben, nicht sofort nach. Sie pochten auf Ausbezahlung der Verpfändungssumme in Höhe von 1.200 rheinische Gulden sowie auf Erstattung von 200 Gulden, die sie an der Burg verbaut hatten. Man scheint sich geeinigt zu haben. Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt, wahrscheinlich im Jahr 1468, löste Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz Burg Grafendahn bei den Erben des Friedrich Röder ein.(25) Burg Grafendahn war jetzt Speyerer Lehen der Grafschaft Spon-heim in den Händen der Pfalzgrafen bei Rhein.
Die Pfalzgrafen behielten Burg Grafendahn nicht lange in ihrer Hand. Im Jahr 1480 verlehnte Kurfürst Philipp (1476-1508) die Burg an den Besitzer der nahen Burg Berwartstein, Ritter Hans von Drot. Fünf Jahre später, am 21.2.1485, verkaufte er ihm die Herrschaft Grafendahn nebst einigen anderen Gütern für 1.000 rheinische Gulden. Im Gegenzug trug Hans von Drot ihm die Burgen Berwartstein und Grafendahn zu Lehen auf. Eine mögliche Ablösung Grafendahns durch den jeweiligen Inhaber der Grafschaft Sponheim blieb allerdings vorbehalten. Doch die derzeitigen Inhaber, Pfalzgraf Johannes bzw. Markgraf Christoph von Baden, sicherten dem Herrn von Drot 1492 zu, Grafendahn niemals von ihm bzw. seinen Erben zurück zu kaufen. Als Hans von Drot 1511 starb, folgte ihm sein Sohn Christoph von Drot ohne weiteres in das Berwartsteiner und Grafendahner Lehen nach.

Nach dem Tod Heinrichs XI. von Dahn verlieh Bischof Reinhard von Speyer 1464 die Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn und Tanstein dessen ältestem Sohn Nikolaus I. Als dessen Lehensnachfolger erschien 1488 Ulrich III. von Dahn, der auf Alt-Dahn wohnte. Anlässlich seiner Belehnung durch Bischof Ludwig (1478-1504) kam es zum Streit mit seinem Vetter Ludwig I., der Ansprüche auf einen Teil der Burg Tanstein erhob. Nach-dem Schlichtungsversuche des Speyerer Bischofs gescheitert waren, schlichtete 1501 ein Schiedsgericht den Streit, der auch einige andere Güter betraf. Die Dahner Burgen und das Dahner Lehen verblieben Ulrich III., Ludwig I. wurde anderweitig abgefunden.
Nach dem Ableben Ulrichs III. (1508) erschien Ludwig I. zwar als Lehensträger einiger Güter, die er für die noch unmündigen Erben Ulrichs III. bis zu deren Volljährigkeit verwalten sollte, als Lehensinhaber der Dahner Burgen ist er aber nicht nachweisbar. Er scheint Dahn bald verlassen zu haben, denn wenig später (1509) ist er als Amtmann in Blieskastel belegt.
Da er selbst keine Söhne hatte, kamen die Söhne seines Bruders Philipp I., der in Sulz lebte, zum Zuge. Doch sie traten erst mit Erlangung der Volljährigkeit die Lehensnachfolge an. Eine Kommission bestehend aus Georg von Falkenstein, Heinrich Riedesel der Jüngere, Hans Theilacker und Jost Wygant, Schultheiß zu Landau, teilte 1512 den Dahner Besitz auf. Christoph I. von Dahn erhielt Burg Neu-Dahn, Bernhard I. ließ sich auf Alt-Dahn nieder und Heinrich XIII. nahm seinen Burgsitz auf Burg Tanstein.

Heinrich XIII. von Dahn zu Tanstein war ein Anhänger Franz von Sickingens.(26) Nach dem Tod des vom Adel befehdeten Unruhestifters und der Zerstörung seiner Burgen gingen die Truppen Pfalzgraf Ludwigs V. bei Rhein, des Trierer Erzbischofs Richard von Greiffenclau und des Landgrafen Philipp von Hessen daran, auch die Burgen seiner Helfershelfer zu brechen. So erschien ein großes Heer im Jahr 1525 auch vor Burg Tanstein. Da man den Speyerer Bischof Georg als Eigentümer des Tansteins nicht verärgern wollte, blieb die Burg vor einer Zerstörung bewahrt. Heinrich XIII. musste sie aber kampflos übergeben. Der Trierer Erzbischof nahm den Tanstein in Besitz und hielt die Bischofsburg viele Jahre besetzt.(27)
Als Christoph I. von Dahn zu Neu-Dahn 1533 starb, übernahm Bernhard I. von Alt-Dahn auch diese Burg. Als dann auch Heinrich XIII. von Dahn zu Tanstein aus dem Leben schied, er wird 1536 als verstorben bezeichnet, bekam Bernhard I. auch das Sagen auf Burg Tanstein, obwohl diese immer noch von Trierer Amtleuten und Burgmannen besetzt gehalten wurde. Unermüdliche Versuche des Dahners, den Tanstein von Kurtrier zurückzuerhalten, brachten zunächst keinen Erfolg.
Erst nach dem Tod Bernhards I. von Dahn 1542 gab Kurtrier am 3.5.1544 Burg Tanstein an das Haus Dahn zurück. Jetzt konnte der Speyerer Bischof die drei Lehensburgen an Bernhards Erben vergeben. Burg Tanstein wurde zunächst am 3.5.1544 zur Hälfte seinem Sohn Hans III. Jakob (aus erster Ehe mit Agatha von Schauenburg) sowie zur anderen Hälfte treuhänderisch dem Wolfgang Wickersheim, Amtmann in der Pflege Kochersberg, übergeben. Der Amtmann war als Vormund der unmündigen (Halb-)Brüder, Reinhard I., Philipp II. und Simon II. Wecker (aus Bernhards I. zweiter Ehe mit Sophia Kress von Kogenheim) eingesetzt worden.
Am 15.11.1544 wurde von einem Schiedsgericht der Besitz bis in kleinste Detail aufgeteilt: Hans III. Jakob erhielt Burg Tanstein, seine Halbbrüder Reinhard I., Philipp II. und Simon II. Wecker kamen in den Besitz der Burg Alt-Dahn sowie der Hälfte der Burgen Geisberg und Birlenbach. Ihr Vetter Christoph II. der Junge, der Sohn des 1533 verstorbenen Christoph I. von Dahn, wurde Herr auf Burg Neu-Dahn sowie auf den anderen Hälften der Vesten Geisberg und Birlenbach. Die zu den Burgen gehörenden Güter und Einkünfte im sog. Dahner Lehen sollten mittels eines Losverfahrens unter den Erben aufgeteilt werden. Diese Aufteilung, die Cun Eckbrecht von Dürkheim, Amtmann in Kaiserslautern, und die Dorfvorstände der betroffenen Ortschaften ausarbeiteten, war kompliziert und nahm Jahre in Anspruch.
Die unglückliche Verstrickung Heinrichs XIII. von Dahn in die Sickinger Fehde hatte für die Dahner Familie katastrophale Folgen. Heinrich, der seine Burg und ihre Einkünfte für lange Zeit verlor, war ruiniert, aber auch für seine Brüder und ihre Erben hatte die Fehde in finanzieller Hinsicht verheerende Folgen. Seit 1525 häuften sich die Verpfändungen und Verkäufe von Besitzungen und Rechten, nahm die Verarmung des einst reichen Geschlechtes seinen Lauf.

Christoph von Drot, der Inhaber der Burg Grafendahn, hatte in Dahn einen schweren Stand. Sein Verhältnis zu Christoph I. von Dahn zu Neu-Dahn war 1528 nachhaltig zerrüttet. Es wurden Übergriffe und Handgreiflichkeiten bekannt, die vor dem Gericht König Karls V. in Speyer geschlichtet werden mussten. Als Christoph von Drot kurz nach 1544 starb, bekam sein Schwiegersohn Friedrich von Fleckenstein – gemäß einer bereits 1543 getroffenen Vereinbarung - das Lehen Berwartstein und Grafendahn zugesprochen. Doch auch er starb bald, und das Lehen ging 1549 auf seinen Sohn Johannes über. Johannes von Fleckenstein schied 1578 aus dem Leben und Philipp von Fleckenstein folgte ihm in das Lehen nach. Ihm wurden am 12.8.1584 durch Kurfürst Johann Casimir die Burgen Berwartstein und Grafendahn zugesprochen. Grafendahn blieb bis weit in das 17. Jahrhundert hinein Fleckensteiner Lehen.

Hans III. Jakob von Dahn zu Tanstein war 1551 mit Hanns Hilgart von Hoheneck, dem markgräflich-badischen Amtmann der nahen Burg Gräfenstein, in eine Fehde verstrickt. Man schonte weder den eigenen noch den Besitz anderer Herren. Das wollten die Geschädigten nicht so einfach hinnehmen. Man verklagte die beiden Streithähne vor dem kaiserlichen Hofgericht in Rottweil. Nach kurzer Verhandlung wurden beide Kontrahenten in die Acht erklärt. Kurfürst Friedrich II. von der Pfalz zog die Güter der Geächteten ein und ließ auch (für kurze Zeit) Burg Tanstein besetzen. Christoph II. von Dahn zu Neu-Dahn starb 1560 und hinterließ vier unmündige Kinder: Johann IX. Christoph, Ludwig II., Sebastian und Margaretha. Das kaiserliche Reichskammergericht ernannte 1561 bzw. 1562 Vormünder für sie. Die Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn und Tanstein, die Eigengüter sowie die anderen Dahner Lehen übernahm kommissarisch Hans III. Jakob von Dahn zu Tanstein.
Zu Lebzeiten des Hans III. Jakob (gest. 1566) kamen weder die erbberechtigten, aber noch nicht geschäftsfähigen Erben noch die 1544 als Herren von Alt-Dahn bezeichneten Reinhard I. (1559 zuletzt genannt), Philipp II. und Simon II. Wecker zum Zuge.
Erst nach dem Tod Hans III. Jakob wurden die Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn und Tanstein unter seinem Stiefbruder Philipp II. von Dahn und seinen Vettern Johann IX. Christoph, Ludwig II. und Sebastian von Dahn aufgeteilt. Kommissarisch empfing Anfang 1567 Philipp II. als ältester die Herrschaft aus den Händen Bischof Marquards von Speyer.
Als die anderen Erben 1571 die Volljährigkeit erreicht hatten, wurde das Lehen erneut aufgeteilt: Philipp II. von Dahn blieb auf Alt-Dahn. Da Sebastian vor 1571 gestorben war, teilten seine Brüder: Johann IX. Christoph bekam die Herrschaft Neu-Dahn, Ludwig II. die Herrschaft Tanstein. Ihre gemeinsame Schwester Margaretha wurde großzügig mit anderen Gütern abgefunden und mit einem ansehnlichen Heirats-gut ausgestattet.
Während Johann IX. Christoph auf der gut erhaltenen Burg Neu-Dahn wohnen blieb und dank des reichen Burgzubehörs ein angemessenes Auskommen zu haben schien, verließ Ludwig II. die verfallende Burg Tanstein. Er zog nach Burrweiler, wo bereits ein Schlösschen im Bau war, das 1571 erstmals erwähnt wird. Die reichen Einkünfte der Herrschaft Tanstein und Geisberg sowie andere Güter musste Ludwig II. für die Tilgung der erklecklichen Schulden der Familie einsetzen, die damals auf über 800 Gulden angewachsen waren.
Philipp II. blieb auf der Burg Alt-Dahn wohnen, die offensichtlich noch in gutem Zustand war und in ihren späten Jahren sogar eine Art Residenzcharakter annahm. Burgherr Philipp II. schrieb im Jahr 1583 zahlreiche Briefe, die er stets mit einem Anflug von Stolz mit Philipp von Dhan zu Altendhan unterschrieb.

Nach dem Tod seines Bruders Philipp II. von Dahn zu Alt-Dahn (1589 letztmals genannt) und nachdem Johann IX. Christoph von Dahn zu Neu-Dahn wohl ebenfalls verstorben war (letztmals 1587 genannt), trat der greise Simon II. Wecker im Jahr 1589 als Lehenserbe die Herrschaft auf den beiden Burgen an. Die weiter entfernt gelegenen Dahner Besitzungen, namentlich die Herrschaft Geisberg überließ er dem Sohn seines Vetters Ludwig II. von Dahn zu Tanstein. Als Simon II. Wecker als letzter der Alt-Dahner Linie im Jahr 1593 starb, heiratete Ludwig II. Sibylla, die Tochter Philipps II., die Alleinerbin der Alt-Dahner Linie war. So kamen noch einmal alle den Dahnern verbliebenen Besitzungen sowie die Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn und Tanstein in der Hand Ludwig II. zusammen. Freilich war der Besitz schon so hoch verschuldet, dass die Erben von Seiten seiner Schwester freiwillig auf ihre anerkannten Erbansprüche verzichteten.
Abgesehen von Burg Neu-Dahn, die noch einigermaßen bewohnbar war, bot Ende des 16. Jahrhunderts ein Leben auf Alt-Dahn und dem bereits weitgehend verfallenen Tanstein keine Perspektive mehr. Ludwig II. von Dahn residierte weiterhin auf seinem Schloss Burrweiler, und blieb bis zu seinem Tod dort wohnen. Die Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn und Tanstein ließ er von dem Burgvogt Bernhard Kuhebach verwalten (1599 genannt), der wohl seinen Amtssitz auf Burg Neu-Dahn hatte.
Der Adel in der Nachbarschaft Dahns scheint die Abwesenheit des Dahners von seinen Stammburgen weidlich ausgenutzt zu haben. Im Jahr 1601 beschwerte sich Ludwig II. beispielsweise darüber, dass der Amtmann der Madenburg, Adam Andreas Riedesel von Kamberg, eine große Jagdgesellschaft in den Dahner Wäldern veranstaltet hatte, ohne ihn um Erlaubnis gefragt zu haben.
Wenig später, am 15.9.1603, starb Ludwig II., der letzte männliche Dahner, auf seinem Alterssitz in Burrweiler. Die Speyerer Lehen, vor allem die Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn und Tanstein, wurden vom Hochstift Speyer als erledigte Lehen eingezogen. Alt-Dahn und Tanstein blieben ungenutzt und verfielen endgültig. Auf Burg Neu-Dahn hielt für einige Jahre ein speyerischer Amtskeller Einzug, bis das Amt dann in den Ort Dahn verlegt wurde. Das Schloss in Burrweiler wurde von Maria Elisabeth, Tochter Ludwig II. von Dahn, und ihrem Ehemann Hans Werner Roist von Wers 1609 an den Obristen Hans Reinhard von Schönburg verkauft.
Die anderen Dahner Besitzungen verstreuten sich in alle Winde. Die Lehen wurden von den Lehensherren eingezogen und anderweitig vergeben. Das Schicksal der anderen Dahner Besitzungen lässt sich aufgrund der ungünstigen Überlieferung bisher nur bruchstückhaft verfolgen.

Burg Grafendahn scheint von den Fleckensteinern 1606 nochmals wohnlich hergerichtet und auch bewohnt worden zu sein. In den 20er Jahren schlugen Versuche der Pfalzgrafschaft fehl, die Burgen Berwartstein und Grafendahn von den Fleckensteinern zu erwerben. Erst 1641 wurden die beiden Burgen gegen den Willen des Speyerer Bischofs von Kaiser Ferdinand III. (1636-1657), der sich als rechtmäßiger Inhaber der Ländereien des in der Acht verstorbenen Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz (1610-1623) betrachtete, an den Freiherrn Gerhard von Waldenburg genannt Schenkherren für 1.400 Gulden verlehnt (Pfandlehen).
Über den Trierer Erzbischof Philipp Christoph von Sötern (1623-1652) versuchte der Speyerer Bischof 1647/1648 das Lehen Berwartstein und Grafendahn auf das Stift Weißenburg übertragen zu lassen, doch 1652 kamen beide Burgen fest in waldenburgischen Besitz. Eine sich anbahnende Einlösung Grafendahns durch den Pfalzgrafen bei Rhein wurde durch die Ereignisse der französischen Revolution verhindert. Die französische Revolutionsregierung beschlagnahmte 1793 die Burg.

Die Ritter von Dahn gehörten zu den bedeutenden Adelsfamilien des Wasgaus. Dahner Familienmitglieder wurden von Königen, Herren, Bischöfen und Städten mit einflussreichen Posten betraut und waren mit fast allen wichtigen niederadligen Familien des Landes verwandt oder verschwägert.
Die Dahner gehörten aufgrund ihres beachtlichen Eigenbesitzes (Allod), ihrer beachtlichen Lehengüter und der Verfügungsgewalt über zahlreiche Burgen zu den wohlhabenden pfälzischen Adligen. Sie trug Lehen von Königen, Herzögen, Erzbischöfen, Bischöfen, Klöstern und Abteien sowie hochgestellten Herren der näheren und weiteren Umgebung. (28)
Nachstehend sind die Lehensherren und die Hauptlehensorte sowie das Jahr der Erstnennung des Lehens (in Klammern) angegeben:

König und Reich
Burg Gundheim (1311)
Burrweiler (1349)
Flemingen (1349)
Burg Geisberg (1349)
Wernersberg (1442)
Wasselnheim (1442)

Herzöge von Lothringen
Rechte bei Neu-Dahn (1285)

Erzbischöfe von Köln
Burg und Herrschaft Sulz (1351)

Erzbischöfe von Trier
Burg Wartenstein (1426)
Stein-Kallenfels
Monzingen

Erzbischöfe von Mainz
Nussdorf (1369)

Markgrafen von Baden
Kestenholz (1431)

Hochstift Speyer
Burg Alt-Dahn (1327), Neu-Dahn (1285), Tannstein (1338)
Pfarrrechte in Dahn und Hauenstein (1340)
Roschbach (1340)
"Dahner Lehen" (Bruchweiler, Fischbach, Hinterweidenthal, Erfweiler, Schindhart)(1338)

Domkapitel Speyer
Weinheim. Vogtei (1268)

Hochstift Worms
Roxheim und Dirmstein (1511)

Grafen von Eberstein
Pleisweiler (1275)
Diverse andere (1433)

Grafen von Zweibrücken(-Bitsch)
Steinweiler, Rußheim, Kindenheim (1308)
Obersteinbach, Neunhofe, Dambach (1399)
Pleisweiler, Kapellen (1418)

Grafen von Veldenz
Diverse (1417)

Grafen von Hanau-Lichtenberg
Burg Sareck (1421)
Epfig (1456)
Wörth und Görsdorf (1459)

Herren von Ochsenstein
Groß-Fischlingen (1483)

Herren von Rappolttstein(-Hohenack)
Birlenbach, Drachenbronn (1298)

Herren von Fleckenstein
Schoenenburg bei Sulz (1432)

Herren von Rathsamhausen
Nordhausen

Kloster Hornbach
Godramstein (1269)
Hinterweidenthal (1270)
"Pirminsgezug" (1441)

Abtei Weißenburg
(?) (29)

Kloster Andlau
(?) (30)

Vom Pfalzgrafen bei Rhein hatten die Dahner keine Lehen. Ulrich III. von Dahn verdingte sich 1488 dem Pfalzgrafen Philipp lediglich als Gefolgsmann. Ähnliche Mann-schaften gingen Dahner Ritter 1291 mit den Grafen von Zweibrücken, ca. 1300 mit den Herren von Rappoltstein, 1318 mit der Abtei Weißenburg und 1399 mit den Bischöfen von Speyer ein.
Die gesellschaftliche Bedeutung der Herren von Dahn wird dadurch unterstrichen, dass sie selbst über einen kleinen Lehenhof verfügten, dem Ritter- und Herrenfamilien, "Privatpersonen" und kirchliche Einrichtungen angehörten. Als Lehensleute der Dahner bezeugt sind etwa die Ritter von Flomersheim (1265), die Ritter von Altdorf (1279), die Ritter von Mosbach (1281), die Herren von Windstein (1285), die Herren von Müllenheim (1453) und Greifenstein (1453) sowie die Abtei Weißenburg (1353), einige Burgmannen auf Burg Sulz (1433) und ein gewisser Hans Bruotz (1461).
Die Verwandtschaftsbeziehungen der Dahner waren weit verzweigt. Die Liste der betroffenen Familien liest sich wie das Who-is-who des pfälzischen Niederadels. Verwandtschaftliche Beziehungen bestanden zu den Familien Annweiler, (31) Bayer von Boppard, Blick von Lichtenberg, Dirnberg, Eichen, Fleckenstein, Geroldseck, Groschlag, Helmstadt, Hunyngen, Kämmerer von Worms, Kogenheim, Kropsburg, Landschad von Steinach, Langenau, Lewenstein, Lupfen, Lützelburg, Matzenheim, Meckenheim, Metri, Mosbach, Pfau von Rietburg, Puller von Hohenberg, Roist von Wers, Schauenburg, Schwarzenberg, Seebach, Sötern, Stafford, Stein-Kallenfels, Ursela, Utenheim, Warsberg, Wasigenstein, Wasselnheim, Westhausen, Winckenthal, Windeck, Windstein und Zeiskam.
Die aus den verwandtschaftlichen Beziehungen herrührenden Besitzverflechtungen konnten im Rahmen dieser Abhandlung nicht näher untersucht werden. Bei der Zusammenstellung des Grundbesitzes der Dahner wurden auch die Wittumsgüter, solche Güter also, die Dahner Töchter von ihren Ehemännern als Ausstattung bzw. Witwengut bekamen, nicht berücksichtigt, obwohl sich aus diesen Gütern durchaus dauerhafte Besitzrechte des Dahner Stammes ergeben konnten. Die bekannt gewordenen Wittumsgüter tauchen aber alle in späteren Zeiten nicht mehr im Dahner Besitz auf, blieben also offensichtlich bei den Familien der Ehemänner.
Bei der nachstehenden Aufstellung ist zu berücksichtigen, das sie fast ausschließlich auf der Auswertung der Dahner Überlieferung beruht. Spezialuntersuchungen in den einzelnen Ortschaften können durchaus noch weitere Befunde erbringen.
Die jeweiligen Belege zum nachstehenden Besitzverzeichnis sind den Regesten zu entnehmen.

Schon die Reichsministerialen von Dahn bekleideten einflussreiche weltliche Ämter. So soll der Speyerer Propst Konrad I. von Dahn im Jahr 1221 zu den Erziehern der Kinder Kaiser Friedrich II. (1212-1250) gehört(66) und 1227 in diplomatischer Mission am königlichen Hof in England geweilt haben.(67)
1401 war Johann VII. von Dahn Mitglied der Leibwache König Ruprechts I. (1400-1410).(68) 1410 wurde Walter III. von Dahn Nachfolger Reinhards von Sickingen in der elsässischen Landvogtei.(69) Im Jahr 1424 war Friedrich IV. von Dahn Reichsschultheiß in Gengenbach,(70) und zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor seinem Tod im Jahr 1480 war Raban von Dahn Reichsschultheiß in Hagenau.(71)
Nach dem König war der Speyerer Bischof zweitwichtigster Dienstherr der Dahner Herren. Der bereits erwähnte Konrad I. von Dahn war Speyerer Kanoniker (1198) bzw. Propst in Speyer (1210-1233), Propst im Wormser Stift St. André (1198) und als Propst in Hagenau (1215) und wurde von 1233 bis 1236 sogar Bischof in Speyer. Bertold von Dahn ist 1239 als Deutschordensritter genannt.(72) 1268 waren verschiedene Dahner Herren Vögte der Speyerer Kirche in Weinheim(73). Heinrich V. von Dahn wird von 1277 bis zu seinem Tod Anfang 1308 als Speyerer Kanoniker bezeichnet.(74) Die Dahner zählten zu den wenigen Adelsgeschlechtern, die noch Mitte des 14. Jahrhunderts und später dem Speyerer Domkapitel angehörten.(75)
Johann V. von Dahn ist 1360 als Kleriker zu St. Guido in Speyer(76) und zwischen 1369 und seinem Tod 1376/77 als Speyerer Kanoniker bzw. Domherr(77) belegt. Zwischen 1560 und 1569 wird mehrfach der Speyerer Kanoniker Johann IX. Christoph genannt, der sich zunächst in Johlingen, dann in Speyer, im Jesuitenkolleg zu Mainz und schließlich zu Studien in Freiburg aufhielt, dann aber nach dem Tod seines Bruders 1569 in den weltlichen Stand zurücktrat und sich 1570 mit Maria von Wallbrunn vermählte. 1577 wird Wolfgang von Dahn als Speyerer Kanoniker bezeichnet.(78)
Konrad V. von Dahn war Domherr in Trier (belegt zwischen 1319 und 1338), und Heinrich VIII. von Dahn war 1349 Kanoniker in Worms.(79)
Auch im Straßburger Klerus waren einige Dahner vertreten. Heilewig von Dahn war bis zu ihrem Tod um 1350 Äbtissin von St. Clara auf dem Rossmarkt zu Straßburg.(80) 1465 und 1480 ist Genofeva von Dahn als Kanonissin in St. Stephan zu Straßburg genannt.(81). Auch Jonatha von Dahn war 1489 Kanonissin dort. (82)
In badischen Diensten tauchen Dahner Ritter gelegentlich als Schiedsrichter und Mittler in Streitfällen auf.(83) Im Jahr 1509 ist Ludwig I. von Dahn unter Jakob II. von Baden als Amtmann in Blieskastel bezeugt.(84)
Des öfteren erscheinen Dahner Herren als Richter und Schlichter in Streitfällen(85) oder als Bürgen bei Rechtsgeschäften.(86) Dies belegt deutlich den Einfluss und das Ansehen, über die sie innerhalb ihres Herrschaftsbereiches bei ihren Standesgenossen verfügten. Im Jahr 1383 schließlich wird Margaretha von Dahn als Äbtissin in Nieder-münster erwähnt.(87)

Auch wenn die Macht, der Reichtum und die gesellschaftliche Bedeutung der Dahner Ritter nicht überbewertet werden sollen, kommt man nicht umhin festzustellen, dass die Familie innerhalb des pfälzischen Niederadels eine herausgehobene Stellung einnahm. Der umfangreiche Besitz, die beachtlichen Einkünfte, die wichtigen Positionen einzelner Familienmitglieder in weltlichen und kirchlichen Ämtern sowie die weit verzweigten Heiratsbeziehungen unterstreichen dies eindrucksvoll.
Die hohe gesellschaftliche Stellung der Dahner muss sich auch in der Ausstattung der Dahner Burgen und im Lebensstil ihrer Bewohner widergespiegelt haben. Leider lässt sich über das herrschaftliche Leben auf den Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn, Tanstein und Grafendahn nur wenig sagen, weil entsprechende Schriftquellen nahezu vollständig fehlen. Im Burggelände wurden aber zahlreiche Gegenstände gefunden, Werkzeuge, Waffen, Geschirr und Keramik, Schmuckgegenstände und Luxusartikel, die auf einen gehobenen Lebensstandard auf dem Schlossberg hinweisen. Da fast durchgängig immer mehrere Familien auf den Dahner Felsen lebten, waren die Burgen wohl recht wohnlich ausgestattet. Im Grafendahner Burginventar vom Jahr 1384 (Regest 247) werden zahlreiche Betten mit Kissen und Bettbezügen, Teppiche, Küchengeräte und -geschirr, Tischwäsche, Handwaffen, Werkzeuge usw. erwähnt. Im Frühjahr 1405 (Regest 300) wird zusätzlich auf beachtliche Mengen an Getreide (Früchte), Mehl, Wein und Fleisch hingewiesen, die auf der Burg bevorratet wurden. Wenn die Dahner nach einem langen Winter noch über nennenswerte Vorräte auf der Burg verfügten, müssen im Herbst beträchtliche Mengen eingekellert worden sein.
Eine ähnliche Ausstattung und ein stets reich gedeckter Tisch wird dank der anfänglich ausgezeichneten wirtschaftlichen Lage der Dahner Familien auch auf den anderen Burgen üblich gewesen sein.
Die Dahner Ritter betrieben eine umfangreiche Landwirtschaft. Man besaß Äcker, Wiesen, Felder, Weiden, Wälder, Nutzgärten und Fischteiche, die fast alles lieferten, was man zum Essen und Trinken benötigte. Mehrfach werden die Dahner Niedermühle und einmal die Mühle vor Burg Neu-Dahn erwähnt.(88) Im 16. Jahrhundert ist von Gartenanlagen bei Neu-Dahn und Alt-Dahn die Rede,(89) worunter man sich vielleicht ein Gemüsefeld oder einen Kräutergarten vorstellen kann. Im Jahr 1475 verfügten die damals in Wasselnheim residierenden Dahner sogar über eine eigene Salzsode in Lindre.(90)
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen wurden nur zum Teil in Eigenwirtschaft von abhängigen Bauern bestellt,(91) der größere Teil der Eigengüter war an Pächter und Lehensleute vergeben.(92) Diese lieferten ihren Pachtzins in Naturalien wie Getreide, Gemüse, Wein u.ä. auf der Burg ab.(93) Im Laufe der Zeit wurden die Naturallieferungen immer häufiger durch Bargeldzahlungen ersetzt.
Zentrum der Landwirtschaft im Umfeld der Dahner Burgen waren Hofgüter im Tal, die bereits 1288 genannt werden(94) und auch 1571 noch vorhanden waren.(95) Auf den Hofgütern hielt man die großen Rinder- und Kuhherden, die auf den Weiden im Tal Grasten, während die Schweine in Koben gehalten oder zur Mast in die Wälder getrieben wurden.(96) Die Viehhaltung wird nur selten in den Urkunden angedeutet. Im Jahr 1544 werden aber ein Viehhaus und Ställe auf bzw. bei der Burg Tanstein erwähnt.(97) Auch in unmittelbarer Nähe der Burg Alt-Dahn, in der Vorburg, soll damals Vieh gehalten worden sein. Die zahlreichen Tränken und die als Ställe angesprochenen Räumlichkeiten auf Burg Alt-Dahn weisen darauf hin, dass man zu Pferd bis unmittelbar an den Burgfelsen heranreiten konnte.
Holz war ein wichtiger und kostbarer Rohstoff. Er war für die Kamine und die Herdfeuer sowie für die Herstellung von Werkzeugen, Gerätschaften, Leitern, Häusern und Schuppen, Waffen und Verteidigungsbauten unersetzlich. Die wertvollen Wälder wurden von den Herren streng bewacht. Illegaler Holzeinschlag durch Dorfbewohner und Raubbau an den Wäldern durch Pächter standen unter harten Strafen. Die Besitzer der Burg Drachenfels trieben 1428 Raubbau an Wäldern, die der Abtei Weißenburg gehörten(98). Der Abt suchte bei Friedrich IV. von Dahn um Hilfe nach. Seine Reaktion ist nicht bekannt, den Wert des Waldes und die Schwere des Vergehens wusste er aber wohl einzuschätzen, denn der Dahner Holzverbrauch muss gewaltig gewesen sein. Man kann davon ausgehen, dass zahlreiche Kamine auf den vier Burgen vorhanden waren.(99) Zudem benötigte die Burgschmiede zur Herstellung und Reparatur der Werkzeuge, Nägel, Hufeisen und Waffen Holz bzw. Holzkohle, um ihre immer brennende Esse anzuheizen. Die Meiler der Köhler im Wald verschlangen bekanntlich Unmengen von Holz. Auf Burg Tanstein befanden sich bei der Burgschmiede auch zwei große Schmelzöfen, in denen Eisenrohstoff aus eisenerzhaltigem Gestein herausgeschmolzen wurde. Man weiß bisher zwar nicht, seit wann und wie lange diese Schmelzöfen in Gebrauch waren und in welchen Mengen Roheisen gewonnen wurde, aber der Holzbedarf für diese Öfen muss gewaltig gewesen sein.
Wichtiges Kennzeichen für die Lebensqualität auf der Burg war die Wasserversorgung.(100) Es gibt nur wenige Burgen, auf denen Wasser so reichhaltig zur Verfügung stand wie auf Alt-Dahn, Grafendahn und Tanstein. Alle im Mittelalter bekannten Versorgungssysteme waren auf diesen dreie Burgen vorhanden und konnten – von Ausnahmen abgesehen - zur gleichen Zeit genutzt werden. Die Bäche im Tal erlaubten die Tränke des Viehs und versorgen die Burgbewohner jederzeit mit frischem Wasser. Auf den Burgen selbst hatte man Brunnen gut 100 Meter tief in den gewachsenen Fels gebohrt, um stets das Grundwasser anzapfen zu können. Die Brunnen von Alt-Dahn und Grafendahn sind noch heute zu sehen. Der Brunnen auf Tanstein wird im Jahr 1544 einmal erwähnt,(101) er ist aber bis heute nicht gefunden worden. Ob es ihn wirklich gegeben hat, können erst entsprechende Grabungen klären. Zusätzlich verfügten alle drei Burgen über eine bzw. mehrere Zisternenanlagen. Neben einfachen Kammerzisternen standen den Herren von Alt-Dahn und Grafendahn große Filter-zisternen zur Verfügung. In einem Zisternenbecken ließ sich von Hausdächern oder Hofflächen aufgefangene Wasser reinigen und trinkbar machen. Das Funktionsprinzip war einfach, aber ausgeklügelt. Die Wände und der Boden der in den Felsen gehauenen Vertiefung wurden durch eine Tonschicht wasserdicht gemacht. In der Mitte des Beckens schichtete man einen kreisrunden Zylinder (Senkgrube) aus Sandsteinquadern ohne Mörtel auf. Diese Senkgrube umgab eine Mischung aus Sand und Sand-steinfragmenten als Filtermasse. Das Regenwasser, von den Dächern der Häuser über Rinnen in das Filtrierbecken geleitet, floss langsam durch die Filtermasse und wurde von Blättern, Insekten und anderen Feststoffen gereinigt. Es sickerte durch die wasser-durchlässige Zylinderwand und füllte allmählich die Senkgrube, aus der man es dann schöpfen konnte.

Die Macht der Herren von Dahn beruhte auf ihrem Besitz, ihren guten Beziehungen zu zahlreichen Mächtigen des Landes und ihrer Fähigkeit, Kontrahenten und Feinden bewaffnet entgegentreten bzw. sich ihrer Angriffe erwehren zu können. Dabei spielten die zahlreichen Burgen, die den Dahnern als Lehen gehörten oder auf denen sie als Gemeiner Nutzungsrechte besaßen, eine wichtige Rolle. Nur wer über Burgen als Stützpunkte und Bollwerke verfügte, war auch in der Lage, eine Ritterfehde zu gewinnen.
In den Quellen werden einige Kämpfe genannt, an denen Dahner Ritter beteiligt waren. Von den meisten Fehden, den Hintergründen, dem Verlauf der Kampfhandlungen und dem Ausgang des Kampfes, weiß man jedoch nicht besonders viel. So wurde im Jahr 1318 eine Fehde mit den Herren von Lichtenberg beigelegt, die sich anlässlich des Übergangs der Burg Grafendahn an die Grafen von Sponheim ergeben hatte und in deren Verlauf Konrad V. von Dahn während nicht näher beschriebener Händel gefangengenommen worden war.
Im Jahr 1363 wird eine Fehde mit den Herren von Fleckenstein erwähnt. Heinrich von Fleckenstein hatte Ritter Johann III. von Dahn überfallen und ihm beträchtlichen Schaden anliegenden Gütern zugefügt. Der Dahner rief das Gericht des Pfalzgrafen Ruprecht I. in Heidelberg an und forderte 1.000 Pfund Heller Schadenersatz. Über den Ausgang des Streites ist leider nichts bekannt.
1372 wurde bei einer Fehde Burg Alt-Dahn in Mitleidenschaft gezogen. Johann VI. von Dahn war vor dem Jahr 1372 verstorben und hatte eine Witwe, ihr Name ist unbekannt, und einen Sohn, Walter III. von Dahn, hinterlassen. Da letzterer noch zu jung war und die Erbschaft vorerst nicht antreten konnte, heiratete die Witwe einen gewissen Stophes, der nach Dahn zog. Dieser nutzte die Burg Alt-Dahn für wenig edle Zwecke, betätigte sich als regelrechter Raubritter und überfiel die Kaufleute, die zu den Märkten nach Worms und Speyer zogen. Seine Gewalttätigkeiten und Rechtsbrüche riefen schnell die Landfriedenstruppen auf den Plan. Unter der Führung des Landfriedenshauptmannes Graf Emich VI. von Leiningen griffen Truppen, die sich wohl vornehmlich aus Bürgern von Worms und Speyer rekrutierten, Burg Alt-Dahn an. Nach der Wormser Chronik wurde die Burg erobert und zerbrochen. Ob man im Untergeschoss der Burg aber wirklich grausam gefesselte Gefangene und ihre abgefaulten Glieder fand, wie der Chronist der Stadt Worms mitteilt, lässt sich schwer sagen. Auch damals neigten Sieger schon zu übertriebenen Darstellungen. Im Jahr 1400 schlichtete der mittlerweile erwachsen gewordene Walter III. letzte Streitigkeiten mit den Bürgern von Speyer. Zwei Jahre später werden auch die aus dem Landfriedensbruch des Stophes und der Eroberung und Zerstörung Alt-Dahns erwachsenen Schadenersatzklagen mit der Stadt Worms endgültig beigelegt. Ende 1404 machte Walter III. auch seinen Frieden mit dem damaligen Hauptmann des Belagerungsheeres, Graf Emich VI. von Leiningen.
Im Jahr 1381 ist ein Streit zwischen Ritter Johann VII. von Dahn und Rudolf von Ochsenstein belegt. Als der Ochsensteiner das dahnische Dorf Birlenbach überfiel, rief Johann das Landfriedensgericht in Speyer an, das den Ochsensteiner aber freisprach. Der rechtliche Zusammenhang geht aus der Überlieferung leider nicht hervor.
Als es 1384 zur groß angelegten Belagerung der Burg Löwenstein (Lindenschmidt) kam, riefen die Städte auf ihrer Versammlung in Speyer Hilfe bei vielen benachbarten Herren an, u.a. auch bei Ylian und ihrem Sohn Johann VII. von Dahn. Johann von Lichtenberg griff Hensel Streiff von Landenburg und Johann von Bitsch an, die sich auf Löwenstein zurückgezogen hatten. Die Burg wurde beschossen, von Mineuren unter-graben und nach 8 Tagen erobert.
Im März 1386 gehörten Ylian und Johann VII. von Dahn zu denjenigen, die dem Wormser Bischof förmlich die Fehde erklärten. Im Zuge der Auseinandersetzungen schädigte der mit dem Bischof verbündete Graf Emich von Leiningen die Dahner Besitzungen zu Hauenstein und Wernersberg, worauf auch diesem von den Städten Worms, Mainz und Straßburg Fehde angesagt wurde.
1395 schlichtete derselbe Johann VII. seine Fehde mit der Stadt Straßburg, in deren Verlauf Dahner Besitzungen von den städtischen Truppen in Mitleidenschaft gezogen worden waren. Anlass für die Übergriffe war wohl die Fehde des Dahners mit Graf Simon III. von Sponheim, der Herr auf Burg Grafendahn war. Der Sponheimer hatte die Grenze zur Nachbarburg Alt-Dahn bzw. Burg Tanstein, die Quellen sind hier nicht eindeutig, verletzt, den Graben eigenmächtig verbreitert und Bauwerke hineingesetzt, ohne dies mit den Dahner Burgherren abzustimmen. Man einigte sich schließlich darauf, den Graben unbebaut zu lassen und ihn lediglich als Steinbruch zu nutzen. Für die beanstandeten Bauten zahlte der Graf dem Dahner eine Entschädigung. Im Jahr 1410 hören wir erneut von Händeln mit dem Grafen. Zum Streit kam es immer wieder, da die Grafendahner Amtleute und ihre Helfershelfer beständig die Dahner und ihre Nachbarn mit tätlichen Übergriffen belästigten. Im Jahr 1414 wurden mehrfach Schwierigkeiten mit den Grafendahner Amtleuten aktenkundig, in welche auch die Abtei Weißenburg verwickelt war.
Johann VII. und Heinrich X. von Dahn gehörten 1399/1400 zu den Verteidigern der Burg Tannenberg, die u.a. durch Graf Johann von Katzenelnbogen und Ritter Johann d.Ä. von Kronberg angegriffen worden war. Jahre später wurden noch Schaden-ersatzansprüche zwischen den ehemaligen Gegnern geschlichtet.
Im Frühjahr 1406 brach der sog. Vierherrenkrieg im Westrich und Wasgau aus. Angeblich sollen die Burgen Alt-Dahn und Neu-Dahn im Verlauf der Kämpfe in Mitleidenschaft gezogen worden sein.
1435 kam es zu einem Krieg zwischen Bischof Wilhelm von Straßburg als Fehdehauptmann und seinen Helfern Ritter Friedrich IV. von Dahn sowie Viztum Heinrich von Hohenstein gegen Claus von Grostein. Der Grund der Fehde ist nicht bekannt. Der Grosteiner hatte einen Prozeß vor dem Hofgericht in Rottweil angestrengt, Markgraf Jakob I. von Baden hatte aber das Verfahren an sein Gericht gezogen und die Klage des Grosteiners abgewiesen. Dies wollte der Grosteiner nicht hinnehmen. Da die Gerichte ihm nicht halfen, griff er erneut zu den Waffen und versuchte auf diese Weise, zu seinem Recht zu kommen. Wie die Fehde ausging, ist leider nicht überliefert.
Zum Jahr 1437 heißt es, Bischof Wilhelm von Straßburg habe Friedrich IV. von Dahn mit Wilhelm von Falkenstein wegen einer Fehde ausgesöhnt, in deren Verlauf eine der Dahner Burgen zerstört worden sei. Um welche Burg es sich damals handelte, wie die Fehde entstanden war und wie sie letztendlich ausging, ist leider nicht überliefert.
Der fehdelustigste Dahner war eindeutig Walther V. von Dahn. Er war beispielsweise 1446 als Helfer des Johann von Finstingen in eine Fehde mit der Reichsstadt Straßburg verstrickt. Im selben Jahr wird er von einem Rittergericht beschuldigt, Übergriffe zu Neunkirchen bei Saargemünd und zu Bettborn begangen zu haben. Auch in der Zeit danach verübte Walter V. von seiner Burg Wasselnheim aus Überfälle auf Straßburger Besitz und ihre Bürger.
Im Jahr 1450 wird Walter VI. von Dahn in die Auseinandersetzungen, die während der Abwesenheit König Friedrichs II. von Habsburg (1440-1493) das Reich erschütterten, mit hineingezogen. Er wurde von Markgraf Jakob I. von Baden aufge-fordert, den Krieg der Städte gegen Friedensbrecher mit vier Gleven zu unterstützen. Eine Gleve bestand damals aus einem schwer gerüsteten Ritter mit mehreren Pferden und einer Anzahl berittener Knechte und Schützen. Im Jahr 1451 machte Walter V. die Gegend um Colmar unsicher. Er zerstörte das Haus Schönenberg südöstlich Pfirt, das damals Thenig von Wittenheim gehörte. Dieser war so eingeschüchtert, dass er sich aus Furcht vor dem Dahner nicht traute, zu der wegen des Überfalls in Colmar anberaumten Gerichtsverhandlung zu reisen. Auch den Colmarern selbst spielte Walter V. übel mit. Er stahl ihr Vieh und trieb es fort, entführte Bürger, sperrte sie ein und erpresste für sie Lösegeld. Verzweifelt wandte sich die Stadt an Caspar von Rappoltstein und bat ihn um Hilfe. Offensichtlich wurde der Dahner auf diesem Rechtstag dazu verurteilt, die geraubten Güter zurückzugeben bzw. Schadenersatz zu leisten. Doch er hielt sich nicht an das Urteil und auch die Streitlust war ihm nicht vergangen. 1452 gehörte er zu den Belagerern, als Wilhelm von Lützelstein die Stadt Weißenburg angriff.. Im Jahr 1456 gelang es dem Straßburger Bischof, Walter V. gefangen zu nehmen, nachdem dieser erneut etliche Colmarer Bürger gefangen gesetzt hatte. Walter V. sollte erst freigelassen werden, wenn er sich mit dem Pfalzgrafen bei Rhein, der sich der Klagen der Stadt Colmar angenommen hatten, geeinigt hatte. Ob diese Einigung zustandekam ist ungewiss, denn Walter V. von Dahn, taucht als “Raubritter“ in den Quellen nicht mehr auf.
1455 wurde Nikolaus I. von Dahn, gerade volljährig geworden, in die Fehde des Pfalzgrafen Friedrich I. mit Michael von Hohenburg verstrickt. Dabei kam es zur Belagerung der Burg Cleeberg. Damals half der Dahner dem Hohenburger, 1457 waren Dahner und Hohenburger dagegen verfeindet. Richard von Hohenburg hatte Nikolaus I. von Dahn zufällig auf der Landstraße getroffen und gefangen genommen. Hans II. von Dahn vermutete, die Stadt Hagenau habe diese Geschichte eingefädelt und Nikolaus I. auf die besagte Landstraße gelockt. Die Stadt stritt jegliche Beteiligung an dem Vorfall ab und erklärte sich bereit, die Angelegenheit von einem Gericht des Pfalz-grafen bei Rhein untersuchen zu lassen. Gänzlich unbeteiligt scheinen die Hagenauer nicht gewesen zu sein, denn offensichtlich hatte die Stadt den Feinden der Dahner Geschütze, Büchsen, Armbrüste und anderes Kriegsmaterial auf deren Burgen geliefert. 1458 stellte sich die Stadt Hagenau offen gegen Hans II. von Dahn, der Dahner wurde sogar 1460 in der Schlacht von Pfeddersheim gefangen genommen. Doch auch Richard von Hohenburg war in Haft. Er hatte sich geweigert, Nikolaus I. aus der Gefangenschaft freizugeben und seinem Lehensherrn Ludwig von Lichtenberg auszuliefern. Daraufhin hatte dieser den Hohenburger eingesperrt. Im August 1461 entließ der Lichtenberger den Hohenburger aus der Gefangenschaft, nachdem dieser versprochen hatte, keine weiteren Forderungen gegen den Dahner zu erheben.
Im Krieg Graf Ulrichs von Württemberg, Markgraf Karls I. von Baden und Bischof Georgs von Metz wurden auch pfälzische Orte in Mitleidenschaft gezogen. Pfalzgraf Friedrich I. verlegte den Angreifern den Rückzug und schlug sie am 30. Juni 1462 in der Schlacht bei Seckenheim. Dem Pfalzgrafen gelang es, Markgraf Karl I. gefangen zu nehmen. Für seine Freilassung forderte er von ihm ein beträchtliches Lösegeld. Vorsorglich beschlagnahmte der Pfälzer markgräfliche Güter, so auch Burg Grafendahn als Sicherheit des noch zu zahlenden Lösegeldes. Der Markgraf kaufte sich aber nicht mit Bargeld frei, sondern verpfändete Friedrich I. einige wertvolle Güter, darunter auch Burg Grafendahn. Das Obereigentum der Grafschaft Sponheim blieb von dieser Weiter-verpfändung unberührt.
Im Jahr 1486 war Ulrich III. von Dahn auf kurpfälzischer Seite an der Eroberung der Burg Hohengeroldseck beteiligt.
Die wohl bekannteste Auseinandersetzung, in die Dahner verwickelt waren, ist als Sickinger Fehde in die Geschichte eingegangen. Auf die reichspolitischen Hintergründe des sickingischen Krieges soll hier nicht eingegangen werden, die Brisanz der Auseinandersetzung zeigt aber die Tatsache, dass der gesamte hohe Adel des Landes zu den Waffen griff und keine Kosten und Mühen scheute, um den Sickinger und seine Verbündeten zur Räson zu bringen. Nach der Eroberung und Zerstörung der sickin-gischen Hauptburgen zog die vereinigte Armee im Frühsommer 1523 auch vor Burg Tanstein, um den Burgherrn, Heinrich XIII. von Dahn, ebenfalls zu bestrafen. Der Dahner war ein enger Vertrauter und Waffengefährte des Franz von Sickingen gewesen. Pfalzgraf Ludwig V. (1508-1544) schlug sein Lager bei Niederschlettenbach auf, der Trierer Erzbischof Richard von Greiffenklau zu Vollrads (1511-1531) hatte sein Hauptquartier im Dorf Dahn und Landgraf Philipp von Hessen lagerte nahebei im flachen Feld. Bischof Georg von Speyer fand sich bei den drei Fürsten ein, um sich mit ihnen über das Schicksal seines Lehensgutes, Burg Tanstein, zu beraten. Man einigte sich darauf, eine friedliche Übergabe anzustreben: Der Feldhauptmann erschien am Donnerstag den 14. Mai frühmorgens mit einigen pfälzischen Reitern und dem Herold vor dem Tor der Burg Tanstein. Dort erwartete ihn bereits Heinrich XIII. von Dahn. Als der Herold die Übergabe forderte, erwiderte Heinrich XIII., die Burg stehe dem Pfalzgrafen, dessen Diener er sei, jederzeit offen. Mit dem hessischen Landgrafen habe er eigentlich nichts zu schaffen, allerdings habe ihm dieser in der vergangenen Nacht einen Fehdebrief (feindsbrief) zugeschickt. Sollte der Trierer Erzbischof Forderungen an ihn stellen, sei er zu einer rechtlichen Untersuchung vor einem Gericht seines Herrn, des Pfalzgrafen bei Rhein bereit. Ein solches Gericht könnte auch, ungeachtet des Fehdebriefs, vor dem hessischen Landgrafen abgehalten werden. Er wisse übrigens nicht, ob er die Burg so einfach ausliefern dürfe, da sie schließlich Eigentum des Speyerer Bischofs und er nur dessen Lehensmann sei.
Aus dem Fehdebrief des Landgrafen erfährt man auch Näheres zu den Hintergründen der Belagerung des Tansteins. Denn der Landgraf warf dem Dahner vor, an den Raubzügen des Sickingers persönlich beteiligt gewesen zu sein und ihm seine Burg Tanstein als Stützpunkt zur Verfügung gestellt zu haben. Er, Heinrich XIII. von Dahn, sei somit ein Landfriedensbrecher und Burg Tanstein ein Raubschloss (Raub Hauß Dann). Dieser Vorwurf rechtfertigte nach damaligem Rechtsbrauch das Erscheinen des Landfriedensheeres.
Der Herold forderte den Dahner auf, ihn zum Feldhauptmann zu begleiten, der ganz in der Nähe lagerte, und seine Erklärung dort zu wiederholen. Der Dahner begleitete den Herold, wiederholte seine Ansicht und durfte wieder auf seine Burg zurückkehren.
Der Feldhauptmann erstattete Bischof Richard Bericht und übergab dem Landgrafen Philipp einen eigenhändig geschriebenen Brief des Dahners, während der Herold zum Pfalzgrafen ritt und diesem schriftlich die Aussage Heinrichs XIII. von Dahn zur Kenntnis brachte.
In diesem Brief brachte Heinrich XIII. zum Ausdruck, er sei Opfer eines Missverständnisses bzw. einer Denunziation geworden, er habe nicht genügend Zeit gehabt, dies aufzuklären. Die Vorwürfe des Landgrafen, die dieser in seinem Fehdebrief erhoben hatte, habe er jetzt zum ersten Male vernommen, er sei dessen vorher nie beschuldigt worden. Er sei bereit, sich vor dem Kaiser und den versammelten Fürsten zu verantworten. Persönlich habe er den Landgrafen niemals geschädigt.
Noch am gleichen Tag berieten die drei Kurfürsten das Schicksal der Burg Tanstein. Nach intensiver Beratung wurde entschieden, Burg Tanstein nicht niederzubrennen. Die Burg sollte besetzt und nach sechs Wochen dem Speyerer Bischof als dem Eigentümer herausgegeben werden, allerdings nur unter der Bedingung, das user dem schloß Than gegen iren Chur- und Fürstlichen Gnaden und den iren zu ewigen tagen nichts fürgenommen, noch gehandelt werden in keinen weg, alles inhalt solcher verschreybung. Mit anderen Worten: Von Burg Tanstein aus durften nie wieder Feindseligkeiten gegen die Kurfürsten ausgehen. Doch es kam anders. Heinrich XIII. von Dahn übergab die Burg kampflos und Trierer Truppen besetzten sie verabredungsgemäß. Sie gaben sie aber nach der vereinbarten Zeit nicht wieder heraus. Erst nach langjährigen Verhandlungen und Interventionen mehrerer Fürsten, kam Burg Tanstein im Jahr 1544 wieder in Dahner Besitz zurück. Sie musste Offenhaus des Trierer Erzstiftes bleiben, d.h. Trierer Truppen durften die Burg jederzeit betreten und für ihre Zwecke in Anspruch nehmen. Darüber hinaus durften keinerlei Befestigungsbauten mehr errichtet werden. Doch militärisch bedeutungslos war Burg Tanstein durch dieses Befestigungsverbot keineswegs. Hans III. Jakob von Dahn zu Tanstein war 1551 mit Hans Hilgart von Hoheneck, dem markgräflich-badischen Amtmann zu Gräfenstein, in eine Fehde verwickelt, in deren Verlauf auch das Eigentum anderer Herren beschädigt wurde. Über beide Streithähne verhängte das königliche Hofgericht in Rottweil die Acht. Pfalzgraf Friedrich II. (1544-1556) zog die Güter der Geächteten ein. Burg Tanstein ließ er besetzen. Erst am 23.2.1552 wurden der Dahner und der Hohenecker aus der Acht entlassen und vom Pfalzgrafen Friedrich II. (1544-1556) wieder in ihre Güter eingesetzt. Sie gelobten dem Pfalzgrafen Gehorsam und Treue.

Zu den Verweisen auf die „Regesten“ siehe http://www.ingrossaturbuecher.de/index.php?id=209/Regesten aus benachbarten Herrschaftsbereichen / Grathoff, Regesten Dahner Burgen, jeweils unter dem Datum.

(1) Schreibmüller, Pfälzer Reichsministerialen S.39.
(2) Ich möchte an dieser Stelle Frau Birgit Herkersdorf für das mühevolle Korrekturlesen des Manuskriptes danken.
(3) Mon.Germ.Hist. Scriptores (SS). XV, 2, S.1004.
(4) Der Kanoniker Konrad darf nicht mit dem Domkanoniker Konrad verwechselt werden, der zur gleichen Zeit lebte und zusammen mit dem Dahner Konrad in Urkunden genannt wird.
(5) Simon, Stand und Herkunft S.25; Bosl, Reichsministerialität S.236; Kindler von Knobloch, Das goldene Buch S.372; Schreibmüller, Pfälzer Reichsministerialen S.38f. Andere Autoren sind überzeugt, dass der Kanoniker Konrad aus Württemberg stammte, so etwa Remling, Geschichte 1, S.461; Lehmann, Burgen S.141f.
(6) Archives Départementales du Haut-Rhin, Colmar, H Marbach 13/2 zit. nach Biller/Metz, Anfänge der Adelsburg im Elsass S.283. Die Burg Thann (Engelburg) scheint Mitte des 12. Jahrhunderts entstanden zu sein. Seit dem Neu- und Umbau in den Jahren 1224-1230 trug die Burg den Namen Engelburg.
(7) Die Burg gehörte den Bischöfen von Straßburg, die sie im Jahr 1251 an die Herren von Pfirt verlehnten.
(8) Zu nennen sind hier die Burgen Tann bei Fulda, Burg Thann bei Feuchtwangen, Burg Thann südöstlich Neunburg im Oberpfälzer Wald, Burg Thann südöstlich Erding in Oberbayern, Burg Tann bei Pfarrkirchen in Niederbayern, Burg Thann bei Steyr in Oberösterreich und Burg Tann östlich Judenburg in der Steiermark. Auch Hohenthann nw. Landshut und die verschwundene Burg Hohenthann nordöstlich Haag in Oberbayern haben wohl im Zusammenhang mit dieser Untersuchung keine Bedeutung.
(9) Burg Hohenthann bei Muthmannshofen südöstlich Leutkirch war beispielsweise der Stammsitz der Herren von Hohenegg.
(10) Kissel S.15.
(11) Als Indiz für die Ursprünge der Familie in der Reichsministerialität darf man auch die Tatsache ansehen, dass die Dahner Herren schon früh einen (Reichs-)Adler im Wappen führten. In ähnlicher Weise zeigt das Wappen der reichsunmittelbaren Herren von Leiningen drei Adler. Zum Wappen der Herren von Dahn ausführlich Kissel S.30; Remling, Geschichte S.462; Lehmann, Burgen S.163.
(12) Klewitz, Geschichte S.98 führt die von Tann im 12. Jahrhundert unter den staufischen Reichsministerialen auf. Rödel, Ministerialität im Pfälzer Raum S. 47 rückt sie in die Nähe der Reichsministerialen um den Trifels. Vgl. Rödel, Reichslehnwesen S.489.
(13) Nach Fouquet, Domkapitel S.92 stammten die Herren von Dahn aus der Hochstiftsministerialität.
(14) Bosl, Reichsministerialität S.235; Rödel,, Reichslehnwesen S.487.
(15) Zum Problem der Eingrenzung der Ministerialität und der niederen Ritterschaft allgemein: Roesener, Ministerialität und Zotz, Herrschaft.
(16) Cunz, Wasgenwald S.9.
(17) Als der Ort 1268 erstmals genannt wird, war bereits eine Pfarrkirche vorhanden, die um das Jahr 1200 errichtet worden sein soll (Kissel S.350). Der Ort dürfte damals schon einige Zeit bestanden haben. Zur Namengebung vgl. Andermann, Studien S.150.
(18) Kissel S.16.
(19) Lehmann, Burgen S.179. Lehmann gibt keine Quelle an. Ein weiterer Schwiegersohn soll Günther von Landsberg gewesen sein, der aber Domherr zu Speyer gewesen ist. Als möglicher Ehemann käme allenfalls Johann von Wasigenstein in Frage, der auf der Burg in ähnlicher Weise eine Rolle spielte. Belege dafür gibt es aber nicht.
(20) Auf Burg Tanstein soll ein mit Buckelquadern verkleideter Mauerrest des Wohnbaues der Ober-burg aus staufischer Zeit stammen.
(21) Lehmann, Burgen S.179.
(22) So etwa Heuser, Pfälzer Land S.227; Dehio, Rheinland-Pfalz S.189ff.; Schmidt, Dahn und sein Felsenland S.24;
(23) Nach Lehmann war auch Günther von Landsberg mit einer Hälfte belehnt worden, hatte seine Hälfte aber an den Windsteiner abgetreten. Vgl. Biller, Windstein S.383.
(24) Als Grafendahner Burgmannen sind 1344 der Ritter Claus von Westhausen und 1438 Nikolaus von Westhausen belegt.
(25) Lehmann, Burgen S.190.
(26) Vgl. die ausführliche Darstellung bei Kissel S.34-41.
(27) Siehe dazu unten Abschnitt 6.
(28) Fouquet, Domkapitel S.423; Andermann, Studien S.150
(29) Kissel S.20 ohne nähere Einzelheiten und Belege.
(30) Kissel S.20 ohne nähere Einzelheiten und Belege. Bei Rest, Archivalien des gräflich Andlawschen Archivs in Freinburg ist keinerlei Hinweis auf Dahn zu finden.
(31) Dies berichtet Schaab, Ministerialität S.112f. ohne Quellenbeleg.
(32) Kissel S.24; Lehmann, Burgen S.174.
(33) Pöhlmann, Geschichte Grafen von Zweibrücken S.82f.
(34) Tillmann S.128; Hotz, Handbuch S.23.
(35) Kissel S.27.
(36) Kissel S.27.
(37) Dehio, Rheinland-Pfalz S.181,
(38) Kissel S.15.
(39) Kissel S.20.
(40) Dehio, Rheinland-Pfalz S.223.
(41) Tillmann S.276.
(42) Tillmann S.504; Kissel S.20; Lehmann, Burgen S.-157; Hotz, Handbuch S.60.
(43) Hotz, Handbuch S.62.
(44) Tillmann S.333; Dehio, Rheinland-Pfalz S.332.
(45) Kissel S.20.
(46) Wolff, Burgen-Lexikon S.188; Hotz, Handbuch S.95.
(47) Kissel S.20; Dehio, Rheinland-Pfalz S.925; Schaab, Ministerialität S.102, 104, 112.
(48) Lehmann, Landau erwähnt nichts von dem Geschäft. Vgl. ebd. S.48ff. zu den finanziellen Problemen der Stadt in diesen Jahren.
(49) Kissel S.23.
(50) Vgl. Tillmann S.1180.
(51) Kissel, S.15.
(52) Dehio, Rheinland-Pfalz S.725; Tillmann S.32.
(53) Müller, Fleckenstein S.625.
(54) Müller, Fleckenstein S.626.
(55) Müller, Fleckenstein S.636f.
(56) Müller, Fleckenstein S.637f.; Kissel S.20.
(57) Dehio, Hessen S.801; Tillmann S.1074; Kissel S.20.
(58) Rödel, Ministerilität im Pfälzer Raum S.47.
(59) Faber S.28.
(60) Chronik des Burchard und Konrad von Ursberg S.379. Vgl. Jost, Übergabe S.236.
(61) Tillmann S.1165.
(62) Tillmann S.1170; Dehio, Rheinland-Pfalz S.1111.
(63) Kissel S.20.
(64) Gärtner, Geschichte S.381; Lehmann, Burgen S.158.
(65) Hotz, Handbuch S.292.
(66) Faber S.27. Vgl. Regest33.
(67) Kissel S.18. Vgl. Regest 45.
(68) Regest 288.
(69) Regest 305.
(70) Regest 349.
(71) Regest 529.
(72) Regest 64.
(73) Regest 79.
(74) Regesten 88 und 115.
(75) Fouquet, Domkapitel S.422.
(76) Regest 198.
(77) Regesten 209, 230 und 231.
(78) Regest 724.
(79) Regest 165.
(80) Regest 179.
(81) Regesten 500 und 528.
(82) Regest 567.
(83) Vgl. etwa die Regesten 384 und 386.
(84) Regest 607. Seit 1337 war Blieskastel im Besitz des Kurfürsten von Trier und wird seit 1343 als Stadt bezeichnet (Dehio, Rheinland-Pfalz S.122f.).
(85) Als Schlichter treten Dahner Herren etwa am 3.8.1263, in den Jahren 1268 und 1274, am 3.7.1305, am 25.5.1307, am 9.12.1313, am 6.12.1349, im Jahr 1432, am 11.11.1459, am 20.7.1463 auf.
(86) So etwa am 10.9.1459.
(87) Regest 246.
(88) Regest 184, 187, 744, 763 und 779 sowie Regest 716 für Neu-Dahn.
(89) Regest 674 für Alt-Dahn und 716 für Neu-Dahn.
(90) Regest 518.
(91) Dahner Eigenleute werden immer wieder erwähnt. Vgl. die Regesten 101, 303, 400, 574, 664 und 675.
(92) Vgl. zum Umfang der Eigengüter, die zu den einzelnen Burgherrschaften gehörten Regest 716.
(93) Solche Lieferungen werden zwar nur einmal in Dahner Urkunden erwähnt (Regest 749 zum Jahr 1589), sie waren aber generell üblich.
(94) Regest 96.
(95) Hof vor Burg Neu-Dahn (Regest 704 zum Jahr 1571).
(96) Die Schweinemast wird bereits 1269 (Regest 80) und noch 1609 (Regest 787) erwähnt.
(97) Regest 674.
(98) Regest 373.
(99) Der einzige erhaltene Kamin ist auf Burg Tanstein zu finden. Auf den Burgen Alt-Dahn und Grafendahn sind heute sämtliche Kamine verschwunden.
(100) Für die Hinweise zur Wasserversorgung auf den Dahner Burgen bin ich Herrn René Kill aus Saverne zu Dank verpflichtet. Er wird seine neueren Forschungen, die auch auf die Wasserversorgung der Dahner Burgen eingehen, in Kürze veröffentlichen. Vgl. Kill, Stand S.309-318.
(101) Regest 674.
(102) Regest 128.
(103) Regesten 135-136 und ff.
(104) Regest 201.
(105) Regest 227.
(106) Regest 292.
(107) Regest 299.
(108) Regest 239.
(109) Regest 248.
(110) Regest 250.
(111) Regest 251.
(112) Regest 252.
(113) Regest 269.
(114) Regest 282.
(115) Regest 283.
(116) Regest 306.
(117) Vgl. etwa Regest 313, 314, 317, 318, 319.
(118) Regest 284.
(119) Regest 302.
(120) Regest 301.
(121) Regest 402.
(122) Regest 406.
(123) Regest 433.
(124) Regest 435.
(125) Regest 447.
(126) Regest 448.
(127) Regest 456.
(128) Regest 457.
(129) Regest 460.
(130) Regest 459.
(131) Regest 465.
(132) Regest 463.
(133) Regest 470.
(134) Regest 471.
(135) Regest 475.
(136) Regest 483.
(137) Regest 487.
(138) Regest 488.
(139) Regest 491.
(140) Regest 557.
(141) Regest 672.
(142) Regest 684.
(143) Regest 687.

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